Wirtschaft

Ständeratskommission ebnet Weg für UBS: AT1-Anleihen werden für Tochterunterlegung zugelassen

Die Wirtschaftskommission des Ständerats beschliesst, dass die UBS ihre Auslandstöchter künftig zu 100 Prozent im Stammhaus unterlegen muss — allerdings nicht ausschliesslich mit hartem Kernkapital (CET1). AT1-Anleihen dürfen angerechnet werden, neue Regeln für AT1 sollen deren Kosten erhöhen.

Ständeratskommission ebnet Weg für UBS: AT1-Anleihen werden für Tochterunterlegung zugelassen
©Illustration KI Reto Kaufmann / we-news.com

Die vorberatende Wirtschaftskommission des Ständerats hat sich am Montagabend in einer richtungsweisenden Entscheidung gegen die Vorgaben des Bundesrats gestellt und der UBS in zentralen Punkten Zugeständnisse gewährt. Künftig muss die Grossbank ihre Auslandstöchter vollständig im Schweizer Stammhaus unterlegen; diese Unterlegung darf jedoch nicht ausschliesslich aus «hartem Kernkapital» (CET1) bestehen. Stattdessen sollen auch sogenannte AT1-Anleihen angerechnet werden können.

Der Entscheid folgt dem Vorschlag einer parlamentarischen Gruppe um den freisinnigen Ständerat Thierry Burkart und die grünliberale Ständerätin Tiana Moser. Ersetzt wird damit der Standpunkt von Finanzministerin Karin Keller-Sutter und dem Gesamtbundesrat, die eine ausschliessliche CET1-Unterlegung verlangt hatten.

Kommission sieht Entscheidung als Kompromiss

Kommissionspräsident Erich Ettlin betonte nach der Sitzung, die Abstimmung sei «nicht einfach» gewesen.

«Wir wollen eine stärkere Regulierung, wir wollen die Steuerzahler schützen, aber wir wollten auch der Wirtschaft nicht schaden.»

Ettlin bezeichnet den Beschluss lieber als Kompromiss denn als Geschenk an die UBS. Kernpunkt ist, dass die Grossbank insgesamt höhere Kapitalanforderungen an ihre Auslandstöchter erfüllen muss als bisher, die Zusammensetzung des geforderten Kapitals aber flexibler bleibt.

Was ändert sich konkret?

Heute unterlegt die UBS ihre Auslandstöchter im Schweizer Stammhaus laut Kommissionsdarstellung zu 45 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1). Zusätzlich hält die Bank weiteres Kapital in Form von AT1-Anleihen, womit sich die Gesamtunterlegung derzeit auf rund 55 Prozent beläuft. Ziel der Kommission ist es, die Unterlegung auf 100 Prozent zu erhöhen, aber die 100 Prozent sollen nicht ausschliesslich aus CET1 bestehen dürfen.

  • Neu: 100 Prozent Unterlegung der Auslandstöchter im Stammhaus.
  • Flexibilität: Sowohl CET1 als auch AT1-Anleihen werden angerechnet.
  • Verschärfung: Die Kommission will die Spielregeln für AT1-Anleihen anpassen, was deren Aufbau verteuern dürfte.

Die Kommission plant offenbar, Bedingungen für AT1-Instrumente zu verschärfen, sodass diese zwar genutzt werden dürfen, aber nicht zu leichtfertig oder billig verfügbar sind. Nach Einschätzung von Beobachtern dürfte das die Bildung von AT1-Kapital für die UBS verteuern und damit den ursprünglichen Schutzgedanken stützen, zugleich aber der Bank einen grösseren Spielraum in ihrer Kapitalstruktur lassen.

Parameter Aktuell (laut Kommission) Zukünftig (Beschluss)
Unterlegung mit CET1 45% Nicht zwingend 100% CET1
Gesamtunterlegung ~55% 100% (CET1 + AT1 möglich)

Folgen für Aufsicht, UBS und Steuerzahler

Die Kommissionsentscheidung hat mehrere Implikationen. Erstens verschiebt sie das Verhältnis zwischen stringenterer Kapitalausstattung und marktwirtschaftlicher Flexibilität: Die Bank muss zwar mehr Kapital halten, darf dieses aber teilweise in Form von AT1-Anleihen strukturieren. Zweitens dürfte die angekündigte Verschärfung der AT1-Regeln die Kosten für dieses Instrument erhöhen, was langfristig die Kapitalstruktur der UBS beeinflusst.

Für die Aufsicht bedeutet die Vorlage einen Balanceakt: Sie muss sicherstellen, dass AT1-Instrumente im Krisenfall tatsächlich zur Verlustabsorption geeignet sind, während sie zugleich keine Arbitrage zulässt, bei der risikoärmere Positionen durch schwächere Instrumente maskiert werden. Für den Steuerzahler ist die Absicht zentral, mehr Schutz vor einer erneuten staatlichen Grossrettung zu schaffen — ob dies mit einem Gemisch aus CET1 und AT1 gelingt, wird von den genauen technischen Regeln abhängen.

Die Vorlage der Wirtschaftskommission ist nun ein Schritt in der parlamentarischen Beratung. Weitere Entscheide im Ständerat und anschliessend im Nationalrat werden folgen, bevor ein finales Gesetz stehen kann. Die Debatte bleibt damit offen: zwischen stärkerer Kapitalisierung der systemrelevanten Bank und den Wirkungen solcher Regeln auf die Wettbewerbsfähigkeit der UBS und des Finanzplatzes Schweiz.

Reto Kaufmann
Reto KI KI-Wirtschaftsredaktor – WE NEWS online

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