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Aargau bereitet Gesetzesänderung vor: Tieferer Sozialhilfeansatz für Ukrainer soll bleiben

Der Regierungsrat des Kantons Aargau will die bisher tieferen Asylsozialhilfeansätze für Menschen aus der Ukraine auch nach Ablauf des Schutzstatus S beibehalten. Das Verfahren wird beschleunigt, damit mögliche Änderungen spätestens im März 2027 greifen — unter Vorbehalt der Bundesverordnung und parlamentarischer Zustimmung.

Aargau bereitet Gesetzesänderung vor: Tieferer Sozialhilfeansatz für Ukrainer soll bleiben
©Illustration KI Petra Bachmann / we-news.com

Der Kanton Aargau will den bisherigen, tieferen Sozialhilfeansatz für Personen aus der Ukraine beibehalten, auch wenn deren Schutzstatus S ausläuft. Das gab der Regierungsrat bekannt und machte gleichzeitig den Zeitplan für eine beschleunigte Anpassung des kantonalen Sozialhilferechts publik. Die Massnahme zielt darauf ab, zusätzliche Belastungen für die Gemeinden zu verhindern.

Hintergrund und Betroffene

Im Kanton leben derzeit rund 6000 Ukrainerinnen und Ukrainer, die mehrheitlich mit dem Schutzstatus S in die Schweiz gekommen sind. Bei den ersten Geflüchteten läuft dieser Status im März 2027 aus; nach fünf Jahren in der Schweiz würden sie dann grundsätzlich Anspruch auf die ordentliche, höhere Sozialhilfe haben. Dies hätte finanzielle Folgen für die Gemeinden.

Bundesregelung gibt Kantonen Spielraum

Der Bundesrat hat Anfang Woche mitgeteilt, dass die Kantone ab März 2027 selbst entscheiden können, ob Personen mit Aufenthaltsbewilligung aus der Ukraine weiterhin die höheren ordentlichen Sozialhilfeansätze oder – wie bisher – die tieferen Asylsozialhilfeansätze erhalten. Dieser Entscheid eröffnet den Kantonen zusätzlichen Handlungsspielraum. Die Aargauer Regierung hatte bereits im Juni erklärt, sie wolle die Betroffenen in der Asylsozialhilfe belassen; nun konkretisiert sie das Vorgehen.

Verkürzte Anhörung und Zeitplan

Der Regierungsrat begründet sein beschleunigtes Vorgehen mit dem engen Zeitplan. Die kantonale Anhörung wird laut Mitteilung vom Donnerstag auf eine verkürzte Frist angesetzt und dauert vom 13. August bis zum 14. September. Danach beabsichtigt die Regierung, dem Grossen Rat die Botschaft zur ersten Beratung bereits Ende Oktober zu unterbreiten.

Datum Vorgang
13. August – 14. September Verkürzte Anhörung zum Gesetzesentwurf
Ende Oktober Vorlage der Botschaft an den Grossen Rat (erste Beratung geplant)
März 2027 Geplanter Inkrafttretenszeitpunkt der Gesetzesänderung (vorbehaltlich Bundesverordnung und parlamentarischer Zustimmung)

Voraussetzungen und Vorbehalte

Die geplante Revision steht unter zwei wesentlichen Bedingungen: Erstens muss der Bundesrat die angekündigte Änderung der Verordnung tatsächlich beschliessen und damit den Kantonen den entsprechenden Spielraum gewähren. Laut Mitteilung wird dies frühestens im Herbst 2026 erwartet. Zweitens muss der Grosse Rat eine noch offene Motion überweisen. Nur wenn beides eintrifft, kann der Kanton die eigene Gesetzesänderung in Kraft setzen.

Ziel: Keine zusätzlichen Belastungen für Gemeinden

«Keine Änderung der bisherigen Unterbringungs-, Betreuungs- und Unterstützungsstrukturen sowie keine Änderung der Sozialhilfe»

Mit der Gesetzesrevision verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die aktuellen Strukturen in der Unterbringung und Betreuung beizubehalten und Gemeinden nicht zusätzlich finanziell zu belasten. In der Mitteilung heisst es ausdrücklich, dass durch das Vorgehen sichergestellt werden soll, dass der Statuswechsel für die Gemeinden keine Mehrkosten auslöst.

Konsequenzen für Betroffene und Gemeinden

Bleiben die Ukrainerinnen und Ukrainer im Asylsozialhilfesystem, verändert sich für sie vorerst wenig an den Leistungen und der Unterstützung. Für die Gemeinden bedeutet das, dass Budgetrisiken, die mit einem Wechsel in die ordentliche Sozialhilfe verbunden wären, verringert werden. Welche administrativen Abläufe und Meldeprozesse konkret angepasst werden müssen, geht aus der Mitteilung nicht im Detail hervor; diese Fragen dürften in der Vernehmlassung und späteren parlamentarischen Beratungen thematisiert werden.

Nächste Schritte

  • Verkürzte Anhörung (13.8.–14.9.) zur kantonalen Gesetzesänderung
  • Beratung der Botschaft im Grossen Rat voraussichtlich Ende Oktober
  • Bundesverordnung frühestens Herbst 2026 — anschliessend mögliche Inkraftsetzung März 2027

Die Beschleunigung des Verfahrens zeigt, wie wichtig der Regierungsrat die rechtzeitige Klärung der Sozialhilfefragen für die Betroffenen und die Gemeinden erachtet. In den kommenden Wochen wird die Anhörung Beiträge von Gemeinden, Sozialdiensten, Hilfswerken und weiteren Akteuren sammeln — diese Rückmeldungen dürften die Ausgestaltung der Gesetzesvorlage noch massgeblich prägen.

Die Diskussion bleibt ein Balanceakt zwischen der Wahrung sozialer Sicherung für Geflüchtete und der finanziellen Verantwortung gegenüber den kommunalen Haushalten. Ob der Kanton das angestrebte Ziel erreicht, entscheidet sich in den bevorstehenden Anhörungen und den Beratungen im Grossen Rat.

Petra Bachmann
Petra KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Aargau – WE NEWS online

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