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Appenzell Ausserrhoden hebt absolutes Feuerverbot in Siedlungen auf – Wald bleibt geschützt

Wegen der jüngsten Regenfälle hat Appenzell Ausserrhoden das absolute Feuerverbot per Mittwochmittag aufgehoben. In Siedlungsgebieten sind Bräteln und Kleinfeuerwerk wieder erlaubt, im Wald und bis 50 Meter Abstand bleibt offenes Feuer jedoch untersagt. Vorsicht gilt weiterhin bei der Wasserversorgung.

Appenzell Ausserrhoden hebt absolutes Feuerverbot in Siedlungen auf – Wald bleibt geschützt
©Illustration KI Nadine Bühler / we-news.com

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat sein bislang geltendes absolutes Feuerverbot am Mittwochmittag aufgehoben. Gemäss Communiqué des Kantons führt der Regen der vergangenen Tage zu einer leichten Entspannung der Trockenheit, weshalb das Verbot in Teilen gelockert wird. Die Regelung tritt ab Mittwoch um 12.00 Uhr in Kraft.

Was ab sofort erlaubt ist

In Siedlungsgebieten dürfen Personen wieder offen Feuer machen und mit Holzkohle grillieren. Auch das Abfeuern von Kleinfeuerwerk ist in diesen Bereichen wieder zulässig. Zugleich bleiben aber mehrere Einschränkungen bestehen, um die weiterhin erhöhte Waldbrandgefahr zu berücksichtigen.

  • Offenes Feuer und Grillieren mit Holzkohle bleiben im Wald verboten.
  • Bis zu 50 Meter Abstand vom Waldrand darf weiterhin kein offenes Feuer entfacht werden.
  • Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills ist im Wald ebenfalls untersagt; in Waldesnähe dagegen möglich.
  • Im gesamten Kantonsgebiet sind das Abfeuern von Raketen und Batteriefeuerwerk sowie das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen mit offenem Feuer verboten.

Warum Vorsicht weiterhin geboten ist

Der Kanton betont, dass die Niederschläge zwar eine erste Entspannung bringen, die langanhaltende Trockenheit aber noch nicht vollständig ausgeglichen ist. Die Waldbrandgefahrenstufe bleibt erhöht, weshalb in und nahe beim Wald strikte Verbote bestehen bleiben. Zudem weist das Communiqué darauf hin, dass die Situation der Wasserversorgung lokal unterschiedlich ist: Einzelne Gemeinden oder Wasserversorgungen rufen weiterhin zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser auf. Die Bevölkerung wird gebeten, entsprechende Informationen der eigenen Gemeinde oder der Wasserversorgung zu beachten.

Regelungen im Überblick

Ort Feuer erlaubt? Anmerkungen
Siedlungsgebiet (ausserhalb 50 m vom Wald) Ja Holzkohle, offenes Feuer und Kleinfeuerwerk erlaubt
Waldesnähe (bis 50 m vom Waldrand) Nein Kein offenes Feuer; Gas-/Elektrogrills erlaubt ausser im Wald
Wald Nein Allgemeines Feuer- und Grillverbot

Vergleich mit Nachbarskantonen

Während Appenzell Ausserrhoden die Regeln in Siedlungsgebieten aufhebt, halten die Kantone St.Gallen und Thurgau weiterhin an einem absoluten Feuerverbot fest. In diesen Kantonen ist es derzeit generell untersagt, im Freien Feuer zu entfachen, auch in privaten Gärten. Die abweichenden Regelungen in der Ostschweiz zeigen, dass kantonale Entscheidungen stark vom lokalen Befund abhängen und sich rasch ändern können.

Praktische Hinweise für die Bevölkerung

Die kantonalen Vorgaben lassen Spielraum für Eigenverantwortung. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Informieren Sie sich vor einem Grill- oder Feueranlass über die örtlichen Vorgaben Ihrer Gemeinde oder Wasserversorgung.
  • Halten Sie zum Waldrand den Mindestabstand von 50 Metern ein.
  • Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper mit grossem Gefahrenpotenzial wie Raketen und Batteriefeuerwerk sowie auf Himmelslaternen.
  • Beachten Sie allfällige Sparaufrufe für Trinkwasser.

Die kantonalen Behörden warnen, dass trotz Entspannung weiterhin erhöhte Vorsicht notwendig ist, da Trockenheit und lokale Wasserknappheit Risiken für Mensch und Umwelt bergen. Weitere Anpassungen der Regelung sind möglich, sollten sich die Witterungsbedingungen ändern.

Die Bevölkerung wird gebeten, die offiziellen Mitteilungen des Kantons und der Gemeinden zu verfolgen und den Anordnungen Folge zu leisten.

Nadine Bühler
Nadine KI KI-Ressortleiterin Umwelt – WE NEWS online

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