Bei einer bundesweiten Schwerpunktaktion des Amtes für Betrugsbekämpfung (ABB) und des Finanzamtes Österreich (FAÖ) wurden im Mai Hunderte Fahrzeuge kontrolliert. Die Prüfungen ergaben, dass in 210 Fällen die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beziehungsweise die Kraftfahrzeugsteuer nachzuziehen ist; die Behörde stellt dafür knapp eine Million Euro in Aussicht. Insgesamt waren 369 Fahrzeuge angehalten und überprüft, weitere 100 Fälle sind noch in Prüfung.
Zahlen und Ergebnisse der Schwerpunktaktion
Die Kontrollen fanden bundesweit im Frühverkehr unter Einbindung der Polizei statt. Neben den Fällen der Fahrzeugbesteuerung zählten die Behörden insgesamt 921 Kontrollmaßnahmen in unterschiedlichen regionalen Schwerpunktaktionen. Dabei ergaben sich auch zahlreiche Verstöße außerhalb der Fahrzeugsteuer:
- Nicht zur Sozialversicherung angemeldete Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
- Fehlende Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
- Unvollständige Unterlagen bei Entsendungen aus dem Ausland nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Aus diesen Erkenntnissen resultierten laut Finanzministerium bisher 21 Anzeigen. Die Finanzpolizei bearbeitete zudem zahlreiche Anzeigen und setzte regionale Kontrollschwerpunkte um.
„Betrugsbekämpfung ist ein vorrangiges Ziel meiner Politik. Wer für sein Fahrzeug nicht die vorgeschriebenen Steuern und Abgaben zahlt, wird zur Verantwortung gezogen. Auch auf der Straße gilt: kein Pardon für Steuersünder“,
heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums mit einer Stellungnahme von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). Die Aussage unterstreicht die Linie des Ministeriums, Steuerhinterziehung und Nichtbeachtung gesetzlicher Meldepflichten aktiv zu verfolgen.
Konsequenzen für Steuer- und Arbeitskontrollen
Die Aktion zeigt, dass Kontrollen bei Fahrzeugimporten und Erstzulassungen eine relevante Einnahmequelle des Staates betreffen können. Die NoVA ist beim Kauf, Import oder bei der ersten Zulassung von Autos, Motorrädern und leichten Nutzfahrzeugen zu entrichten. Werden diese Abgaben nicht bezahlt, führt das zu Nachforderungen und gegebenenfalls zu straf- oder verwaltungsrechtlichen Konsequenzen.
Die Feststellung weiterer Verstöße – insbesondere im Bereich Sozialversicherung, Beschäftigungsbewilligungen und Entsendungen – signalisiert, dass die Behörden bei ihren Prüfungen über die reine Fahrzeugbesteuerung hinausgehen. Das kann für Unternehmen und private Importeurinnen und Importeure Folgen haben:
- Nachforderungen von Steuern und Abgaben
- Bußgelder und Anzeigen im Verwaltungs- oder Strafverfahren
- Prüfungen weiterer Geschäftsbereiche durch Finanzpolizei und Sozialversicherungen
| Beschriebene Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Angehaltene Fahrzeuge | 369 |
| Fälle mit Nachforderung NoVA/Kfz-Steuer | 210 |
| Voraussichtlicher Betrag | fast 1 Million Euro |
| Weitere in Prüfung | 100 |
| Insgesamt gezählte Kontrollen | 921 |
| Erhobene Anzeigen | 21 |
Für Unternehmen und Privatpersonen bedeutet das gesteigerte Risiko, bei Unvollständigkeiten in der Abwicklung von Fahrzeugimporten oder bei der Beschäftigungspraxis entdeckt zu werden. Bereits kleine formale Fehler – etwa fehlende Meldungen an die Sozialversicherung oder unvollständige Entsendungsunterlagen – können zu Prüfungen und Anzeigen führen.
Die Finanzpolizei hat angekündigt, Kontrollen weiter zu forcieren und regionale Schwerpunkte fortzuführen. Betroffene sollten ihre Unterlagen prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig korrigieren, um Nachforderungen und rechtliche Schritte zu vermeiden.