Der Kanton Jura verlangt von seinen Hobby-Jägern eine jährliche Pflichtleistung zugunsten des Naturerbes. Gemäss dem Präsidenten des kantonalen Jägerverbands handelt es sich dabei um einen «cas unique en Suisse». Die Regelung unterscheidet sich damit massgeblich von anderen Kantonen, wo ähnliche Leistungen nur einmalig bei der Ausbildung zur Jagdpatentierung gefordert werden.
Umfang und Praxis der Hegepflicht
Der Präsident der Fédération cantonale jurassienne des chasseurs (FCJC), Nicolas Wallimann, beziffert den Umfang der Pflicht mit etwa acht Stunden pro Jagdscheininhaber und Jahr. Für rund 400 Hobby-Jäger im Kanton entspricht dies gemäss Wallimann insgesamt rund 3'200 Stunden Arbeit pro Jahr. Die Tätigkeiten werden dabei mit Beispielen wie Heckenschnitt, Waldlichtungen, Wasserstellenpflege und Biotoppflege beschrieben.
«cas unique en Suisse»
Die Hegepflicht kann theoretisch abgelöst werden. Die erwähnten Ablösesummen liegen laut Verband zwischen Fr. 200 und Fr. 500. Die genaue Ausgestaltung der jährlichen Aufgaben legen die Behörden nicht allein dem Verband über; die Jagdverordnung verlangt eine Zusammenarbeit mit dem Amt für Gewässer und Naturschutz.
Wie unterscheidet sich Jura von anderen Kantonen?
Ein Vergleich mit zwei weiteren Patentjagd-Kantonen zeigt wesentliche Unterschiede:
- In Graubünden sind mindestens 30 Stunden Hegeleistung vorgesehen; diese Pflicht gilt dort aber punktuell im Rahmen der Ausbildung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Jagdpatente.
- Im Tessin bestehen mehrere Pflichttage für Tätigkeiten wie Wildzählungen, Biotoparbeit, Schiessübung und Fleischhygiene; auch diese Regelungen beziehen sich primär auf Neuausbildungen.
Beim Kanton Jura dagegen handelt es sich den Angaben zufolge um eine jährliche Arbeitsleistung, die alle bereits lizenzierten Patentinhaber betrifft, nicht bloss einmalig für Neulinge.
Verwaltung und Verantwortung
Aus der geltenden Jagdverordnung geht hervor, dass der kantonale Jägerverband nicht eigenmächtig die Inhalte der Hegetage bestimmt. Vielmehr sollen die jährlichen Richtlinien «in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gewässer und Naturschutz» erarbeitet werden. Damit bleibt die kantonale Verwaltung in den Prozess eingebunden und trägt Mitverantwortung für Umfang und Prioritäten der Arbeiten.
Konfliktlinien: Mehrere Rollen, eine Person
Die Debatte ist nicht nur eine Frage von Stunden und Ablösesummen. Sie wird zusätzlich politisch und gesellschaftlich aufgeladen, weil dieselbe Person in mehrfacher Rolle öffentlich wahrgenommen wird: Als Präsident des kantonalen Jägerverbands vertritt Nicolas Wallimann die jurassische Besonderheit der Hegepflicht; gleichzeitig tritt er gegen die Wiederansiedlung von Wolf und Luchs auf, setzt sich für die Zulassung von Bogenjagd ein — obwohl diese in der Schweiz verboten ist — und positioniert sich gegen ein Verbot von Bleimunition. Diese Vielschichtigkeit löst Diskussionen darüber aus, wie Interessenvertretung und Naturschutzaufgaben ausbalanciert werden sollen.
Ökologische und praktische Implikationen
Die Hegepflicht ist ausdrücklich als Beitrag zum Naturerbe formuliert. Tätigkeiten wie Pflege von Hecken, Lichtungen und Wasserstellen haben direkte ökologische Effekte, etwa auf Lebensraumqualität und Biodiversität. Weil die Arbeiten offenbar koordiniert mit dem Amt für Gewässer und Naturschutz erfolgen sollen, bleibt abzuwarten, in welchem Ausmass sie prioritär ökologische Ziele gegenüber jagdlichen Interessen verfolgen.
Datenschema: Stunden und Kosten
| Parameter | Angabe |
|---|---|
| Pflichtumfang pro Person | 8 Stunden |
| Anzahl Jagdscheininhaber (circa) | 400 |
| Gesamtstunden pro Jahr | 3'200 Stunden |
| Ablösesumme | Fr. 200–Fr. 500 |
Offene Fragen und Ausblick
Die jurassische Regelung bleibt in der Schweiz eine Ausnahme. Entscheidend wird sein, wie transparent die Zusammenarbeit zwischen Verband und Amt für Gewässer und Naturschutz ausgestaltet wird und wie die Prioritäten gesetzt werden — zugunsten von Biotopschutz, jagdlicher Infrastruktur oder anderen Zielen. Ebenso relevant ist, wie die Öffentlichkeit und weitere Akteure, etwa Umweltverbände, diese Praxis bewerten und ob Druck für eine Angleichung an die Praxis anderer Kantone entsteht.
Konkrete Anpassungen der Regelung oder ihrer Umsetzung sind bisher nicht bekannt. Die Tatsache, dass die Pflicht jährlich alle lizenzierten Patentinhaber betrifft, macht den Jura zu einem Sonderfall, der national Beachtung findet und lokale Diskussionen über Naturschutz, Jagdethik und Interessenvertretung verstärkt.