Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat das am Kantonsterritorium geltende absolute Feuerverbot am Mittwochmittag aufgehoben. Grund dafür sind die Regenfälle der vergangenen Tage, die nach kantonaler Einschätzung eine leichte Entspannung der Lage gebracht haben. Gleichwohl bleiben in weiten Teilen des Kantons weiterhin strikte Einschränkungen bestehen.
Regionale Unterschiede: Grillieren nur in Siedlungsgebieten erlaubt
Wie das Communiqué des Kantons festhält, ist das Entfachen von offenem Feuer in Siedlungsgebieten wieder gestattet. Konkret bedeutet dies, dass das Grillieren mit Holzkohle sowie Kleinfeuerwerk in Siedlungsgebieten ausserhalb des 50-Meter-Abstands zum Wald wieder möglich sind. Im Wald und in einer Zone von bis zu 50 Metern entlang des Waldrands bleibt offenes Feuer jedoch untersagt.
Unterschiede bestehen zudem beim Einsatz von Gas- und Elektrogrills: Diese sind im Wald weiterhin nicht erlaubt, in Waldesnähe hingegen möglich. Das Communiqué unterstreicht damit eine differenzierte Gefahrenbetrachtung je nach Standort.
- Erlaubt in Siedlungsgebieten ausserhalb des 50-m-Waldrands: Grillieren mit Holzkohle, offenes Feuer, Kleinfeuerwerk.
- Verboten im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand: Offenes Feuer, Grillieren mit Holzkohle; Gas- und Elektrogrills ebenfalls verboten im Wald.
- Kantonweit weiterhin untersagt: Abfeuern von Raketen und -batterien sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen mit Kerzen.
Wasserversorgung bleibt unterschiedlich angespannt
Der Kanton betont in seiner Mitteilung, dass die Regenfälle bislang nicht ausreichen, um die länger anhaltende Trockenheit vollständig auszugleichen. Die Lage bei der Wasserversorgung variiere lokal. Mehrere Gemeinden und einzelne Wasserversorgungen rufen weiterhin zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Die Bevölkerung wird gebeten, die Hinweise und allfälligen Sparaufrufe der jeweils zuständigen Gemeinde oder Wasserversorgung zu beachten.
Abweichende Regelungen in Nachbarkantonen
Appenzell Ausserrhoden weicht mit der Lockerung von den Regelungen in benachbarten Ostschweizer Kantonen ab. Sowohl der Kanton St.Gallen als auch der Kanton Thurgau halten an ihrem absoluten Feuerverbot fest. In diesen Kantonen bleibt das Entfachen von Feuer im Freien untersagt, dies gilt auch für private Gärten.
| Ort | Feuerregelung |
|---|---|
| Siedlungsgebiete (AR, ausserhalb 50 m) | Grillieren mit Holzkohle, offenes Feuer und Kleinfeuerwerk erlaubt |
| Wald / bis 50 m Waldrand (AR) | Offenes Feuer und Holzkohlegrill verboten; Gas-/Elektrogrill im Wald verboten |
| St.Gallen, Thurgau | Absolutes Feuerverbot, kein offenes Feuer im Freien |
Die kantonalen Unterschiede verdeutlichen, dass die Rechtslage je nach Gemeindegrenze stark variieren kann. Personen, die in Grenzgebieten wohnen oder ihre Freizeit in Nachbarkantonen verbringen, müssen deshalb besonders aufmerksam sein und die lokalen Vorschriften beachten.
Praktische Hinweise für die Bevölkerung
Der Kanton empfiehlt, vor dem Grillieren die Situation vor Ort zu prüfen und folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Standortwahl beachten: Abstand zum Wald und zu Waldrändern einhalten.
- Auf Anweisungen der Gemeinde oder der lokalen Wasserversorgung achten, insbesondere bei Sparaufrufen.
- Feuerlöschmittel bereithalten und Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
Obwohl die Aufhebung des absoluten Feuerverbots eine Erleichterung darstellt, mahnt der Kanton zu Vorsicht: Die generelle Trockenheit ist weiterhin gegeben, und die Lage kann sich bei anhaltender Hitze oder Wind rasch verschlechtern. Die Bevölkerung ist gefordert, die geltenden Regeln zu respektieren, um neue Brandgefahren zu vermeiden.
Das Communiqué schliesst mit dem Appell, Informationen der Gemeinden sowie der zuständigen Wasserversorgung zu beachten. Konkrete Hinweise zu lokalen Einschränkungen und möglichen weiteren Lockerungen oder Verschärfungen der Massnahmen sollen von den kantonalen beziehungsweise kommunalen Behörden kommuniziert werden.