Der Glarner Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort gegen die Einführung eines neuen Straftatbestands für Mobbing und Cybermobbing Stellung bezogen. Die Regierung anerkennt, dass bestehende Strafbestimmungen nicht alle Erscheinungsformen von Mobbing erfassen, sieht dies aber nicht als ausreichenden Grund für die Schaffung einer neuen, eigenständigen Straftat.
Argumente des Regierungsrats
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Norm einen «weit gefassten und in der Anwendung streitbaren Straftatbestand» schaffen würde. Besonders problematisch sei die praktische Abgrenzung zwischen sozial unerwünschtem Verhalten und strafwürdigem Mobbing. Solche Unschärfen könnten zu Rechtsunsicherheit führen und die Anwendung des Gesetzes erschweren.
Weiter argumentiert der Regierungsrat, die Einführung einer neuen Strafnorm drohe, die Zahl der Anzeigen und damit die Belastung der Strafjustiz zu erhöhen. Die Justiz ist im Kanton wie in anderen Teilen der Schweiz bereits stark beansprucht; zusätzliche Verfahren könnten Ressourcen von anderen Delikten abziehen.
Verweis auf übergeordnete Stellungnahmen
In seiner Begründung teilt der Glarner Regierungsrat die Einschätzung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz und beantragt deshalb, auf die Schaffung eines neuen Straftatbestands zum Mobbing und Cybermobbing zu verzichten und die Vorlage abzulehnen. Damit schliesst sich der Kanton einer Reihe von kritischen Stellungnahmen an, die vor allem die praktische Umsetzbarkeit und die Folgen für die Strafverfolgung in Frage stellen.
Rechtliche und praktische Erwägungen
Aus Sicht des Regierungsrats reichen die bestehenden Straftatbestände zwar nicht in jedem Fall, doch sei ein eigenständiger Straftatbestand nicht die zwingende Lösung. Entscheidend seien die Abwägung zwischen Prävention, Opfer- und Täterrechten sowie die Praktikabilität für Ermittlungsbehörden und Gerichte.
- Problempunkt Abgrenzung: Unterschied zwischen sozial unerwünschtem Verhalten und strafbarem Mobbing schwer zu ziehen.
- Verfahrensbelastung: Gefahr zusätzlicher Anzeigen und damit grösserer Beanspruchung der Strafjustiz.
- Übereinstimmung: Position deckt sich mit jener der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz.
Kontext: Warum die Vorlage auf dem Tisch liegt
Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, welche stärkere Instrumente gegen Mobbing und Cybermobbing vorsieht. Anlass ist die Sorge, dass Online-Attacken und anhaltende Mobbinghandlungen schwerwiegende psychische Folgen haben können, etwa Depressionen oder Angstzustände. Die Diskussion bewegt damit sowohl rechtliche als auch gesundheitliche Fragen.
Der Regierungsrat bestätigt das Problem: Cybermobbing kann zu schweren psychischen Folgen führen. Gleichzeitig bleibt er skeptisch, ob ein eigener Straftatbestand die geeignetste Antwort ist. Die Regierung spricht sich dafür aus, die bestehenden Rechtsinstrumente und die Praxis der Strafverfolgung genauer zu prüfen, statt eine neue Norm zu schaffen.
Kurze Übersicht der Positionen
| Position | Kernargument |
|---|---|
| Regierungsrat Glarus | Neue Norm wäre weit gefasst, abgrenzungs- und anwendungsprobleme; Mehrbelastung der Justiz |
| Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz | Ähnliche Bedenken hinsichtlich Umsetzung und praktischer Folgen |
Ausblick
Der Vorschlag für einen eigenständigen Straftatbestand befindet sich im Vernehmlassungsverfahren. Die Stellungnahme des Kantons Glarus wird in die Gesamtbeurteilung einfließen. Wie der Bund mit den Bedenken der Kantone und der Staatsanwaltschaften umgeht, entscheidet über das weitere Vorgehen: Ob die Vorlage überarbeitet, zurückgezogen oder in der vorliegenden Form weiterverfolgt wird, ist offen.
Für Betroffene und Fachstellen bleibt die Frage zentral, wie Schutz, Prävention und Strafverfolgung gemeinsam so ausgestaltet werden können, dass sowohl die Rechte der Opfer besser geschützt als auch die Justiz nicht übermässig belastet wird.