Das Bundesfinanzministerium hat nach eigener Auswertung einen deutlichen Zuwachs abgeschlossener Verfahren im Zusammenhang mit den historischen Cum‑Ex- und Cum‑Cum-Geschäften vermeldet. Mit steigender Zahl rechtskräftig beendeter Fälle wuchs auch die Summe der Rückforderungen: Beim Umfeld der Cum‑Ex‑Verdachtsfälle forderte der Fiskus bislang rund 3,57 Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag zurück. Im Bereich Cum‑Cum beläuft sich die zurückgeforderte oder nicht angerechnete Steuer auf etwa 840 Millionen Euro.
Mehr abgeschlossene Fälle – höhere Forderungen
Nach dem Bericht des Finanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestages, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt, wurden bei den Cum‑Ex‑Verdachtsfällen bisher 208 Vorgänge rechtskräftig abgeschlossen. Bei der letzten Berichterstattung zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren noch 188 abgeschlossene Fälle und Forderungen von rund 3,1 Milliarden Euro genannt worden. Im Segment Cum‑Cum stieg die Zahl der rechtskräftig beendeten Steuerverfahren auf 96, zuvor waren es 81 Fälle.
| Bereich | Rechtskräftig abgeschlossene Fälle (bisher) | Forderung / Volumen | Vgl. Stand 31.12.2024 |
|---|---|---|---|
| Cum‑Ex | 208 | 3,57 Mrd. € | 188 Fälle / 3,1 Mrd. € |
| Cum‑Cum | 96 | 840 Mio. € | 81 Fälle / 227 Mio. € |
Bewertung und politische Einordnung
Die Zunahme abgeschlossener Verfahren und die höheren Rückforderungen werden von Teilen der Opposition begrüßt. Die Linken‑Abgeordnete Isabelle Vandre verwies auf den Effekt konsequenter Prüfung:
„Das zeigt: Wo konsequent geprüft wird, wird auch Geld zurückgeholt oder gar nicht erst ausgezahlt“.
Gleichzeitig mahnt Vandre an, dass die bislang geltend gemachten Forderungen nur einen kleinen Teil des geschätzten Gesamtschadens berühren: Als möglicher Gesamtschaden durch die Cum‑Ex/Cum‑Cum‑Strukturen wird in der Debatte eine Größenordnung von rund 28 Milliarden Euro genannt. Gemessen daran seien die bisher zurückerhaltenen Summen nur ein Bruchteil.
Praktische Folgen und Ausblick
Die neu ausgewiesenen Zahlen zeigen, dass steuerliche Aufarbeitungsmaßnahmen Wirkung entfalten: Mehr Fälle werden abgeschlossen, Rückforderungs‑ und Prüfungsbescheide ergehen. Für den Fiskus bedeutet das realisierte Einnahmen und gleichzeitige Verfahrenskosten bei der Nachprüfung komplexer Kapitalmarktgeschäfte. Für Betroffene können die Entscheidungen erhebliche finanzielle Folgen haben.
- Die Erhöhung der rechtskräftig abgeschlossenen Fälle deutet auf verstärkte Prüfkapazitäten oder effizientere Verfahren hin.
- Die Diskrepanz zwischen zurückgeforderten Summen und der geschätzten Schadenshöhe macht deutlich, dass weitere Aufklärungs‑ und Rückforderungsarbeit ansteht.
- Politisch könnte die Entwicklung Forderungen nach noch mehr Ressourcen für Prüforgane und Ermittlungsbehörden stützen.
Wie hoch der Anteil der tatsächlich endgültig realisierten Rückforderungen am Ende sein wird, hängt von möglichen Berufungen, Klageverfahren und internationalen Vollstreckungshindernissen ab. Finanzminister und beteiligte Behörden müssen zudem abwägen, in welchem Tempo und mit welchen Prioritäten weitere Verfahren geführt werden. Die Zahlen signalisieren jedoch, dass die Aufarbeitung strukturell gewichtige Fortschritte macht – auch wenn der Weg zu einer umfassenden Wiedergutmachung weit ist.
Die Debatte über Ursachen, Haftungsfragen und die Ausgestaltung künftiger Aufsichtsregeln wird sich fortsetzen. Klar ist: Die Bilanz des Finanzministeriums liefert konkrete Ansatzpunkte für Folgeprüfungen und politische Diskussionen über Sanktionen und Prävention im Finanzsektor.