Das Bistum St. Gallen hat seine Strukturen im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs angepasst und die Betreuung von Betroffenen neu organisiert. Ziel der Reform ist es, Verantwortlichkeiten klarer zu regeln und Betroffenen rasch Zugang zu unabhängiger Unterstützung zu gewähren. Die Opferhilfe ist seit dem 1. August als erste ausserkirchliche Anlaufstelle tätig.
Mehrere Gremien übernehmen künftig Aufgaben
Innerhalb der kirchlichen Organisation wurden verschiedene Funktionen getrennt: Es existieren neu eine Meldestelle, eine Untersuchungsstelle und eine Seelsorgeeinheit speziell für Missbrauchsbetroffene. Eine eigens eingesetzte Aufsichtskommission ist zuständig für die Besetzung und Aufsicht dieser Gremien. Die bisherige Ombudsstelle bleibt bestehen, steht aber unter neuer Leitung.
| Institution | Aufgabe |
|---|---|
| Meldestelle | Annahme von Anzeigen und Erstabklärung |
| Untersuchungsstelle | Unabhängige Prüfung von Vorwürfen |
| Seelsorge | Pastorale Begleitung und Beratung der Betroffenen |
| Ombudsstelle | Beschwerdemöglichkeit; bleibt erhalten, neue Leitung |
| Aufsichtskommission | Besetzung und Kontrolle der Gremien |
Personelle Veränderung bei der Ombudsstelle
Die bisherige Ombudsfrau, die frühere St. Galler Regierungsrätin Katrin Hilber, hat nach neun Jahren ihr Amt abgegeben. Neue Leiterin der Ombudsstelle ist Alexandra Gloor. Das Bistum betont, die Ombudsfunktion bleibe weiterhin ein Bestandteil des Schutzkonzepts, jedoch unter veränderter Leitung und in einem neu geordneten Rahmen.
Auslöser: nationale Studie zu Missbrauchsfällen
Als unmittelbarer Auslöser der Revision nennt das Bistum die im Herbst 2023 veröffentlichte Pilotstudie der Universität Zürich. Diese Untersuchung stellte fest, dass Priester und Ordensangehörige in der Schweiz seit 1950 in mehr als 1000 Fällen sexuellen Missbrauch begangen haben. Zwei exemplarisch dargestellte Fälle in der Studie betreffen das Bistum St. Gallen.
Im Anschluss an die Studie hatte das Bistum eine sogenannte «dual-paritätische Arbeitsgruppe» eingesetzt, welche weitere Massnahmen erarbeitete. Die neue Struktur ist das Ergebnis dieser Arbeit und soll künftig transparentere Abläufe ermöglichen.
Was Betroffene nun erwartet
Mit der ausserkirchlichen Opferhilfe als erster Anlaufstelle sollen Betroffene unabhängiger beraten und unterstützt werden. Konkret bietet das neue Angebot unter anderem:
- Erstberatung und Information über Optionen
- Vermittlung von medizinischer, juristischer und psychologischer Unterstützung
- Koordination mit kirchlichen und ausserkirchlichen Stellen
Das Bistum betont, dass die Trennung der Funktionen – Meldung, Untersuchung und Seelsorge – Interessenskonflikte reduzieren und die Unabhängigkeit der Untersuchungen stärken soll.
Lokale Bedeutung und Ausblick
Für Betroffene im Kanton St. Gallen bedeutet die Änderung, dass erste Hilfesuchen nicht mehr primär über interne kirchliche Kanäle laufen müssen. Das kann die Hemmschwelle senken, Vorfälle zu melden, und die Transparenz erhöhen. Gleichzeitig stehen nun die praktische Umsetzung und die Wahrnehmung der neuen Angebote im Vordergrund: Entscheidend wird sein, wie schnell und effektiv die Meldestelle arbeitet, wie unabhängig die Untersuchungen tatsächlich sind und ob Betroffene die Seelsorge als hilfreiche Unterstützung erleben.
Das Bistum hat angekündigt, die neuen Abläufe zu überwachen und bei Bedarf nachzubessern. Wie die Aufsichtskommission dies tun wird und welche Personenkreise in den Gremien vertreten sind, dürfte für die Akzeptanz der Reform eine wichtige Rolle spielen.
Die Reform ist Teil einer breiteren, nationalen Auseinandersetzung mit Missbrauchsfällen im kirchlichen Umfeld. Ob die vorgenommenen Massnahmen langfristig Vertrauen zurückgewinnen, wird sich in den kommenden Monaten und Jahren zeigen.