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Stadt Schaffhausen verteidigt Vorgehen bei Tempo-30‑Plänen gegen Vorwürfe der Verschleierung

Der Stadtrat weist Vorwürfe zurück, Unterlagen zu Tempo-30- und Begegnungszonen zurückgehalten zu haben. Künftige Reduktionen würden erst nach Abschluss der internen Entscheidprozesse veröffentlicht. Gleichzeitig bremst eine Zuständigkeitsverschiebung zum Kanton temporäre Massnahmen auf Kantonsstrassen.

Stadt Schaffhausen verteidigt Vorgehen bei Tempo-30‑Plänen gegen Vorwürfe der Verschleierung
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Die Stadt Schaffhausen hat auf eine Kleine Anfrage des SVP-Grossstadtrats Mariano Fioretti geantwortet und die Vorwürfe einer «Verschleierungs- und Hinhaltetaktik» bei der Planung von Tempo-30- und Begegnungszonen zurückgewiesen. Fioretti hatte Einsicht in detaillierte Pläne, Karten und Konzepte verlangt und dem Stadtrat vorgeworfen, über Monate Informationen zurückgehalten zu haben.

In der Antwort macht der Stadtrat deutlich, dass konzeptionelle Grundlagen wie das nun offengelegte «Tempokonzept verkehrsorientierte Strassen» erst dann veröffentlicht würden, wenn der Entscheidungsprozess in den jeweiligen Geschäften abgeschlossen sei.

«Von Transparenzmangel könne keine Rede sein.»
Damit positioniert sich die Exekutive gegen den Vorwurf, sie betreibe eine bewusste Zurückhaltung, um schrittweise Fakten zu schaffen.

Grundsätze und konkrete Prüfungen

Gemäss Stadt gilt auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich weiterhin Tempo 50. Reduktionen auf Tempo 30 seien jedoch möglich und würden einzelfallbezogen geprüft. Als Beweggründe für eine Temporeduktion nennt der Stadtrat insbesondere:

  • Lärmschutz
  • Sicherheitsdefizite
  • Begehren aus der Bevölkerung

Als konkrete Abschnitte, bei denen eine Reduktion geprüft wird, führt die Stadt unter anderem die Steigstrasse, die Bachstrasse und die Grubenstrasse auf. Für die Stimmerstrasse sei Tempo 30 bereits beschlossen, mit Ausnahme der Busstrecke. Zudem nennt die Stadt Handlungsbedarf am Altstadtring, auf der Breite, an der Hochstrasse, der Buchthalerstrasse und der Herblingerstrasse. Die Altstadt soll schrittweise vereinheitlicht werden; nördliche und südliche Teile sind als Begegnungszonen angedacht.

Neue Zuständigkeiten verziehen die Pläne

Ein zentraler Aspekt in der Erklärung des Stadtrates ist eine rechtliche Änderung: Seit dem 1. Mai 2026 sei für Verkehrsanordnungen auf städtischen Kantonsstrassen neu der Kanton Schaffhausen zuständig. Zu diesen Strassen zählen etwa die Steig-, Bach- oder Fulachstrasse. Der Kanton habe mitgeteilt, vor dem Volksentscheid über die kantonale «Verkehrsflussinitiative» vorerst auf weitere Temporeduktionen auf Kantonsstrassen zu verzichten. Dies bremst die städtischen Planungen und erklärt gemäss Stadtrat Verzögerungen bei einzelnen Projekten.

Aus Sicht der Stadt ist die Entscheidung des Kantons eine rechtlich logische Folge, führt aber temporär zu Unsicherheit bei der Umsetzung städtischer Verkehrsplanungen. Kritiker hingegen sehen darin eine Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit der Stadt und befürchten negative Folgen für Gewerbe und ÖV.

Argumente der Befürworter und Kritiker

Der Stadtrat betont in der Antwort, dass die Leistungsfähigkeit vieler städtischer Strassen bereits bei Geschwindigkeiten zwischen 30 und 35 km/h optimal sei. Tiefere Geschwindigkeit trügen zur Sicherheit und Lärmreduktion bei. Die vorgeschlagenen Begegnungszonen in der Altstadt sollen den Fussverkehr stärken und die Aufenthaltsqualität erhöhen.

Kritische Stimmen, wie jene in der Anfrage von Mariano Fioretti, sehen hingegen wirtschaftliche Nachteile für Gewerbebetriebe durch reduzierte Fahrgeschwindigkeiten und befürchten längere Fahrzeiten im öffentlichen Verkehr. Der Stadtrat erklärt, dass solche Auswirkungen im Rahmen der Einzelfallprüfungen berücksichtigt würden.

Weitere Schritte und Transparenz

Der Stadtrat hält fest, dass Unterlagen publiziert werden, sobald Entscheidungen in den jeweiligen Geschäften getroffen sind. Informationen über laufende Prüfungen und Entscheide sollen damit nicht grundsätzlich verschwiegen, sondern in einem geordneten Verfahren veröffentlicht werden, um Planungsunsicherheit zu vermeiden.

Welche Entscheidungen konkret wann an die Öffentlichkeit gelangen, hängt demnach vom Fortgang der Verfahren und von der Abstimmung mit dem Kanton ab. Damit bleibt für die betroffenen Strassen — unter anderem Steig-, Bach- und Grubenstrasse — offen, wann konkrete Temporeduktionen in Kraft treten könnten.

StrasseStatus (laut Stadt)
SteigstrassePrüfung auf Temporeduktion
BachstrassePrüfung auf Temporeduktion
GrubenstrassePrüfung auf Temporeduktion
StimmerstrasseTempo 30 beschlossen (Ausnahme Busstrecke)

Die Debatte dürfte in den kommenden Monaten weitergehen, insbesondere wenn der Kanton seine Haltung zur «Verkehrsflussinitiative» klärt oder der Volksentscheid stattfindet. Bis dahin bleibt die Frage, wie Stadt und Kanton ihre Zuständigkeiten koordinieren können, um Planungssicherheit für Bevölkerung, Gewerbe und Verkehrsteilnehmende zu gewährleisten.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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