Baustart gestoppt: Rekurs trifft Rampenprojekt
Der ursprünglich für Anfang Oktober geplante Baustart für das Kultur- und Begegnungszentrum auf dem Zeughausareal in Uster ist vorerst abgesagt. Grund dafür ist gemäss Mitteilung der Stadt ein Rekurs, der beim Bezirksrat eingegangen ist und sich gegen die Kreditvergabe für die Rampe der geplanten Tiefgarage richtet. Diese Rampe wird gemeinsam von der Stadt Uster und der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Winterthur (GWG) realisiert.
Obwohl die Rampe als eigenes Projekt geführt wird, seien beide Vorhaben – das Kultur- und Begegnungszentrum und die Rampe – gemeinsam bewilligt worden, schreibt die Stadt. Aufgrund des Rekursverfahrens sowie einer erneuten Baufreigabe für kleinere Projektänderungen werde der Baustart nun auf unbestimmte Zeit verschoben.
«Wann wir definitiv mit dem Bau starten können, ist aktuell noch ungewiss», sagt Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP). «Mit der Verschiebung des Baustarts wird sich auch der gesamte Zeitplan verändern – und vermutlich auch die Eröffnung verschoben.»
Was ist betroffen
Das Zeughausareal zählt zu den zentralen Entwicklungsflächen in Uster. Das geplante Kultur- und Begegnungszentrum sollte einen wichtigen Beitrag zur lokalen Kulturinfrastruktur leisten und zugleich die Umnutzung des Areals vorantreiben. Die Verzögerung betrifft mehrere Bereiche:
- Termine: Der geplante Beginn der Bauarbeiten Anfang Oktober ist aufgehoben; ein neuer Zeitpunkt ist offen.
- Gesamtzeitplan: Stadt und Projektpartner rechnen mit Verschiebungen im Bauablauf und damit auch bei der Eröffnung.
- Koordination mit der Tiefgarage: Da die Rampe und das Zentrum zusammen bewilligt wurden, beeinflusst das Rekursverfahren beide Projekte.
Wer ist involviert
Die Stadt Uster und die Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Winterthur (GWG) realisieren die Rampe der geplanten Tiefgarage. Die Stadt hat die Verzögerung öffentlich gemacht, verweist aber auf das laufende Rekursverfahren beim Bezirksrat und die Notwendigkeit, kleinere Anpassungen nochmals baufrei zu geben.
| Projekt | Trägerschaft | Aktueller Status |
|---|---|---|
| Kultur- und Begegnungszentrum | Stadt Uster | Baustart verschoben (unbestimmt) |
| Rampe Tiefgarage | Stadt Uster / GWG Winterthur | Rekurs beim Bezirksrat; Teil der gemeinsamen Bewilligung |
Ausblick und Folgen für die Stadt
Die Verschiebung betrifft nicht nur den Projektzeitplan, sondern auch die Kosten- und Nutzungsplanung für das Areal. Laut Stadt ist noch offen, wann der Bau definitiv starten kann. Weiterführende Entscheidungen hängen wesentlich vom Ausgang des Rekursverfahrens und von der Abwicklung der erneuten Baufreigabe für die kleineren Änderungen ab. Auswirkungen sind in mehreren Bereichen denkbar:
- Verzögerte Inbetriebnahme der Kulturinfrastruktur und damit mögliche Lücken im Kulturangebot.
- Änderungen im Zeitplan für weitere Entwicklungsprojekte auf dem Zeughausareal.
- Ungewissheit für beteiligte Planerinnen, Bauunternehmen und potenzielle Nutzerinnen.
Die Stadt und die beteiligte Wohnbaugenossenschaft haben bislang keine detaillierten neuen Zeitangaben gemacht. Sie kündigten jedoch an, alle weiteren Schritte in Abstimmung mit den rechtlichen Verfahren zu prüfen.
Für die Ustermerinnen und Ustermer bleibt nun abzuwarten, wie der Bezirksrat über den Rekurs entscheidet und welche Auswirkungen dies konkret auf Finanzierung, Bauablauf und Eröffnungstermin des Kultur- und Begegnungszentrums haben wird. Die Stadt hat bereits signalisiert, dass sie über die Entwicklung informieren wird, sobald der weitere Verlauf geklärt ist.