Die Gemeinden im Zürcher Oberland lassen bereits erlassene Lockerungen der Nachbarkantone nicht automatisch folgen. Während die Kantone Thurgau und St. Gallen das absolute Feuerverbot zuletzt aufgehoben und die Gefahrenstufe auf 4 (grosse Gefahr) herabgesetzt haben, halten die Behörden im Oberland an strikteren Regeln fest: Das absolute Verbot von offenem Feuer, Feuerwerk sowie das Grillieren mit Holz oder Holzkohle in Gärten und Freiflächen bleibt in Kraft.
Warum das Oberland zurückhaltend bleibt
Grund für das Festhalten an den Massnahmen sind die sehr unterschiedlichen Niederschlagsmengen der letzten Tage. Trotz der starken Regenfälle in Teilen der Region seien viele Gebiete weiterhin trocken, heisst es aus den betroffenen Gemeinden. Die Behörden betonen, dass ein einheitliches Vorgehen innerhalb des Oberlands nötig sei, um das Brandrisiko zuverlässig zu reduzieren.
Konkrete Einschränkungen vor Ort
In den Gemeinden des Oberlands gelten zurzeit restriktive Regeln, die über das kantonale Verbot hinausgehen. Zu den wichtigsten Beschränkungen zählen:
- Verbot des Entzündens von offenem Feuer im Freien
- Verbot von Feuerwerk jeder Art
- In Privatgärten nur noch Elektro- oder Gasgrills erlaubt; Grillieren mit Holz oder Holzkohle untersagt
Diese Regeln bestehen bereits seit rund zwei Monaten und wurden eingeführt, als die regionale Trockenheit zunahm.
Unterschiedliche Gefahrenstufen in der Region
Die Nachbar-Kantone haben nach den letzten Regenfällen ihre Gefahrenlage neu eingeschätzt und das absolute Verbot aufgehoben. Im Oberland hingegen gilt weiterhin die höchste Warnstufe:
| Kanton / Region | Aktueller Status |
|---|---|
| Thurgau | Absolutes Feuerverbot aufgehoben – Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) |
| St. Gallen | Absolutes Feuerverbot aufgehoben – Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) |
| Oberland (Gemeinden) | Absolutes Feuerverbot in Kraft – Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) |
Auswirkungen für Bewohner und Freizeitnutzung
Die anhaltenden Einschränkungen betreffen nicht nur Freizeitaktivitäten wie Grillieren oder Feuerwerk an Festtagen; sie haben auch Auswirkungen auf die Forst- und Landwirtschaft sowie auf Veranstaltungen im Freien. Veranstalterinnen und Veranstalter müssen weiterhin auf Feuer verzichten oder auf sichere Alternativen ausweichen. Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie Mieter sind angehalten, beim Einsatz von Gartengeräten und offenen Flammen erhöhte Vorsicht walten zu lassen.
Was die Behörden empfehlen
Die Gemeindebehörden im Oberland rufen zur Vorsicht auf und empfehlen der Bevölkerung, die lokalen Verordnungen genau zu beachten. Konkrete Tipps der Behörden umfassen unter anderem:
- Keine offenes Feuer oder Glut ausserhalb bewilligter Feuerstellen entzünden
- Keine Feuerwerkskörper zünden
- Nur Elektro- oder Gasgrills verwenden, wenn Grillieren erlaubt ist
- Bei Sichtung von Rauch oder Feuer sofort die Gemeindebehörde oder die Feuerwehr informieren
Regionale Koordination bleibt Thema
Die Entscheidung der Oberländer Gemeinden zeigt, wie sensibel das Zusammenspiel von regionalem Wetter, lokalen Risiken und Verwaltungszuständigkeiten ist. Ein einheitliches Vorgehen sei wichtig, betonen Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Gemeinden, damit nicht einzelne schwächere Gebiete durch Lockerungen gefährdet würden. Die Situation bleibt dynamisch; weitere Entscheidungen könnten erfolgen, sobald belastbare Messwerte und Prognosen zur Feuergefahr vorliegen.
Für die Bevölkerung bedeutet dies, dass kurzfristig keine Entspannung in Sicht ist, auch wenn in Teilen der Ostschweiz bereits aufgehoben wurde, was vielerorts seit Wochen galt: das absolute Verbot von offenem Feuer.