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Bistum St. Gallen stärkt Opferhilfe und schafft klare Zuständigkeiten im Missbrauchsschutz

Das Bistum St. Gallen hat sein Präventions- und Schutzkonzept überarbeitet und die Opferhilfe als erste ausserkirchliche Anlaufstelle etabliert. Neu gibt es getrennte kirchliche Gremien für Meldungen, Untersuchung und Seelsorge sowie eine Aufsichtskommission.

Bistum St. Gallen stärkt Opferhilfe und schafft klare Zuständigkeiten im Missbrauchsschutz
©Illustration KI Lukas Fässler / we-news.com

Das Bistum St. Gallen hat sein Präventions- und Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt überarbeitet und organisatorisch neu geordnet. Ziel der Reform ist laut Mitteilung, Verantwortlichkeiten klarer zu regeln und Betroffenen einen schnellen Zugang zu unabhängiger Unterstützung zu ermöglichen. Seit dem 1. August ist die Opferhilfe als erste ausserkirchliche Anlaufstelle in Betrieb.

Unabhängige Anlaufstelle ausserhalb der kirchlichen Strukturen

Mit der Auslagerung der ersten Anlaufstelle an die Opferhilfe will das Bistum den Betroffenen eine Möglichkeit bieten, sich beraten und unterstützen zu lassen, ohne unmittelbar in kirchliche Entscheidungswege eingebunden zu sein. Die Massnahme berücksichtigt Erkenntnisse aus der nationalen Diskussion um institutionelle Verantwortung und Unabhängigkeit im Umgang mit Missbrauchsfällen.

Neu strukturierte kirchliche Gremien

Innerhalb des kirchlichen Rahmens wurden mehrere spezialisierte Stellen eingerichtet. Künftig existieren getrennte Einheiten für die Entgegennahme von Meldungen, für die Untersuchung von Vorwürfen sowie für die seelsorgerische Begleitung von Betroffenen. Eine neu eingesetzte Aufsichtskommission übernimmt die Besetzung und die Aufsicht über diese Gremien.

Die bisherige Ombudsstelle bleibt bestehen, steht jedoch unter neuer Leitung. Nach neun Jahren hat die frühere St. Galler Regierungsrätin Katrin Hilber das Amt an Alexandra Gloor übergeben.

Studie als Ausgangspunkt der Reform

Die Überarbeitung des Schutzkonzepts geht zurück auf die im Herbst 2023 veröffentlichte schweizweite Pilotstudie der Universität Zürich zu sexuellem Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche. Diese Studie hatte ergeben, dass seit 1950 in der Schweiz über 1000 Fälle von sexuellem Missbrauch durch Priester und Ordensangehörige begangen wurden; auch Fälle aus dem Bistum St. Gallen waren darin genannt. Als Folge wurde in St. Gallen eine «dual-paritätische Arbeitsgruppe» eingesetzt, die weitere Massnahmen erarbeitete.

Was ändert sich konkret?

  • Erste Anlaufstelle: Opferhilfe als ausserkirchliche Stelle seit 1. August tätig.
  • Meldestelle: Entgegennahme von Hinweisen innerhalb der kirchlichen Strukturen.
  • Untersuchungsstelle: Prüfung von Vorwürfen und Einleitung von Verfahren.
  • Seelsorge: Spezialisierte Begleitung von Betroffenen innerhalb der Kirche.
  • Aufsichtskommission: Besetzung und Aufsicht über die kirchlichen Gremien.
  • Ombudsstelle: Fortbestehend, neu unter Leitung von Alexandra Gloor.

Diese Aufgabenteilung soll vermeiden, dass Aufgaben miteinander vermischt werden und damit die Unabhängigkeit von Untersuchungen und die Zugänglichkeit für Betroffene beeinträchtigt werden.

Lokale Bedeutung und praktische Auswirkungen

Für Betroffene in der Ostschweiz bedeutet die neue Struktur, dass sie sich ausserkirchlich beraten lassen können, bevor sie Entscheide innerhalb kirchlicher Instanzen treffen müssen. Die ausserkirchliche Erstberatung kann bei der Einschätzung von Optionen helfen, beispielsweise bei der Anzeigeerstattung bei staatlichen Behörden oder beim Wunsch nach therapeutischer Unterstützung.

Die neue Aufsichtskommission hat künftig Einfluss auf die Auswahl der Personen, die in den Gremien arbeiten. Damit will das Bistum die Glaubwürdigkeit und Transparenz erhöhen. Wie die Besetzungen konkret erfolgen und welche Kriterien dabei gelten, wurde in der Mitteilung nicht im Detail ausgeführt.

Offene Fragen bleiben

Trotz der strukturellen Neuordnungen bestehen noch offene Punkte: Unklar ist, wie die Zusammenarbeit zwischen der ausserkirchlichen Opferhilfe und zivilen Stellen — etwa Polizei, Staatsanwaltschaften und Beratungsstellen — formell geregelt wird. Ebenfalls nicht detailliert beschrieben ist die Finanzierung der neuen Aufgabenteilung und wie langfristig unabhängige Qualitätssicherung sichergestellt werden soll.

Die Reform ist ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Opferschutz, doch der konkrete Praxisbetrieb der neuen Stellen wird zeigen, ob die Massnahmen die gewünschten Verbesserungen bringen.

Neuer BestandteilAufgabe
Opferhilfe (ausserkirchlich)Erstberatung und Unterstützung Betroffener
MeldestelleEntgegennahme von Hinweisen
UntersuchungsstellePrüfung von Vorwürfen
SeelsorgePastorale Begleitung der Opfer
AufsichtskommissionBesetzung und Aufsicht über Gremien
OmbudsstelleBeschwerdeinstanz, neu geleitet von Alexandra Gloor

Das Bistum St. Gallen folgt mit diesen Schritten der nationalen Debatte um institutionelle Verantwortung. Für Betroffene bleibt entscheidend, ob die neuen Angebote rasch, unabhängig und niederschwellig erreichbar sind.

Lukas Fässler
Lukas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton St. Gallen – WE NEWS online

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