Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des BAföG beschlossen, der Studierenden und Schüler:innen in mehreren Schritten höhere Leistungen verspricht. Geplant sind eine Anhebung der Wohnkostenpauschale sowie eine stufenweise Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs. Der Gesetzentwurf soll im Herbst im Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden.
Konkrete Zahlen und Fahrplan
Nach dem Kabinettsbeschluss soll die bisherige Wohnkostenpauschale für BAföG-Beziehende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von derzeit 380 Euro monatlich auf 440 Euro steigen. Diese Anpassung ist für das Sommersemester 2027 vorgesehen.
Der sogenannte BAföG-Grundbedarf für Studierende, aktuell bei 475 Euro, wird in zwei Schritten erhöht: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Laut Kabinett steigt auch das Schüler-BAföG.
| Leistung | aktueller Stand | geplante Anpassung |
|---|---|---|
| Wohnkostenpauschale (monatlich) | 380 Euro | 440 Euro (Sommersemester 2027) |
| BAföG-Grundbedarf (Studierende) | 475 Euro | 503 Euro (Wintersemester 2027/28), 563 Euro (Sommersemester 2029) |
Reaktionen und Einordnung
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) bewertete den Beschluss als wichtigen Schritt, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen einlösen könne. Sie sagte:
„Mit dem Kabinettsbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.“
Die geplanten Anpassungen nehmen insbesondere die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die hohe Belastung durch Wohnkosten in den Blick. Studierendenvertretungen hatten in den vergangenen Monaten immer wieder höhere BAföG-Sätze gefordert und auf die steigenden Mieten und allgemeine Preissteigerungen hingewiesen.
Hintergrund: Verzögerungen und Finanzierung
Ursprünglich war die Erhöhung der Wohnkostenpauschale bereits für das bevorstehende Wintersemester geplant. Nach Angaben aus der Koalition verzögerten Meinungsverschiedenheiten über die Finanzierung die Umsetzung; erst jetzt konnten Bundeskabinett und beteiligte Ressorts eine Einigung erzielen. Der Beschluss setzt den Zeitplan in Gang, die formale Beratung und Beschlussfassung durch Bundestag und Bundesrat im Herbst abzuwickeln.
- Wer: Bundeskabinett hat Gesetzentwurf beschlossen.
- Was: Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro; Grundbedarf in zwei Schritten auf 503 Euro und 563 Euro.
- Wann: Wohnpauschale ab Sommersemester 2027; Grundbedarf bis Sommersemester 2029.
Für viele Studierende bedeutet die Reform eine spürbare Entlastung bei den Wohnkosten; für die politische Praxis bleibt jedoch die parlamentarische Beratung entscheidend. Im Herbst muss der Gesetzentwurf im Bundestag und im Bundesrat die nötigen Mehrheiten finden, bevor die Änderungen rechtskräftig werden können.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob der vorgelegte Zeitplan eingehalten wird und in welcher Form die Anpassungen letztlich in Kraft treten. Für Betroffene bleibt wichtig, die laufenden Beratungen zu verfolgen und sich gegebenenfalls bei Studierendenvertretungen und Beratungsstellen über die konkret geltenden Sätze zu informieren.