Die Technischen Betriebe Glarus Süd (tbgs) können die derzeitigen Strompreise stabil halten und für das Jahr 2027 für Endkunden sogar leicht senken. Das geht aus den jüngsten Angaben der tbgs hervor. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit dem standardisierten Verbrauchsprofil H4 (4'500 kWh/Jahr) reduziert sich der jährliche Strombezug um CHF 8.10. Der Gesamtstrompreis liegt damit 2027 bei 24.14 Rp./kWh – eine Abschwächung um rund 0,74 Prozent.
Konkrete Zahlen für Haushalte und Gewerbe
Auch ein typisches Gewerbeunternehmen profitiert leicht: Für das standardisierte Profil C3 berechnen die tbgs 21.66 Rp./kWh, was einer Reduktion von 0,82 Prozent entspricht.
| Verbrauchertyp | Profil | Gesamtstrompreis 2027 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Haushalt (Standard) | H4 (4'500 kWh/Jahr) | 24.14 Rp./kWh | -0.74 % |
| Gewerbe (Standard) | C3 | 21.66 Rp./kWh | -0.82 % |
Hintergrund der Preisgestaltung
Die tbgs führen die moderate Senkung auf verschiedene Massnahmen zurück, mit denen in den vergangenen Jahren Preisverwerfungen am Energiemarkt abgefedert worden seien. Ziel sei, die Tarifstruktur auf eine langfristig sichere und wirtschaftliche Stromversorgung für Glarus Süd auszurichten. Die Versorger betonen, die aktuellen Preise seien nachweislich attraktiv und sollen stabil gehalten werden.
Gleichzeitig weisen die tbgs auf eine strukturelle Herausforderung hin: Der Stromabsatz in Glarus Süd nimmt ab. Ein sinkender Absatz kann zu höheren Netznutzungspreisen führen, da die fixen Kosten des Netzes auf weniger Kilowattstunden verteilt werden müssen. Die tbgs schreiben deutlich, dass bei weiterem Rückgang des Verbrauchs künftig Tariferhöhungen nicht ausgeschlossen sind.
Änderungen bei Tarifzeiten und Einspeisevergütung
Eine bereits 2026 eingeführte Massnahme bleibt auch 2027 bestehen: Die tbgs haben per 1. Januar 2026 die Tarifzeiten (Hoch- und Niedertarif) an die aktuellen energie- und netzwirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Neu eingeführt wurde ein zusätzlicher Block Niedertarif tagsüber von 10.00–17.00 Uhr sowie am Samstag. Dieses System wird unverändert weitergeführt.
Für Stromproduzenten, insbesondere Betreiberinnen von Photovoltaik-Anlagen, kommt eine bundesrechtlich vorgeschriebene Änderung: Ab dem 1. Januar 2027 stellen die tbgs die Rückliefervergütung nicht mehr auf einen vierteljährlichen Durchschnittspreis, sondern auf die stündlichen Spotmarktpreise um. Massgebend für die Vergütung ist künftig der Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der jeweiligen Einspeisung anstelle eines quartalsweisen Referenzwertes. Diese Umstellung gilt schweizweit.
Was bedeutet das für Produzenten und Konsumenten?
Die Umstellung auf Stundenpreise hat praktische Folgen: Produzenten von Solarstrom erhalten für jede eingespeiste Kilowattstunde künftig den Marktpreis der jeweiligen Stunde. Das kann die Vergütung stärker schwanken lassen als ein Durchschnittsmodell, eröffnet aber auch Chancen, wenn Einspeisungen mit hohen Spotpreisen zusammenfallen. Für Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich am Grundprinzip der Tarifberechnung nichts; sie profitieren 2027 von der leichten Gesamtsenkung, müssen aber die warnenden Hinweise zur möglichen Entwicklung der Netznutzungspreise beachten.
- Haushalte: Leichte Entlastung von CHF 8.10 pro Jahr beim Standardprofil H4.
- Gewerbe: Leichte Senkung des Gesamtstrompreises bei Profil C3.
- PV-Betreiber: Vergütung nach stündlichem Spotpreis ab 2027.
- Netznutzung: Sinkender Stromabsatz kann zu künftigen Tarifsteigerungen führen.
Ausblick und regionale Einordnung
Im regionalen Vergleich weisen die tbgs darauf hin, dass Glarus Süd trotz tiefem Stromabsatz auf die grosse Versorgungsfläche attraktivere Netznutzungspreise habe als ähnliche Gebiete. Die Betreiber betonen, sie arbeiteten täglich daran, diese Lage zu erhalten. Für Kunden bleibt wichtig, Verbrauchsmuster zu beobachten und bei Investitionen in Solarstrom die neue Vergütungsregelung zu berücksichtigen.
Die moderate Preisreduktion für 2027 gibt kurzfristig Entlastung. Langfristig bleibt die Entwicklung aber abhängig von Nachfrage, Netzkosten und Marktpreisen. Verbraucherinnen und Unternehmen in Glarus Süd sollten deshalb ihre Energiestrategie prüfen und mögliche Effekte der stündlichen Vergütung bei eigener Produktion in ihre Planung einbeziehen.