Auf eine Kleine Anfrage von SP-Grossstadträtin Nicole Hinder hat der Stadtrat von Schaffhausen dargelegt, wie die Stadt Kinder in ihren Betreuungsangeboten vor physischen, psychischen und sexuellen Grenzverletzungen schützen will. Die Auskunft zeigt ein mehrstufiges System aus verbindlichen Richtlinien, Kontrollen und Weiterbildungsmassnahmen – sowohl für städtische Institutionen als auch für private Drittanbieter, die städtische Gutscheine annehmen.
Verbindliche Richtlinien in städtischen Einrichtungen
Sämtliche städtischen Kinderkrippen, Schülerhorte, Mittagstische sowie das Kinder- und Jugendheim verfügen laut Stadtrat über verbindliche Richtlinien zur Prävention von Grenzverletzungen. Das Regelwerk richtet sich an das gesamte Personal – von der Leitung über Lernende bis zu den Hauswirtschaftskräften. Bei einer Anstellung werden die Leitlinien demnach besprochen und unterschrieben.
Zur Qualitätssicherung zieht die Stadt jährlich einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister ein. Zudem führte die Stadt erst im Mai dieses Jahres eine obligatorische Ganztages-Fortbildung durch: Alle Mitarbeitenden wurden anhand von Fallbeispielen zur Früherkennung und zum Vorgehen bei Verdachtsfällen geschult.
Standardisiertes Vorgehen bei Verdachtsfällen
Für Verdachtsfälle existiere ein standardisiertes Handlungsschema, schreibt der Stadtrat. Meldungen von Kindern, Eltern oder Personal würden protokolliert und in Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachgruppe Kindesschutz abgeklärt. Eine rein anonymisierte Meldeprozedur gebe es zwar nicht, Hinweise würden jedoch vertraulich behandelt.
- Verbindliche Richtlinien für städtische Kitas, Horte und Einrichtungen
- Jährlicher Sonderprivatauszug aus dem Strafregister
- Obligatorische Ganztages-Fortbildung im Mai zur Früherkennung
- Standardisiertes Handlungsschema und Zusammenarbeit mit Kantonaler Fachgruppe Kindesschutz
Kontrollen und Auflagen bei privaten Drittanbietern
Auch private Anbieter, bei denen städtische Betreuungsgutscheine eingelöst werden, stehen nicht ausserhalb des Rahmens: Diese Kitas benötigen eine kantonale Betriebsbewilligung. Deren Voraussetzung ist ein Betriebskonzept, das ein Schutzkonzept und einen Verhaltenskodex enthalten muss. Der Kanton überprüft die Einhaltung durch periodische und teils unangekündigte Visitationsbesuche.
Damit stellt die Stadt sicher, dass auch Drittanbieter, die für städtische Familien relevant sind, Mindestanforderungen an Schutz und Prävention erfüllen. Die Stadtverwaltung betont damit ihre Rolle als Auftraggeberin, die Qualität und Sicherheit von Betreuungsangeboten mitzuprägen.
Spielgruppen-Lücke auf kommunaler Ebene geschlossen
Bundes- und kantonsrechtlich gelten Spielgruppen schweizweit nicht unter der kantonalen Bewilligungspflicht; deshalb existierten keine kantonalen gesetzlichen Schutzvorgaben für diese Form der Betreuung. Die Stadt Schaffhausen hat diese Lücke bei Verträgen mit Drittanbietern geschlossen: Spielgruppen, die eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt eingehen, werden verpflichtet, den Verhaltenskodex des Schweizerischen Spielgruppen-LeiterInnen-Verbands umzusetzen.
| Einrichtungstyp | Schutzvorgaben | Kontrolle |
|---|---|---|
| Städtische Kitas/Horte/Mittagstische | Verbindliche Richtlinien, Schutzkonzept | Unterzeichnung Leitlinien, jährlicher Privatauszug, Fortbildung |
| Private Kitas mit städtischen Gutscheinen | Betriebskonzept mit Schutzkonzept und Verhaltenskodex | Kantonale Bewilligung, periodische/unangekündigte Visitationsbesuche |
| Spielgruppen mit Leistungsvereinbarung | Umsetzung Verhaltenskodex Spielgruppen-LeiterInnen-Verbands | Vereinbarungsbasierte Verpflichtung durch Stadt |
Weiterer Ausbau des Austauschs geplant
Die städtische Abteilung Kinder- und Jugendbetreuung plant laut Stadtrat zusätzlich einen institutionsübergreifenden Workshop zum Thema Prävention und Schutzkonzepte. Damit will die Stadt den Austausch zwischen städtischen Einrichtungen, privaten Anbietern und Fachstellen weiter stärken und die Sensibilisierung für Früherkennung und Meldewege vertiefen.
Die Antwort des Stadtrates dokumentiert eine Reihe konkreter Massnahmen. Unklar bleibt in der Beantwortung, wie oft in der Praxis Verdachtsfälle gemeldet werden und welche konkreten Ergebnisse die Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachgruppe Kindesschutz in den letzten Jahren erbracht hat. Solche Zahlen nennt die Auskunft nicht.
Für Eltern und Bezugspersonen bringt die Mitteilung dennoch praktische Hinweise: Bei Anzeichen von Grenzverletzungen bestehen definierte Melde- und Abklärungswege, Mitarbeitende sind geschult, und auch bei privaten Betreuungspartnern gelten Mindestanforderungen, wenn diese mit städtischen Gutscheinen arbeiten. Die Stadt setzt damit auf Prävention, Kontrolle und Weiterbildung, ergänzt durch vertragliche Vorgaben gegenüber Drittanbietern.