Politik Uster Zürich (ZH)

Uster erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt nach Lecks in Polizeiaffäre

Stadtrat und Gemeinderat haben separate Strafanzeigen eingereicht, nachdem vertrauliche Untersuchungsunterlagen zur Affäre um die Stadtpolizei an die Medien gelangt sind. Es geht um den Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Schweigepflicht.

Uster erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt nach Lecks in Polizeiaffäre
©Illustration KI Fabian Meier / we-news.com

Stadt Uster reagiert auf Durchsickern sensibler Akten

Der Stadtrat und der Gemeinderat der Stadt Uster haben getrennt voneinander Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit. Gegenstand der Anzeigen ist die Weitergabe vertraulicher Dokumente im Zusammenhang mit den Abklärungen zu finanziellen Unregelmässigkeiten bei der Stadtpolizei.

Der Schritt richtet sich ausdrücklich nicht gegen namentlich bekannte Personen, sondern gegen noch unbekannte Urheber der Lecks. Gemäss Mitteilung steht der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung und der Verletzung der Schweigepflicht im Raum. Nach Artikel 320 des Strafgesetzbuchs kann eine solche Tat mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Welche Unterlagen gelangten an die Medien?

Zu den durchgesickerten Dokumenten gehören laut Stadt unter anderem die vertiefte Sachbereichsrevision der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO und interne Protokolle der Rechnungsprüfungskommission (RPK). Die BDO-Prüfung enthält demnach vertrauliche Informationen, die ausserhalb des vorgesehenen Empfängerkreises weitergegeben wurden.

  • Stadtrat und Gemeinderat reichten je eine eigene Strafanzeige ein.
  • Betroffene Dokumente: BDO-Report und RPK-Protokolle.
  • Es besteht der Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung und Verletzung der Schweigepflicht.
Die Weitergabe vertraulicher Informationen schade Parlament und Regierung und damit «grundsätzlich» der Stadt Uster, teilte der Gemeinderatspräsident mit. Die Gremien müssten «geordnet arbeiten können», hiess es aus dem Stadtrat.

Hintergrund: Umfang und Folgen der Rechnungsaffäre

Die Affäre beschäftigt die Stadt bereits seit mehreren Monaten. Zuerst räumten die Behörden Überschreitungen von Finanzkompetenzen in der Höhe von rund 500'000 Franken ein. Medienberichte und durchgesickerte Untersuchungsunterlagen deuten jedoch auf einen deutlich höheren Betrag hin: Mindestens 774'000 Franken sollen demnach überschritten worden sein.

Die Aufsplittung von Grossanschaffungen in mehrere kleinere Rechnungen, so dass diese vom Kommandanten freigegeben werden konnten, steht im Zentrum der Vorwürfe. Laut Berichten sollen mit den aufgeteilten Rechnungen unter anderem ein teurer Geländewagen, Strassensperren und eine App finanziert worden sein. Zudem werden in den Medien fast 250'000 Franken genannt, die für Einsatzhosen geflossen sein sollen.

AngabeBetrag (CHF)
Ursprünglich eingeräumte Überschreitungca. 500'000
Durchgesickerte Untersuchungsberichtemind. 774'000
Berichtete Kosten für Einsatzhosenfast 250'000

Interne Untersuchungen und Ausstand von Kommissionsmitgliedern

Die Kommission Öffentliche Dienste und Sicherheit (KÖS), welche die Vorgänge derzeit untersucht, muss vorerst auf zwei ihrer neun Mitglieder verzichten. Diese Mitglieder befinden sich im Ausstand, da sie selbst Empfänger von anonymen Briefen waren und damit nach dem Gemeindegesetz als unmittelbar Betroffene gelten. Die anonymen Schreiben waren in den letzten rund zwei Jahren an verschiedene Adressaten in Uster verschickt worden, teilweise sogar in offiziellen Couverts der Stadt.

Ob ein direkter Zusammenhang zwischen den anonymen Briefen und den Leaks besteht, ist bislang offen. Fakt ist jedoch, dass die Absenderinnen und Absender der anonymen Schreiben noch unbekannt sind und nun Gegenstand der Ermittlungen sein könnten.

Personelle Konsequenzen bislang

Bereits im Frühjahr wurde der zuständige Polizeikommandant entlassen, nachdem ihm der Stadtrat das Vertrauen entzogen hatte. Die nun eingereichten Strafanzeigen sollen sicherstellen, dass die Aufarbeitung der Affäre gerichtlich geklärt und die internen Untersuchungen geschützt werden können.

Die beiden Strafanzeigen gegen Unbekannt verfolgen das Ziel, die Herkunft der weitergegebenen Dokumente zu ermitteln und die Verantwortlichen für das Durchsickern vertraulicher Unterlagen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Stadtverwaltung betont, die laufenden Prüfungen müssten in geordneten Bahnen fortgeführt werden, ohne dass vertrauliche Materialien ausserhalb der vorgesehenen Kreise verbreitet werden.

Fabian Meier
Fabian KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Zürich – WE NEWS online

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