Politik Grenchen Solothurn (SO)

Grenchen: Sahli und Vogt treten in der Wiederholungswahl fürs Stadtpräsidium an

Die Wiederholung der Wahl zum Stadtpräsidium in Grenchen findet am 27. September statt. Zur Wahl stehen die vom Bundesgericht abgesetzte Susanne Sahli (FDP) und der Parteilose Elias Vogt, der die Wahlwiederholung juristisch erwirkt hatte.

Grenchen: Sahli und Vogt treten in der Wiederholungswahl fürs Stadtpräsidium an
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

In Grenchen kommt es zu einer neuerlichen Entscheidung um das Stadtpräsidium: Für den ersten Wahlgang der wiederholten Wahl am 27. September haben zwei Personen ihre Kandidatur eingereicht. Die von den Lausanner Richtern per Beschluss ihres Bundesgerichts abgesetzte Susanne Sahli (FDP) und der Parteilose Elias Vogt treten an. Eine allfällige Stichwahl ist auf den 29. November terminiert.

Hintergrund und Ablauf

Die Stadtkanzlei Grenchen bestätigte das Ende der Anmeldefrist am Montag um 17.00 Uhr. Sahli, deren Wahl vom Bundesgericht für ungültig erklärt worden war, reicht ihre erneute Kandidatur ein. Vogt, ein 30-jähriger Unternehmer, hatte die ursprüngliche Wahl bis vor das Bundesgericht angefochten und so die Wahlwiederholung erreicht.

DatumEreignis
28. September 2025Zweiter Wahlgang mit 25 Stimmen Differenz
17. Juni 2026Bundesgericht erklärt die Wahl von Sahli für ungültig
27. September 2026Erster Wahlgang der Wiederholung
29. November 2026Allfällige Stichwahl

Die juristischen Gründe kurz zusammengefasst

Das Bundesgericht in Lausanne beanstandete bei der Auszählung «schwerwiegende Fehler», weshalb es die Wahl annulierte und Sahli ihr Amt per sofort verlor. Im zweiten Wahlgang im Herbst 2025 hatte Sahli mit knapper Mehrheit gewonnen. Zu den Zahlen: Sahli erreichte 2094 Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 45,2 Prozent; die Differenz zum Mitbewerber betrug laut Urteil nur 25 Stimmen.

"Sahli erhielt 2094 Stimmen, bei einer Wahlbeteiligung von 45,2 Prozent."

Folgen für die politische Lage in Grenchen

Die erneute Kandidatur Sahlis bringt Kontinuität in die Auseinandersetzung um das Stadtpräsidium, während die Kandidatur Vogts die juristische Dimension des bisherigen Wahlprozesses in den Vordergrund stellt. Die politische Führung der Stadt bleibt vorerst interimistisch geregelt: Nach dem Entscheid des Bundesgerichts war Sahli ihr Amt per sofort los. Der bisherige Vizepräsident, Patrick Crausaz (GLP), hatte zuvor angekündigt, nicht erneut zu kandidieren; er hatte an einer gemeinsamen Medienkonferenz mit Sahli letzten Woche teilgenommen.

Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Grenchen stellen sich nun mehrere Fragen: Wie wirkt sich die Wiederholung auf die Wahlbeteiligung aus? Bringt die erneute Kandidatur von Sahli Stimmgewinne durch Sympathien mit dem bisherigen Vorgehen, oder stärkt die juristische Auseinandersetzung das Vertrauen in alternative Kandidaturen wie diejenige Vogts? Die Antworten werden sich in den kommenden Abstimmungsrunden zeigen.

Was nun zu beachten ist

  • Der erste Wahlgang findet am 27. September 2026 statt.
  • Die Stichwahl ist vorgesehen für den 29. November 2026, falls kein Kandidat im ersten Durchgang das absolute Mehr erzielt.
  • Die Vorgeschichte ist geprägt von einer gerichtlichen Annullation wegen Auszählfehlern; dies beeinflusst die politische Debatte und das Vertrauen in den Wahlprozess.

Die Wahlwiederholung in Grenchen bleibt ein lokalpolitischer Brennpunkt: Sie verbindet juristische Fragen zur Wahladministration mit grundsätzlichen politischen Entscheidungen zur Führung der grössten Stadt des Kantons Solothurn. Die bevorstehenden Wahltage werden zeigen, ob die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der bisherigen Amtsinhaberin erneut das Vertrauen aussprechen oder sich für einen Wechsel entscheiden.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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