Das zuständige Ministerium hat am 11. August klargestellt, dass Geschichte an Gymnasien weiterhin ein Pflichtfach ist. Damit reagierte die Behörde auf verbreitete Fehlinformationen in sozialen Medien, wonach Geschichte bereits zum Wahlfach geworden sei. Dem aktuellen offiziellen Lehrplan zufolge sind an den Gymnasien 52 Unterrichtsstunden pro Schuljahr für Geschichte vorgesehen.
Was der Lehrplan konkret regelt
Die Regelung beruht auf dem Rundschreiben Nr. 13/2022/TT-BGDĐT vom 3. August 2022 und gilt seit dem Schuljahr 2022/23. Nach Angaben des Ministeriums bleiben Geschichte sowie weitere Fächer als verpflichtende Bestandteile des allgemeinen Bildungslehrplans erhalten. Parallel enthält der Lehrplan auch wählbare Themen innerhalb des Fachs, die jedoch nicht das Fach selbst in ein Wahlfach verwandeln.
Das Ministerium betont die inhaltliche Differenzierung zwischen:
- Pflichtfächern, die allen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten vorgeschrieben sind (etwa Geschichte mit 52 Stunden/Jahr),
- und Wahlpflichtthemen, von denen bestimmte Module von Schülerinnen und Schülern gewählt werden können.
Wie die Wahlangebote aufgebaut sind
Im Lehrplan sind zusätzlich Wahlfächer bzw. Wahlpflichtgruppen aufgeführt, aus denen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe vier Fächer wählen. Zur Auswahl stehen unter anderem Geographie, Wirtschafts- und Rechtskunde, Physik, Chemie, Biologie, Technologie, Informatik, Musik und Bildende Kunst. Insgesamt umfassen diese wählbaren Themen 35 Unterrichtsstunden pro Schuljahr.
| Posten | Stunden/Jahr |
|---|---|
| Geschichte (Pflichtfach) | 52 |
| Wählbare Fachgruppe (gesamt) | 35 |
Warum die Klarstellung wichtig ist
Das Ministerium wies darauf hin, dass die Verwechslungsgefahr zwischen „Pflichtfach“ und „wahlpflichtigen Themen“ zu Fehlinformationen führen kann. Die Behörde rief Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler dazu auf, sorgfältig zwischen den Begriffen zu unterscheiden und Informationen aus sozialen Netzwerken kritisch zu prüfen, bevor sie weiterverbreitet werden.
Für Schulen bedeutet die Bestätigung, dass Organisationsstrukturen, Stundenpläne und Personaleinsatz weiterhin auf der Grundlage des bestehenden Pflichtstundenkatalogs geplant werden müssen. Für Lehrkräfte bedeuten verbindliche Pflichtstunden weiterhin eine Grundlage für Unterrichtsplanung und Prüfungsanforderungen in der gymnasialen Oberstufe.
Folgen für Eltern und Lernende
Eltern und Lernende sollten beachten, dass die Möglichkeit, aus einer Liste von Wahlfächern vier Angebote zu wählen, die fachliche Breite der Ausbildung beeinflusst, nicht aber die Pflicht, am Geschichtsunterricht teilzunehmen. Damit bleibt Geschichte Bestandteil der allgemeinen Bildungsvorgaben bis auf Weiteres.
Die Behörde mahnt zu Umsicht beim Umgang mit Schulinformationen in sozialen Medien und empfiehlt, im Zweifel die offiziellen Lehrplandokumente oder direkte Auskünfte der Schulen bzw. des Ministeriums heranzuziehen.
Diese Klarstellung bezieht sich ausschließlich auf die derzeit geltenden Vorgaben. Änderungen am Lehrplan würden durch formelle Verlautbarungen des Ministeriums kommuniziert.