Die Fachgruppe Gewerbliche Dienstleister der Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKOÖ) lädt ihre Mitglieder zur Fachgruppentagung am Dienstag, 22. September 2026, 9:00 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Seminarraum 25 der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Hessenplatz 3, statt. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich.
Tagesordnung und formale Hinweise
Im Zentrum der Sitzung steht die Beschlussfassung über die unveränderte Beibehaltung der Höhe der Grundumlagensätze für 2027. Weitere Punkte auf der Tagesordnung sind die Eröffnung und Begrüßung, die Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit, die Genehmigung der Tagesordnung sowie des Protokolls der Fachgruppentagung vom 22.9.2025. Zusätzlich wird die Bestellung einer/eines Protokollprüferin/ers behandelt; der Punkt Allfälliges schließt die Sitzung ab.
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls vom 22.9.2025 (liegt zur Einsichtnahme auf)
- Bestellung einer/eines Protokollprüferin/ers
- Beschlussfassung: unveränderte Beibehaltung der Höhe der Grundumlagensätze für 2027
- Allfälliges
Die Teilnahme ist ausschließlich Mitgliedern der Fachgruppe vorbehalten. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger können ihre Rechte in der Fachgruppentagung nur durch eine physische Person ausüben, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gemäß § 85 Abs. 2 WKG erfüllt. Eine erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen.
Anmeldung und Kontakt
Eine Anmeldung ist bis spätestens 15. September 2026 erforderlich. Zur Anmeldung werden folgende Kontaktdaten genannt: E-Mail dienstleister@wkooe.at oder Telefon 05 90 909-4154. Das Protokoll der Vorjahrestagung (22.9.2025) liegt zur Einsichtnahme auf.
| Was | Wann | Wo |
|---|---|---|
| Fachgruppentagung Gewerbliche Dienstleister | 22. September 2026, 9:00 Uhr | Wirtschaftskammer OÖ, Hessenplatz 3, Seminarraum 25 |
Was Mitglieder wissen müssen
Für Mitglieder ist insbesondere die Entscheidungsbefugnis über die Grundumlagensätze relevant: Durch die Beschlussfassung wird festgelegt, ob die zur Finanzierung kammerinterner Leistungen erhobenen Beiträge für das kommende Jahr verändert werden. Die Tagesordnung nennt ausdrücklich eine Beschlussfassung zur unveränderten Beibehaltung der Höhe dieser Sätze für 2027; damit steht der Fortbestand der bisherigen Beitragshöhe zur Abstimmung.
Weitere formale Hinweise betreffen die Stimmberechtigung: Nur tatsächliche Mitglieder beziehungsweise bevollmächtigte physische Personen mit aktivem Wahlrecht nach § 85 Abs. 2 WKG können in der Sitzung Rechte ausüben. Dies ist relevant für Unternehmen und Verbände, die durch eine bevollmächtigte Person vertreten werden wollen. Die Vollmacht muss bei der Sitzung vorgelegt werden.
Die Einberufung dokumentiert die üblichen internen Verfahrensschritte einer Fachgruppentagung: Feststellung der formalen Voraussetzungen, Genehmigung früherer Protokolle, Bestellung von Protokollprüferinnen/prüfern und die Behandlung wirtschaftlich relevanter Fragen wie der Grundumlage. Die Beschlussfassung kann unmittelbare Folgen für die Finanzplanung der Mitgliedsbetriebe haben, sofern die Beiträge zur Kammerfinanzierung Bestandteil ihrer Kalkulation sind.
Mitglieder, die teilnehmen wollen, sollten die Anmeldefrist beachten und gegebenenfalls eine bevollmächtigte Person organisieren. Das Protokoll der Vorjahres-Tagung steht zur Einsicht, wodurch sich Interessierte vorab informieren können.