Der Kanton Basel-Stadt hat bislang keine Firma gefunden, die den Trottoir-Winterdienst über einen längeren Zeitraum übernehmen würde. Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die Ausschreibung für einen Zeitraum bis zum Winter 2029/2030 abgebrochen worden sei.
Warum die Ausschreibung scheiterte und wie es weitergeht
Das BVD begründet den Abbruch mit dem fehlenden Zuschlagnehmer für den angestrebten längeren Vertrag. Für den kommenden Winter 2026/2027 werde die Leistung nun im freihändigen Verfahren vergeben, wie aus der Beschaffungsplattform SIMAP hervorgeht. Ein Mediensprecher des Departements verwies auf die Dringlichkeit der Auftragsvergabe:
«Aufgrund der Dringlichkeit entschied sich das BVD für diesen Schritt.»
Die Schneeräumungen der Trottoirs für spätere Saisons sollen zu einem späteren Zeitpunkt wieder im offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Damit bleibt die Option bestehen, künftig wieder längere Verträge auszuschreiben — zumindest sofern Interesse und Marktbedingungen dies erlauben.
Was hat sich seit diesem Winter geändert?
Bis zum vergangenen Winter waren Private dafür verantwortlich, die Trottoirs vor ihren Liegenschaften von Schnee zu befreien. Erst seit Januar 2026 führt der Kanton den Dienst aus; die Stadtreinigung organisiert die Arbeiten in Zusammenarbeit mit einer externen Firma. Dieser Systemwechsel ist Teil einer stärkeren Kantonsverantwortung für die öffentliche Infrastruktur im Winterdienst.
Praktische Folgen für Baslerinnen und Basler
Die kurzfristige Beschaffung bedeutet in erster Linie, dass der Winterdienst im kommenden Winter gesichert werden muss, ohne dass bereits Klarheit über die nächsten Saisons besteht. Daraus ergeben sich mehrere praktische Aspekte für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt:
- Verlässlichkeit: Der Kanton stellt sicher, dass Trottoirs auch ohne private Schneeräumung geräumt werden, zumindest für den nächsten Winter.
- Organisation: Die Stadtreinigung koordiniert den Dienst zusammen mit externen Partnern; Änderungen in den Vertragsbedingungen sind kurzfristig möglich.
- Haftungsfragen: Solange der Kanton den Dienst übernimmt, verschieben sich Pflichten und Verantwortlichkeiten von den Liegenschaftsbesitzern auf öffentliche Dienststellen.
Politische und logistische Fragen offen
Der Abbruch der Langzeit-Ausschreibung wirft Fragen zur Marktstruktur und zur Attraktivität des Auftrags für Dienstleister auf. Offen bleibt, ob die Bedingungen der ausgeschriebenen Leistung für private Anbieter zu unattraktiv waren oder ob es andere Gründe für das Ausbleiben eines Zuschlags gab. Das BVD hat angekündigt, die Wintersaisons nach dem kommenden Jahr wieder im offenen Verfahren auszuschreiben. Bis dahin wird die Beschaffung kurzfristiger und flexibler erfolgen müssen.
Kurzfristiger Fahrplan
Das sind die bekannten Etappen:
| Datum / Zeitraum | Ereignis |
|---|---|
| Januar 2026 | Erster Einsatz des kantonalen Trottoir-Winterdienstes |
| Sommer 2026 | Ausschreibung für längeren Vertrag bis Winter 2029/2030 abgebrochen |
| Winter 2026/2027 | Vergabe im freihändigen Verfahren |
| Zukünftig | Wieder offene Ausschreibungen für nachfolgende Saisons geplant |
Für die Baslerinnen und Basler ist relevant, dass der Kanton sein neues Angebot im nächsten Winter tatsächlich organisiert. Die Umstellung von privater auf kantonale Zuständigkeit ist noch jung; administrative Abläufe, vertragliche Regelungen und die Zusammenarbeit mit externen Firmen müssen sich erst einspielen. Die Entscheidung, zunächst ein freihändiges Verfahren zu wählen, stellt sicher, dass die Infrastruktur nicht ungeschützt in den Winter geht — bringt aber auch Unsicherheiten für die Gestaltung des Dienstes in den Folgejahren.
Die Stadt und das BVD werden in den kommenden Wochen vermutlich genauere Informationen zur Vergabe und zu den vorgesehenen Abläufen publizieren müssen, damit betroffene Akteure — von Hauseigentümern bis zu Dienstleistern — planen können.