Der Kulturstaatsminister hat angekündigt, die staatliche Förderung für Gedenkstätten im kommenden Jahr um zehn Millionen Euro zu erhöhen. Die Mittel sollen nach seinen Angaben jeweils zur Hälfte in Projektförderung und in die Stärkung bereits geförderter Einrichtungen fließen, unter anderem für Personal und Sicherheitsmaßnahmen.
Warum mehr Geld für Gedenkstätten?
Nach Darstellung des Ministers dient die Aufstockung der Erinnerungskultur und der Prävention gegen Geschichtsverfälschung und Desinformation. In seiner Begründung verwies er darauf, dass mit dem Schwinden der Zeitzeugengeneration die direkte Vermittlung der historischen Ereignisse schwieriger werde. Zugleich nannte er den Schutz von Beschäftigten, Besucherinnen und Besuchern sowie der historischen Orte als wichtige Motive für die zusätzlichen Mittel.
Die angekündigte Erhöhung gilt laut Minister nur, sofern der Haushaltsetat in den weiteren Verhandlungen so beschlossen wird. Betroffene Einrichtungen und die Trägerorganisationen müssen demnach auf eine positive Entscheidung im parlamentarischen Prozess warten.
Welche Einrichtungen profitieren?
Als Beispiele für Einrichtungen, die nach dem Willen des Ministers von den zusätzlichen Mitteln profitieren sollen, nannte die Ankündigung mehrere zentrale Gedenkstätten und Stiftungen:
- Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
- KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg
- Gedenkstätte Topographie des Terrors
- Stiftung Sächsische Gedenkstätten
Diese Einrichtungen spielen in der Bildungsarbeit zur Aufarbeitung von NS- und SED-Unrecht eine zentrale Rolle, sowohl für schulische Vermittlung als auch für breitere Öffentlichkeitsarbeit.
„Gerade in einer Zeit, in der Desinformation und Geschichtsverfälschung zunehmen und die Stimmen der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen verstummen, braucht unsere Erinnerungskultur starke Erinnerungsorte“, sagte der Kulturstaatsminister.
Verwendungszwecke der Mittel
Nach den Angaben sollen die Mittel in zwei Hauptbereiche fließen:
- Projektförderung (50 %): Unterstützung von Bildungs- und Vermittlungsprojekten, die historisches Wissen vermitteln und gegen Desinformation anarbeiten.
- Stärkung geförderter Gedenkstätten (50 %): Zuschüsse zur Deckung gestiegener Personalkosten und zur Erhöhung der Sicherheitsausgaben zum Schutz von Besuchenden und historischen Orten.
Die Unterscheidung macht deutlich, dass der Bund sowohl kurzfristige Bildungsinitiativen als auch die dauerhafte Funktionsfähigkeit etablierter Lernorte absichern will.
| Gesamtsumme | Projektförderung | Stärkung bestehender Gedenkstätten |
|---|---|---|
| 10.000.000 € | 5.000.000 € | 5.000.000 € |
Auswirkungen für Bildung und Erinnerung
Für Lehrkräfte und schulische Träger bedeutet die angekündigte Aufstockung potenziell mehr Möglichkeiten für externe Bildungsangebote, Projekttage und Kooperationen mit Gedenkstätten. Solche Angebote sind besonders wichtig, um komplexe historische Themen altersgerecht zu vermitteln und an konkrete Orte zu binden.
Vor dem Hintergrund zunehmender Desinformation ist die Stärkung von Fachpersonal in Gedenkstätten relevant: Gut qualifizierte Vermittlerinnen und Vermittler können historische Kontexte erläutern, methodische Zugänge vermitteln und kritisches Quellenverständnis fördern. Zudem könnte eine bessere Absicherung von Sicherheitsmaßnahmen die Zugänglichkeit der Gedenkstätten für Schulgruppen und die allgemeine Öffentlichkeit erhöhen.
Ob und in welcher Form die Mittel schlussendlich zur Verfügung stehen, entscheidet sich jedoch im Haushaltsprozess. Die angekündigte Erhöhung unterstreicht zugleich die politische Priorisierung von Erinnerungskultur in Zeiten, in denen historische Bildung als Teil der demokratischen Resilienz gesehen wird.
Für Lehrende, Schüler- und Elternvertretungen bleibt wichtig, die konkrete Mittelvergabe und die geplanten Projektaufrufe zu verfolgen, damit Bildungsangebote rechtzeitig geplant und umgesetzt werden können.