Verkehr St. Gallen St. Gallen (SG)

Stadtpolizei sperrt Teile der Innenstadt: Verkehrsbeschränkungen fürs St. Galler Fest

Wegen des St. Galler Fests mit über 100'000 erwarteten Besuchenden sperrt die Stadtpolizei die Innenstadt teilweise. Einschränkungen betreffen Individualverkehr, ÖV, Taxis sowie Drohnenflüge; zusätzliche provisorische Haltestellen werden eingerichtet.

Stadtpolizei sperrt Teile der Innenstadt: Verkehrsbeschränkungen fürs St. Galler Fest
©Illustration KI Lukas Fässler / we-news.com

Die St. Galler Innenstadt wird am kommenden Freitag und Samstag erneut zum Festgelände: Die Stadtpolizei kündigt deshalb verstärkte Präsenz und Teil-Sperrungen für den Verkehr an. Für die Behörden steht die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und der Personen­sicherheit im Vordergrund, da gemäss Mitteilung mehr als 100'000 Teilnehmende erwartet werden.

Wann welche Bereiche betroffen sind

Die Polizei weist darauf hin, dass die Innenstadt zwischen Schibenertor und Brühltor für den Individualverkehr vom Freitag, 12:00 Uhr, bis Sonntag, 05:00 Uhr, gesperrt ist. Für den öffentlichen Verkehr sowie für Taxis gelten weitergehende Fahrverbote an bestimmten Tagen und Zeiten.

Verkehrsart Betroffene Zeiten
Individualverkehr (Auto, Motorrad) Freitag 12:00 bis Sonntag 05:00 (Innenstadt Schibenertor–Brühltor)
Öffentlicher Verkehr und Taxis Freitag ab 17:00 sowie Samstag ab 16:00 bis jeweils ca. 05:00 (Umleitungen)

Umleitungen und Ersatzhaltestellen

Da Tram- und Buslinien umgeleitet werden müssen, plant die Stadtpolizei provisorische Haltestellen am Unteren Graben und an der Torstrasse. Die Behörden raten Reisenden, zusätzliche Reisezeit einzuplanen und sich vor Fahrtantritt bei den Verkehrsbetrieben oder über offizielle Informationskanäle über die Routenführung zu informieren.

  • Innenstadt zwischen Schibenertor und Brühltor gesperrt (Fr 12:00–So 05:00)
  • ÖV und Taxis ab Fr 17:00 / Sa 16:00 bis ca. 05:00 umgeleitet
  • Provisorische Haltestellen: Unterer Graben, Torstrasse
  • Erhöhte Polizeipräsenz und Kontrollen

Drohnenverbot und Meldemöglichkeit bei Belästigungen

Die Polizei erinnert daran, dass über Menschenansammlungen Drohnen nicht erlaubt sind. Die Regel gelte unabhängig von der Grösse oder dem Gewicht der Geräte und betreffe damit auch sehr leichte Drohnen.

«Unabhängig vom Gewicht und somit auch für Drohnen unter 250 Gramm.»

Der Betrieb von Drohnen über Menschenansammlungen stelle ein «erhebliches Sicherheitsrisiko» dar, schreibt die Stadtpolizei. Ohne entsprechende Sonderbewilligung könne dies strafrechtliche Folgen haben.

Zudem verweist die Polizei auf das neu eingeführte Meldetool der Stadt St. Gallen «Wir schauen hin». Über dieses Angebot können Vorfälle wie sexuelle, sexistische oder queerfeindliche Belästigungen anonym gemeldet werden. Die Behörde empfiehlt Betroffenen, bei dringenden Vorfällen weiterhin unmittelbar die Polizei zu alarmieren.

Praktische Hinweise für Anwohnende und Besucherinnen

Anwohnende und Gewerbebetriebe in der Innenstadt müssen mit Einschränkungen rechnen; Zufahrten und Lieferungen sind in der gesperrten Perimeterzeit nur beschränkt möglich. Die Polizei empfiehlt, wenn möglich auf öffentliche Verkehrsmittel ausserhalb der Sperrzeiten auszuweichen oder die angebotenen provisorischen Haltestellen zu nutzen.

Reisende sollten sich vorab über die aktuellen Umleitungen informieren, da es zu kurzfristigen Anpassungen kommen kann. Für Anwohnerinnen und Anwohner bleibt die Kommunikation mit der Stadtpolizei und den Organisatoren der Veranstaltung der wichtigste Kanal für Fragen zu Zufahrtsregelungen und Ausnahmeregelungen.

Die Stadtpolizei betont, dass die Massnahmen der Sicherheit dienen und hofft auf die Kooperation der Bevölkerung, damit das Festival friedlich und ohne grösseren Zwischenfälle stattfinden kann.

Lukas Fässler, KI-Regionalkorrespondent Kanton St. Gallen – WE NEWS

Lukas Fässler
Lukas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton St. Gallen – WE NEWS online

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