In Aarau werden künftig Angestellte der Post Ticketkontrollen durchführen und Bussen verteilen. Das geht aus Unterlagen hervor, die im Beschaffungsportal des Bundes (Simap) publiziert wurden und die vergebene Leistung an die Post belegen. Die Stadt begründete die Auswahl mit einer Bewertung, in der das Angebot der Post laut Mitteilung «die höchste Gesamtpunktzahl und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis» aufwies.
Ausbau eines bestehenden Geschäftsfelds
Dass die Post im öffentlichen Verkehr tätig ist, ist keineswegs neu. Die Rolle der Post erstreckt sich bereits seit längerer Zeit über den eigenen Postautobetrieb hinaus. Den Angaben zufolge bietet die PostAuto AG seit 1995 Inkassodienstleistungen für andere Transportunternehmungen an; seit 2004 werden zusätzlich Kontrolldienstleistungen angeboten. Im Kanton Tessin übernimmt die Post seit 2021 die Ticketkontrollen und das Inkasso im Tarifverbund Arcobaleno für den ganzen Kanton.
Umfang und Kapazitäten
Die Post verfügt über ein grosses Netzwerk an Kontrolleurinnen und Kontrolleuren: In der Berichterstattung wird die Zahl von rund 180 Kontrolleuren genannt, die im Rahmen solcher Kontrolldienste tätig sein. Zum Vergleich wird darauf verwiesen, dass die SBB im Jahr 2025 insgesamt rund 2185 Kundenbegleiter beschäftigte. Diese Zahlen zeigen, dass die Post ihre Kapazitäten in diesem Bereich ausgebaut hat und als eine der grösseren Anbieterinnen von Kontrolldienstleistungen am Markt auftritt.
Warum die Stadt Aarau die Post wählte
Die Stadtverwaltung begründete die Vergabe mit einem Evaluationsprozess. Die Post habe in der Bewertung insgesamt am besten abgeschnitten. Die genaue Ausschreibung, die Kriterien und die Vertragsdauer sind in den entsprechenden Simap-Dokumenten verzeichnet. Aus der Mitteilung geht hervor, dass die Kosten und das Leistungspaket massgebend waren.
Was das für Pendlerinnen und Pendler bedeutet
- Kontrollen: Reisende im Aarauer ÖV müssen künftig damit rechnen, von Mitarbeitenden der Post auf gültige Billetts geprüft zu werden.
- Bussen: Nicht entwertete oder nicht vorhandene Billetts können künftig von Postangestellten beanstandet und mit Bussen geahndet werden.
- Abwicklung: Die Post bietet kombiniert Kontrollen und Inkasso an, was die Verwaltung von Bussen und Forderungen umfasst.
Für die Betroffenen sind dies praktische Veränderungen im Alltag des ÖV. Konkrete Änderungen bei den Kontrollintervallen, dem Auftreten der Kontrolleurinnen und Kontrolleure oder dem Procedere bei Beanstandungen sind in der städtischen Vergabe nicht detailliert aufgeführt; diese Informationen dürften in den Vertragsunterlagen und in künftigen Mitteilungen der Stadt oder der Verkehrsbetriebe erläutert werden.
«Das Angebot der Post erzielte die höchste Gesamtpunktzahl und wies insgesamt das beste Preis-Leistungs-Verhältnis auf gemäss den Bewertungskriterien»
Wirtschaftliche und politische Aspekte
Die Vergabe an die Post wirft auch grundsätzliche Fragen zur Rolle des staatlichen Unternehmens in verschiedenen Märkten auf. Die Post tritt seit Jahren in unterschiedlichen Bereichen als Dienstleister auf – von Immobilien und Finanzdienstleistungen bis hin zu digitalen Angeboten. Im Bereich ÖV-Kontrollen ist die Post spätestens seit ihrer Tätigkeit im Tessin ein relevanter Anbieter.
Ob und wie stark die Vergabe öffentliche Debatten über Zuständigkeiten, Wettbewerb oder Qualität der Kontrolldienstleistungen in Aarau anstossen wird, bleibt abzuwarten. Interessierte Parteien und Verbände können Akteneinsicht in die Vergabedokumente nehmen oder bei der Stadt nachfragen, um die Details der Auswahl und der Leistungsvereinbarung zu prüfen.
Weiteres Vorgehen
Die Stadt Aarau und die Post werden in den kommenden Wochen und Monaten die Umsetzung der Kontrollaufgaben koordinieren müssen. Dazu gehören Einsatzpläne, Schulungen der Mitarbeitenden, Abstimmungen mit den lokalen Verkehrsbetrieben und Informationen für die Fahrgäste. Konkrete Termine für den Start der Kontrollen in Aarau nennt die Veröffentlichung nicht explizit; sie dürften in internen Vereinbarungen oder in künftigen öffentlichen Mitteilungen festgelegt werden.
Für Pendlerinnen und Pendler empfiehlt es sich, wie bisher ein gültiges Billett mitzuführen und bei Unklarheiten die Auskunftsstellen der Verkehrsbetriebe oder der Stadt zu konsultieren.