Die jüngsten Niederschläge haben die Lage in Appenzell Ausserrhoden leicht entspannt. Die Kantonskanzlei teilte am Mittwoch mit, dass im Kanton das generelle Feuerverbot im Siedlungsgebiet teilweise aufgehoben wird. Gleichzeitig gilt in Wäldern und in unmittelbarer Waldesnähe weiterhin ein striktes Verbot offener Feuer.
Was jetzt wieder erlaubt ist
Neu ist im Siedlungsgebiet, sofern ein Abstand zum Wald von mehr als 50 Metern eingehalten wird, das Grillieren mit Holzkohle und das Abbrennen von Kleinfeuerwerk wieder zulässig. Ebenso darf in diesem Bereich wieder mit offenem Feuer hantiert werden. Die Kantonsbehörde betont jedoch, dass die Lockerung nur für Flächen ausserhalb des definierten Waldabstands gilt.
- Erlaubt im Siedlungsgebiet ausserhalb 50 m Waldabstand: Grillieren mit Holzkohle, offenes Feuer, Kleinfeuerwerk.
- Weiter verboten im Wald und in Waldesnähe (bis 50 m): Offene Feuer, Holzkohlegrill, Grillieren; Gas- und Elektrogrill sind im Wald generell nicht erlaubt.
- Besonderheit: Im Waldesnähe-Bereich (bis 50 m) sind Gas- und Elektrogrill erlaubt, nicht jedoch Holzkohlegrill oder offene Feuer.
- Bundesweit / kantonal: Das Starten von Raketen und Batteriefeuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen mit Kerzen ist im ganzen Kanton weiterhin untersagt.
Warum die Beschränkungen bleiben
Die Behörde weist darauf hin, dass die Regenfälle zwar eine Entspannung gebracht hätten, die Niederschlagsmengen aber nicht ausreichten, um die länger anhaltende Trockenheit vollständig auszugleichen. Deshalb bleibt die Waldbrandgefahr hoch; die aktuelle Einstufung wird mit der Warnstufe 4 beschrieben. In dieser Lage können Funkenflug und unachtsames Handeln rasch zu Bränden führen, die sich in trockenem Unterholz schnell ausbreiten.
| Bereich | Holzkohle | Gas-/Elektrogrill | Kleinfeuerwerk |
|---|---|---|---|
| Siedlungsgebiet > 50 m Wald | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt |
| Waldesnähe (bis 50 m) | Verboten | Erlaubt | Verboten |
| Wald | Verboten | Verboten | Verboten |
Wasserhaushalt bleibt angespannt
Die Kantonskanzlei weist zudem darauf hin, dass die Regenfälle die lokale Wasserversorgung nicht überall entlastet haben. Die Lage unterscheidet sich regional: Einige Versorgungen können den Bedarf weiterhin nur eingeschränkt decken und rufen deshalb zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Die Bevölkerung wird gebeten, die Kommunikation ihrer jeweiligen Gemeinde und der lokalen Wasserversorgung zu beachten und allfällige Sparaufrufe zu befolgen.
Zur Informationslage verweist die Verwaltung auf die Online-Ressource des Kantons: www.ar.ch/waldbrandgefahr. Dort publiziert der Kanton aktuelle Einschätzungen zur Waldbrandgefahr sowie Hinweise zu Verhaltensregeln.
Praktische Hinweise für Bewohnende
Die Entscheidung bedeutet für Bewohnerinnen und Bewohner konkret Folgendes:
- Vor dem Grillieren prüfen, ob sich der Standort mehr als 50 Meter vom nächstliegenden Wald befindet.
- Bei Unsicherheit die Gemeindeverwaltung kontaktieren oder die kantonale Website konsultieren.
- Keine Raketen, Batterien oder Himmelslaternen mit offenem Feuer verwenden — dieses Verbot gilt kantonal einheitlich.
- Auf achtsamen Umgang mit Wasser achten, besonders wenn die eigene Wasserversorgung zu sparsamen Verhalten aufruft.
Ausblick
Die Behörden behalten die Lage aufmerksam im Blick. Weitere Lockerungen sind laut Mitteilung von der weiteren Entwicklung der Witterung und von der Entspannung der Trockenheit abhängig. Solange die Waldbrandgefahr weiterhin hoch ist, bleiben die Einschränkungen im unmittelbaren Waldumfeld bestehen, um mögliche Feuerereignisse zu verhindern.
Die Bevölkerung wird gebeten, geltende Verbote zu respektieren und offizielle Informationen aktiv zu verfolgen, um Risiken zu minimieren.