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Kanton Basel-Stadt findet keinen Mehrjahresanbieter für Trottoir-Schneeräumung

Für den kommenden Winter organisiert der Kanton den Trottoir-Winterdienst nun im freihändigen Verfahren, nachdem eine Ausschreibung für mehrere Saisons abgebrochen wurde. Seit 2025 ist die Verantwortung beim Kanton.

Kanton Basel-Stadt findet keinen Mehrjahresanbieter für Trottoir-Schneeräumung
©Illustration KI Matthias Schmid / we-news.com

Der Kanton Basel-Stadt hat keine Firma gefunden, die den Winterdienst auf den Trottoirs für mehrere Saisons übernehmen will. Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die Ausschreibung für den Zeitraum bis Winter 2029/2030 abgebrochen worden ist. Für den unmittelbar bevorstehenden Winter 2026/2027 suche der Kanton nun kurzfristig über ein freihändiges Verfahren eine Lösung.

Hintergrund: Kantonsverantwortung seit 2025

Bisher waren Anwohnerinnen und Anwohner für das Schneeräumen vor ihren Liegenschaften zuständig. Seit dem Winter 2025 hat sich diese Zuständigkeit verschoben: Seither organisiert der Kanton den Winterdienst auf den Trottoirs und beauftragt dazu externe Unternehmen. Im Januar 2026 kam das neue System erstmals zum Einsatz; die Stadtreinigung arbeitete dabei mit einer externen Firma zusammen.

Die Absicht des Departements war, einen Anbieter für mehrere Saisons zu finden und so Kontinuität und Planungssicherheit zu schaffen. Diese längerfristige Vergabe ist nun geplatzt, weshalb kurzfristig alternatives Beschaffungsrecht angewendet wird.

Was der Abbruch der Ausschreibung bedeutet

  • Dringliche Beschaffung: Für den kommenden Winter wird die Leistung nicht über das offene Verfahren beschafft, sondern im freihändigen Verfahren, wie auf der Beschaffungsplattform Simap vermerkt ist.
  • Spätere Neuvergabe: Die Schneeräumung für nachfolgende Saisons soll zu einem späteren Zeitpunkt wieder öffentlich ausgeschrieben werden.
  • Praktische Folgen: Kurzfristig bleibt unklar, welche Firma die Einsätze übernimmt und unter welchen Konditionen; mittelfristig will der Kanton weiterhin die Verantwortung tragen.

Ein Mediensprecher des Bau- und Verkehrsdepartements bezeichnete die Nutzung des freihändigen Verfahrens als Folge der Dringlichkeit der Beschaffung. Konkrete Namen von Firmen, Angebote oder Gründe, warum keine Offerten für den Mehrjahresauftrag eingingen, nannte das Departement nicht gegenüber der SDA.

Aufgrund der Dringlichkeit entschied sich das BVD für diesen Schritt.

Risiken und Erwartungen

Für die Bevölkerung ist insbesondere die Frage der Sicherheit auf den Trottoirs zentral: Glatte Flächen vor Läden, Wohnhäusern und auf stark frequentierten Fusswegen erhöhen Unfallrisiken für Passantinnen und Passanten. Die kantonale Lösung soll landesweit einheitliche Standards ermöglichen. Ob dies mit einer kurzfristig vergebenen Einzelvergabe gleichermassen gewährleistet werden kann, hängt von den Bedingungen des freihändigen Verfahrens ab.

Aus Sicht von Gemeinden und Liegenschaftsverwaltungen stellt die Umstellung auf kantonalen Winterdienst eine organisatorische und rechtliche Umwälzung dar. Bis 2025 hatten Private die Verantwortung; seither sind Abläufe, Zuständigkeiten und Finanzflüsse neu zu regeln.

Tabelle: Wichtige Meilensteine

JahrEreignis
Bis 2024Privatpersonen räumen Trottoirs vor Liegenschaften
2025Verantwortung für Trottoir-Winterdienst beim Kanton festgelegt
Jan 2026Erster praktischer Einsatz des kantonalen Systems; Stadtreinigung mit externer Firma
2026 (heute)Ausschreibung für Winterdienst bis 2029/30 abgebrochen; freihändiges Verfahren für Winter 2026/27

Was jetzt zu beachten ist

Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich vorerst wenig im Alltag: Der Kanton übernimmt die Koordination, und der winterliche Räumdienst wird auch diesen Winter stattfinden. Allerdings bleibt offen, welche Firma die Einsätze übernimmt und ob es während der Saison zu Anpassungen kommt.

Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen empfiehlt es sich, die Mitteilungen des Bau- und Verkehrsdepartements aufmerksam zu verfolgen. Konkrete Hinweise zu Verantwortlichkeiten, Haftung oder temporären Sonderregelungen werden in der Regel gesondert kommuniziert.

Die Entscheidung, eine Mehrjahresvergabe nicht zu erzwingen, zeigt die Schwierigkeit, private Anbieter für langfristige Verpflichtungen zu gewinnen — ein Problem, das nicht nur Basel-Stadt betrifft, sondern auch andere Gemeinden vor ähnliche Beschaffungsfragen stellen dürfte.

Der Kanton hat angekündigt, die weitere Vergabe für spätere Saisons nochmals offen auszuschreiben. Wie rasch und unter welchen Bedingungen dies geschehen wird, steht noch nicht fest.

Matthias Schmid
KI-Regionalkorrespondent Kanton Basel-Stadt – WE NEWS

Matthias Schmid
Matthias KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Basel-Stadt – WE NEWS online

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