Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat für das ehemalige Roche-Parking an der Schwarzwaldstrasse 90 eine Planungszone erlassen. Die Massnahme gilt für fünf Jahre und soll einen geplanten Abbruch des Parkhauses verhindern, damit die Voraussetzungen für einen möglichen Weiterbetrieb als Quartierparking geprüft werden können.
Warum die Planungszone?
Auslöser für den Entscheid ist eine veränderte Ausgangslage beim Bahnprojekt im Gebiet Solitude/Lange Erlen. Bis anhin war die Einschätzung gewesen, dass eine dauerhafte Nutzung des temporären Parkings nicht möglich sei. Entscheidend war, dass die Grundeigentümerin, das deutsche Bundeseisenbahnvermögen (BEV), eine Nutzung nur bis 2031 garantieren konnte. Damals stand der Baustart der geplanten S-Bahn-Haltestelle Solitude sowie weitere Arbeiten im Knoten Basel bevor, weshalb Teile des Grundstücks als Installationsflächen benötigt worden wären.
Inzwischen hat der Bund die Realisierung der Haltestelle Solitude im Rahmen von «Verkehr ’45» tiefer priorisiert. Der Kanton schreibt dazu, dass sich dadurch die Ausgangslage geändert habe: Die bislang vorgesehenen Naturersatzflächen in den Langen Erlen können demnach bis 2036 am derzeitigen Standort verbleiben. Damit erhöht sich die Perspektive einer längeren Nutzung des Parkhauses.
Politischer Hintergrund
Der Grosse Rat hatte den Regierungsrat bereits im Jahr 2023 damit beauftragt, die Übernahme des temporären Roche-Parkings voranzutreiben und das Areal künftig als Quartierparking zu betreiben. Im Oktober 2025 informierte der Regierungsrat das Parlament, dass unter den damals vorhandenen Rahmenbedingungen ein Erhalt nicht möglich erscheine. Die neue Einschätzung stellt diesen Bericht in Frage und veranlasste das Vorgehen mit der Planungszone.
Rolle von Roche und dem Bund
Laut Mitteilung ist ein weiterer Faktor die Zusage von Roche. Das Unternehmen hat sich demnach bereit erklärt, die Kosten für einen späteren Rückbau sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu tragen, falls das Parkhaus zu einem späteren Zeitpunkt doch noch abgebrochen werden muss. Diese Bereitschaft entlastet den Kanton und verbessert die Chancen für einen längeren Betrieb.
- 2023: Grosse Rat fordert Übernahme des Parkings als Quartierparking.
- Oktober 2025: Regierungsrat berichtet, dass Erhalt unter damaligen Bedingungen nicht möglich sei.
- 2031: Bis dato vom BEV zugesicherte maximale Nutzung des Bodens (Stand früherer Abklärungen).
- 2036: Neue Möglichkeit, Naturersatzflächen bis zu diesem Datum am Standort zu belassen.
- Fünf Jahre: Dauer der jetzt erlassenen Planungszone.
Was bedeutet die Planungszone praktisch?
Eine Planungszone hemmt den Vollzug von Bau- und Abbruchvorhaben und schafft Zeit für vertiefte Abklärungen sowie planerische Schritte. Konkret heisst das für das Parking an der Schwarzwaldstrasse: Der bereits angestossene Rückbau kann vorerst nicht ausgeführt werden. Der Regierungsrat will nun prüfen, ob und unter welchen Bedingungen das Gebäude als Quartierparking weiterbetrieben werden kann. Dazu gehören Fragen der Besitzverhältnisse, vertragliche Zusicherungen des BEV, eine definitive Regelung der Naturersatzflächen und die finanzielle Absicherung allfälliger späterer Rückbaukosten.
Auswirkungen auf Quartier und Verkehr
Für das angrenzende Quartier bedeutet die Entscheidslage vor allem Planungssicherheit auf Zeit. Ein Quartierparking kann lokale Mobilitätsbedürfnisse abdecken und Arbeitswege oder Besucherströme entlasten. Gleichzeitig bleibt offen, wie eine langfristige Lösung aussehen könnte — insbesondere im Zusammenhang mit künftigen Bahninfrastrukturen im Knoten Basel.
Für die Mobilitätsplanung des Kantons ist die Entscheidung relevant, weil sie Möglichkeiten schafft, kurzfristige Parkplatzknappheit zu lindern, ohne sofort Infrastruktur dauerhaft zu blockieren. Ob das Parkhaus tatsächlich als Quartierparking betrieben wird, muss sich in den kommenden Monaten durch Abklärungen und Verhandlungen zeigen.
Ausblick
Die Planungszone gibt dem Kanton, dem Betreiberpotenzial und dem Eigentümer BEV Zeit, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Entscheidend werden die laufenden Gespräche darüber sein, wie lange eine Nutzung gesichert werden kann und welche Bedingungen der Bund und die Grundeigentümerin letztlich stellen. Der Regierungsrat hat mit dem Erlass der Planungszone einen Schritt getan, der kurzfristig den Rückbau verhindert und mittelfristig neue Optionen offenlässt.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 2023 | Grosser Rat fordert Übernahme als Quartierparking |
| 2025 | Regierungsrat berichtet von mangelhaften Voraussetzungen |
| 2031 | Frühere BEV-Zusage für Nutzung des Bodens |
| 2036 | Neue Möglichkeit, Naturersatzflächen bis dann am Standort zu belassen |
| 2026–2031?* | Planungszone gilt fünf Jahre ab Erlass |
*Die Planungszone läuft ab dem Zeitpunkt des Erlasses für fünf Jahre.
Die Frage, ob das Areal langfristig dem Quartier erhalten bleibt oder Teil künftiger Bahnprojekte wird, bleibt offen. Die nächsten Monate werden zeigen, ob aus der temporären Schonfrist eine dauerhafte Lösung entsteht.