Ein als russischer "Wegwerf-Agent" beschriebener Mann, der in Deutschland wegen Spionage verurteilt wurde, ist nach Informationen aus lokalen Medien wieder im Kanton Thurgau. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um Yevhen B.. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte diese Woche gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Agententätigkeit mit dem Ziel der Sabotage. Der Mann befindet sich derzeit wieder in seiner Wohnung in Tägerwilen.
Urteil in Deutschland, Rückkehr in die Schweiz
Die Stuttgarter Richter befanden, dass Yevhen B. über Telegram rekrutiert worden sei und für rund 200 Dollar den Auftrag angenommen habe, einen GPS-Tracker zu beschaffen und von der deutschen Grenze in die Ukraine zu schicken. Damit sollten offenbar die Versandrouten des ukrainischen Lieferdienstes Nova Post nachvollzogen werden. Die deutsche Staatsanwaltschaft sah darüber hinaus eine mögliche Gefährdung, weil sie annahm, dass mit dem Ausspähen später auch mit Sprengsätzen versehene Lieferungen vorbereitet werden könnten. Diese weitergehende Gefährdungsvorstellung konnten die Richter in Stuttgart jedoch nicht beweisen.
Weshalb Yevhen B. trotz Urteil frei in die Schweiz zurückkehren konnte, erklärt sich dadurch, dass er die verhängte Strafe bereits in Untersuchungshaft in Deutschland abgesessen hat. Ob die Schweiz nun ein Ausschaffungsverfahren prüft oder rechtliche Schritte gegen ihn unternimmt, ist offen: Auf Nachfrage äusserten sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Thurgauer Migrationsamt gegenüber dem berichtenden Medium nicht.
Was ist ein "Wegwerf-Agent"?
In der Berichterstattung wird Yevhen B. als erster bekannter sogenannter Wegwerf-Agent in der Schweiz bezeichnet. Damit sind Personen gemeint, die über soziale Medien oder Messenger-Dienste wie Telegram angeheuert werden, meist gegen kleine Geldbeträge, und für einfache Aufgaben eingesetzt werden, ohne dass die Anwerber eine dauerhafte Beziehung zu ihnen aufbauen. Solche Aufträge können laut Angaben der Ermittler von harmlosen Botengängen bis zu Aufträgen mit gefährlicheren Zielsetzungen reichen.
Die Verwendung solcher Agenten erschwert polizeiliche Ermittlungen, weil die Anwerbung und Koordination über verschlüsselte oder schwer zu verfolgenden Kanäle erfolgt und sich die Auftragnehmer nach Erledigung der Aufgabe rasch wieder dem Alltag zuwenden.
Lokale Reaktionen und Sicherheitsfragen
Vor Ort in Tägerwilen begegnen Nachbarn dem Thema unterschiedlich: Ein Anwohner wird im Bericht mit den Worten zitiert:
«Solange er niemanden getötet hat. Spionieren kann er ja.»
Diese gelassene Haltung steht im Kontrast zu den möglichen sicherheitsrelevanten Implikationen des Falls. Behörden auf kantonaler und bundesstaatlicher Ebene prüfen in solchen Fällen normalerweise, ob Ausschaffungs- oder Überwachungsmassnahmen nötig sind. Die fehlende Auskunftsbereitschaft von SEM und Thurgauer Migrationsamt lässt Fragen offen, die in der Bevölkerung Besorgnis auslösen können.
Chronologie in Kürze
| Datum / Ereignis | Erläuterung |
|---|---|
| Rekrutierung | Kontakt über Telegram, Angebot: ~200 Dollar, Aufgabe: GPS-Tracker besorgen und in die Ukraine schicken |
| Ermittlung | Deutsche Staatsanwaltschaft vermutet Ausspähen von Nova Post-Routen; auch Verdacht auf mögliche spätere Sabotage |
| Urteil | Oberlandesgericht Stuttgart: 1 Jahr 3 Monate wegen Agententätigkeit mit Sabotageabsicht |
| Aktueller Standort | Yevhen B. zurück in seiner Wohnung in Tägerwilen; Strafe in Untersuchungshaft bereits verbüsst |
Was bedeutet das für den Kanton?
Für die Bevölkerung im Kanton Thurgau wirft der Fall mehrere Fragen auf: Wie gut sind lokale Behörden über internationale Ermittlungen informiert? Welche Mittel hat der Kanton, um Risiken einzuschätzen und allenfalls zu reagieren? Und wie können Nachbarinnen und Nachbarn Sicherheit und Transparenz eingefordert werden?
Konkrete Antworten auf diese Fragen bleiben vorerst aus, weil die beteiligten Behörden keine Stellungnahmen abgeben. Solche Fälle zeigen jedoch, wie lokale Lebenswelt und geopolitische Konflikte miteinander verknüpft werden können – selbst im ruhigen Obstanbaugebiet und an den Ufern des Bodensees.
- Fakt: Urteil in Stuttgart: 1 Jahr 3 Monate Freiheitsstrafe.
- Fakt: Auftrag via Telegram, Bezahlung ca. 200 Dollar.
- Offen: Keine Auskunft von SEM und Thurgauer Migrationsamt zur Ausschaffung.
Die Behörden werden noch Stellung nehmen müssen, wenn rechtliche Schritte oder Sicherheitsmassnahmen geplant sind. Bis dahin bleibt der Fall ein Beispiel dafür, wie sich Methoden der modernen Agentenwerbung auch in der Ostschweiz auswirken können.