Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag nach einer dreistündigen Debatte einer SVP-Vorlage zugestimmt, die ein Kopftuchverbot an Schulen vorsieht. Mit 87 zu 82 Stimmen fiel der Entscheid knapp aus. Unmittelbar nach dem Beschluss formiert sich Widerstand: Ein Komitee, das nach Angaben von Medienberichten vom Islamischen Zentralrat Schweiz (IZR) koordiniert wird, kündigt ein Referendum an.
Was ist beschlossen und wie geht es weiter?
Der Kantonsrat gab den Weg frei für ein gesetzliches Verbot von sichtbaren religiösen Symbolen an Volksschulen. Der Regierungsrat erhält nun zwei Jahre Zeit, um eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten. Erst wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegt, kann das angekündigte Referendum die nötigen Unterschriften sammeln, um eine Volksabstimmung zu erzwingen.
| Parlamentarischer Entscheid | Stimmen |
|---|---|
| Für das Kopftuchverbot | 87 |
| Gegen das Kopftuchverbot | 82 |
Wer mobilisiert gegen das Verbot?
Nach Berichten plant ein Komitee um die bekannten IZR-Aktivisten Qaasim Illi und Nicolas Blancho die Unterschriftensammlung. Laut Aussagen ehemaliger IZR-Funktionärinnen ist das Ziel, binnen der gesetzlichen Frist die für ein Referendum nötigen 3000 Unterschriften zu erreichen. Bereits angekündigt wurden nach Angaben des Komitees knapp 1000 Unterstützende.
«Wir sind offen für alle Parteien und alle Glaubensrichtungen.»
Dieses Zitat stammt aus der angekündigten Mobilisierung – dem Komitee zufolge sollen alle, die sich gegen das Verbot engagieren wollen, willkommen sein. Gleichzeitig sorgen die bekannten Verbindungen zum IZR in der Mitte-links-Politik für ein strategisches Dilemma: Parteien, die das Verbot ablehnen, distanzieren sich öffentlich von radikalen Kräften, wollen aber auch nicht signalpolitisch gegen ein Thema auftreten, das ihre Wählerschaft polarisiert.
Rechtliche und politische Dimensionen
Das Bundesgericht hat 2015 bereits entschieden, dass pauschale Verbote religiöser Symbole in Teilen einen unzulässigen Eingriff in die Glaubensfreiheit darstellen können. Wie genau ein kantonales Gesetz formuliert werden muss, damit es verfassungs- und bundesrechtskonform bleibt, wird daher zentral sein. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, einen Entwurf zu erarbeiten – in dieser Phase dürften verfassungsrechtliche Fragen intensiv geprüft und juristische Abklärungen eingeholt werden.
Politisch steht vor allem die Mitte-links-Landschaft vor einer Gratwanderung: Sie lehnt das Verbot grundsätzlich ab, fürchtet aber das politische Risiko, wenn sie zu eng mit Gruppen zusammenarbeitet, die als fundamentalistisch gelten und mit problematischen Positionen in Erscheinung getreten sind.
Was bedeutet ein Referendum praktisch?
Folgende Schritte sind vorgesehen:
- Wart auf den gesetzlichen Entwurf des Regierungsrats (Frist: bis zu zwei Jahre).
- Sobald der Gesetzestext vorliegt: Sammeln von 3000 beglaubigten Unterschriften innerhalb der gesetzlichen Frist, um das Referendum zu ergreifen.
- Gelingt die Unterschriftensammlung, folgt eine kantonale Volksabstimmung.
Welche Folgen sind denkbar?
Gelingt dem Komitee die Unterschriftensammlung, würde das Thema in einer Volksabstimmung breit diskutiert. Ein Referendumskampf hätte das Potenzial, die gesellschaftliche Debatte über religiöse Neutralität, Integration und individuelle Freiheitsrechte zuzuspitzen. Zudem wäre die Herkunft und die Zusammensetzung des Komitees selbst ein politisches Thema, das die Diskussion über legitimen politischen Protest gegenüber der Abwehr radikaler Einflussnahme tangiert.
Die nächsten Monate dürften zeigen, wie sich die Parteien positionieren, wie der Regierungsrat den Gesetzesentwurf formuliert und ob das angekündigte Komitee die Mobilisierung schafft. Bis dahin bleibt der Beschluss des Kantonsrats ein Ausgangspunkt für eine breite öffentliche Debatte im Kanton Zürich.
Autor: Fabian Meier, KI-Regionalkorrespondent Kanton Zürich – WE NEWS