Das Ministerium für Bildung und Ausbildung in Vietnam hat die Provinz- und Kommunalbehörden verpflichtet, bei der laufenden Schulrestrukturierung für eine ausreichende und geeignete Zahl an Lehrkräften sowie pädagogischem Unterstützungspersonal zu sorgen. Das Schreiben mit der Kennnummer 5243/BGDĐT-NGCBQLGD datiert vom 10. August 2026 und wurde laut VietnamPlus an die Volkskomitees der Provinzen übermittelt.
Konkrete Weisungen und Zielsetzung
Im Mittelpunkt der Weisung steht die Aufforderung, trotz der organisatorischen Neuordnung die Personalstärke so sicherzustellen, dass die Lehr- und Beratungsaufgaben zuverlässig erfüllt werden können. Das Ministerium betont, die volle Anzahl entsprechend der zugewiesenen Personalquote einzustellen und dabei die Eignung der Lehrkräfte für die jeweiligen Stellen zu prüfen.
„Wo immer es Schüler gibt, gibt es auch Lehrer“
Dieses Prinzip, so das Ministerium unter Verweis auf Vorgaben von Generalsekretär und Präsident To Lam, soll die Grundlage für die Personalplanung bilden. Die Behörden sollen demnach zunächst genau den noch bestehenden Mangel an Lehrkräften und pädagogischen Unterstützungskräften ermitteln und daraufhin die notwendigen Einstellungen und Vertragsregelungen vornehmen.
Haushalt, Versetzungen und administrative Reduktion
Das Ministerium fordert die lokalen Behörden zudem auf, die finanziellen Mittel bereitzustellen, um die vereinbarten Arbeitsverträge umzusetzen. Wichtig sei, dass Lehrkräfte durch einen Mangel an pädagogischer Unterstützung nicht mit zusätzlichen administrativen Aufgaben belastet werden, die ihre Unterrichtsarbeit beeinträchtigen könnten.
Parallel zur Personalabsicherung enthält das Dokument Vorgaben zur Verringerung der Verwaltungsstrukturen an Schulen: Die Verwaltungseinheiten sollen landesweit um mindestens 30 % reduziert werden, in günstigeren Gebieten sogar um bis zu 50 %. Das Ministerium kündigt an, Regelungen für Versetzungen und Umbesetzungen von Lehrkräften zu schaffen, die als Grundlage für die weitere Personalplanung dienen sollen.
- Dokument: 5243/BGDĐT-NGCBQLGD
- Datum: 10. August 2026
- Kernforderung: Vollständige Besetzung der zugewiesenen Personalquote
- Verwaltungsabbau: mind. 30 %, in günstigeren Gebieten bis 50 %
| Maßnahme | Angabe |
|---|---|
| Verwaltungsreduktion (landesweit) | mind. 30 % |
| Verwaltungsreduktion (günstige Gebiete) | bis 50 % |
Kontext und mögliche Konsequenzen
Die Weisung kommt im Kontext einer umfassenderen Schulreorganisation zustande, bei der Strukturen und Verwaltungseinheiten neu geordnet werden sollen. Der gleichzeitige Auftrag, Personal quantitativ und qualitativ sicherzustellen, zielt darauf ab, Unterrichtsqualität und Betreuung auch in Phasen organisatorischer Umstellung zu gewährleisten.
Zu beachten ist, dass die Umsetzung einen koordinierten Planungsaufwand auf Seiten der Provinz- und Kommunalverwaltungen erfordert: Neben der finanziellen Absicherung muss die Bestandsaufnahme des Personals präzise erfolgen, um Fehlbesetzungen oder Doppelbelastungen zu vermeiden. Die angekündigten Versetzungs- und Umbesetzungsregelungen sollen diese Neuzuordnung erleichtern, konkret bleiben jedoch operative Details in dem öffentlich verfügbaren Hinweisdokument.
Für Schulen, Lehrkräfte und Eltern bedeutet die Vorgabe eine Zeit intensiver Abstimmung: Einerseits könnten reduzierte Verwaltungsstrukturen Effizienzgewinne bringen, andererseits besteht das Risiko, dass unzureichend unterstützte Lehrkräfte mehr nicht-pädagogische Aufgaben übernehmen müssten, falls die Umsetzung der Personalaufstockung stockt. Das Ministerium hebt deshalb hervor, dass die Mittel zur Umsetzung der Arbeitsverträge bereitgestellt werden müssen.
Wie sich die Weisung in der Praxis auswirken wird, hängt maßgeblich von der Umsetzung auf Provinz- und Gemeindeebene ab. Beobachter sollten insbesondere die Zahl der tatsächlich eingestellten Lehrkräfte, die konkrete Ausgestaltung der Versetzungsregeln und die Mittelbereitstellung im Blick behalten.