Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat die lokalen Behörden per Schreiben aufgefordert, die Rekrutierung von Lehrkräften und pädagogischem Unterstützungspersonal zu beschleunigen, damit für das Schuljahr 2026–2027 ausreichend Personal zur Verfügung steht. Das Schreiben mit der Nummer 5243/BGDĐT‑NGCBQLGD datiert vom 10. August 2026 und richtet sich an die Volkskomitees der Provinzen und zentralverwalteten Städte.
Vorgabe: Personalgewinnung parallel zur Umstrukturierung
Angesichts laufender Überprüfungen und Neuorganisationen des Schulnetzes betont das Ministerium, dass die Einstellung von Lehrkräften nicht hinter dem Umstrukturierungsprozess zurückbleiben dürfe. Konkret sollen die Gebietskörperschaften
- die Rekrutierung und Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern sowie pädagogischem Unterstützungspersonal parallel zur Prüfung und Neuorganisation der Bildungseinrichtungen organisieren,
- die Anzahl der benötigten Beschäftigten entsprechend der zugewiesenen Personalquote ermitteln und einstellen,
- sicherstellen, dass die eingestellten Personen die geltenden Standards und Anforderungen für die nach der Umstrukturierung vorgesehenen Stellen erfüllen.
Das Ministerium hebt dabei grundsätzliche Maßgaben hervor: „Wo immer es Schüler gibt, gibt es auch Lehrer.“ Diese Formulierung macht deutlich, dass die Sicherstellung des Zugangs zu Unterricht auch in Regionen mit geänderten Schulgrößen und -strukturen oberste Priorität hat.
„Wo immer es Schüler gibt, gibt es auch Lehrer.“
Einsatz, Versetzung und Stellenbeschreibungen
Die lokalen Behörden werden weiters aufgefordert, Regelungen für den Einsatz und mögliche Versetzungen von Lehrkräften zu erlassen. Insbesondere sollen die Vorschriften zur Vergabe von Arbeitsplätzen nach Ablauf eines Einsatzzeitraums klar festgelegt werden. Parallel dazu arbeitet das Ministerium an finalen Bestimmungen zu Personalstärke, Berufsstandards und Berufsbezeichnungen, um Gemeinden und Schulen eine verbindliche Grundlage für die Erstellung von Stellenbeschreibungen zu geben.
Für die praktische Umsetzung nennt das Ministerium mehrere Aufgaben für die Gebietskörperschaften:
- Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Lehr- und Unterstützungspersonal vor Ort;
- Zuweisung der erforderlichen Mittel gemäß den bestehenden Vorschriften;
- Sicherstellung, dass Lehrkräfte nicht infolge von Personalmangel zusätzliche, nicht pädagogische Tätigkeiten übernehmen müssen.
Konsequenzen für Schulen und Beschäftigte
Das Schreiben unterstreicht, dass Lehrkräfte nicht zusätzlich zu ihrem Unterricht andere Positionen bekleiden sollen, um Lücken aufgrund von Personalmangel zu schließen. Diese Vorgabe zielt darauf ab, die Unterrichtsqualität zu sichern und die Arbeitsbelastung von Lehrpersonen zu begrenzen. Ebenso sollen klare Regeln für den Verbleib von Personal nach Umstrukturierungsmaßnahmen geschaffen werden, damit Beschäftigte und Schulen Planungssicherheit erhalten.
Das Ministerium betont, dass bei der Personalbeschaffung nicht nur die Quantität, sondern auch die fachliche Eignung und die Einhaltung von Standards zu berücksichtigen sind. Die finale Festlegung der Berufsstandards und der Berufsbezeichnungen soll den Kommunen als Grundlage für die Entwicklung verbindlicher Stellenbeschreibungen dienen.
Da das Schreiben an alle Provinzen und zentralverwalteten Städte gerichtet ist, handelt es sich um eine landesweit verbindliche Anleitung für die bevorstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen im Bildungsbereich. Wie schnell und in welchem Umfang die Gebietskörperschaften zusätzliche Lehrkräfte einstellen, wird entscheidend für die Vorbereitung auf das Schuljahr 2026–2027 sein.
| Dokument | Datum |
|---|---|
| 5243/BGDĐT‑NGCBQLGD | 10. August 2026 |
Für Eltern, Lehrkräfte und Schulverwaltungen bedeutet das Schreiben: Die Verantwortung für ausreichendes Personal liegt bei den Gebietskörperschaften; gleichzeitig strebt das Ministerium an, durch verbindliche Vorgaben Versetzungen und Arbeitsplatzregelungen transparent zu gestalten und die Unterrichtsversorgung zu sichern.