Stadtrat beschliesst Umstellung auf kantonale Plattform
Der Stadtrat von Uster hat an seiner Sitzung vom 8. September 2026 beschlossen, das Baubewilligungsverfahren der Stadt per 1. Februar 2027 vollständig zu digitalisieren. Künftig werden alle Baugesuche über die kantonale Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht und elektronisch bearbeitet. Die bisher mögliche Papierform entfällt danach.
Die städtische Abteilung Bau begründet den Schritt mit einem Zieldreiklang aus Transparenz, Effizienz und der Vorbereitung weiterer Digitalisierungsschritte. «Mit der digitalen Verfahrensabwicklung erhöhen wir die Transparenz des Verfahrens für alle Beteiligten. Auch schaffen wir damit die Voraussetzung für weitere Schritte zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung», wird Abteilungsvorsteher Richard Sägesser zitiert.
«Mit der digitalen Verfahrensabwicklung erhöhen wir die Transparenz des Verfahrens für alle Beteiligten.»
Was sich für Bauherrschaften und Fachpersonen ändert
Ab dem Stichtag am 1. Februar 2027 gilt in Uster: Neue Baugesuche können nur noch elektronisch über eBaugesucheZH eingereicht werden. Auch die weitere Bearbeitung, der Austausch von Unterlagen sowie die Eröffnung von Entscheiden erfolgen ausschliesslich elektronisch. Für die Einreichung benötigen Gesuchstellende eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), welche die handschriftliche Unterschrift auf Papier ersetzt.
Bereits vor dem 1. Februar 2027 in Papierform eingereichte Gesuche werden wie bisher in Papierform abgeschlossen. Die Umstellung betrifft sowohl private Bauherrschaften als auch Architektur- und Planungsbüros sowie weitere Fachstellen, die an Bewilligungsverfahren beteiligt sind.
- Ab 1. Februar 2027: Nur noch elektronische Einreichung via «eBaugesucheZH»
- Notwendigkeit: Qualifizierte elektronische Signatur (QES) für Gesuche
- Für laufende Papiergesuche: Abschluss weiterhin in Papierform möglich
Information und Unterstützung vor der Umstellung
Die Stadt Uster kündigte an, interessierte Kreise rechtzeitig zu informieren. Im Dezember 2026 und Januar 2027 will die Abteilung Bau detaillierte Hinweise zur Umstellung, zu den neuen Anforderungen und zu Unterstützungsangeboten veröffentlichen. Damit sollen Unsicherheiten reduziert und die Umstellungsphase für alle Beteiligten begleitet werden.
Die Verwaltung verspricht, dass die digitale Abwicklung die Abläufe für Bauherrschaften, Planer und die Behörde transparenter mache: Eingänge, Bearbeitungsstände und Entscheide sollen leichter nachverfolgbar sein. Gleichzeitig betont die Stadt, dass mit der Einführung der Plattform auch organisatorische Anpassungen in der internen Bearbeitung nötig sind.
Kurzer Zeitplan
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 8. September 2026 | Stadtratsbeschluss zur vollständigen Digitalisierung |
| Dezember 2026 – Januar 2027 | Informations- und Unterstützungsangebote der Abteilung Bau |
| 1. Februar 2027 | Inkrafttreten: Nur noch elektronische Einreichung via «eBaugesucheZH» |
Für Bauherrschaften und Planer bedeutet die Digitalisierungsankündigung, dass sie sich zeitnah mit den technischen Anforderungen vertraut machen müssen. Die QES ist dabei zentral: Ohne diese qualifizierte elektronische Signatur lassen sich Gesuche nicht rechtsgültig einreichen. Was die Beschaffung oder Nutzung einer QES konkret kostet oder wie die Unterstützung durch die Stadt ausgestaltet wird, will die Abteilung Bau in den kommenden Informationsveranstaltungen bekanntgeben.
Die Umstellung in Uster folgt einem kantonalen Trend hin zu digitalisierten Bewilligungsverfahren. Die Nutzung einer einheitlichen Plattform wie eBaugesucheZH soll zudem die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kanton und Fachstellen erleichtern. Für Uster selbst steht wenig Zeit bis zum Stichtag zur Verfügung, weshalb die angekündigten Informationsangebote für lokale Planer und Bauherrschaften an Bedeutung gewinnen.
Konkrete Fragen zur Umstellung nimmt die Abteilung Bau laut Mitteilung entgegen; die Kontaktangaben und Termine für die bevorstehenden Informationsveranstaltungen sollen in den nächsten Wochen publiziert werden.