Umwelt

Neue EU-Regelung droht Vernichtung neuwertiger Waren – Handel warnt vor Umweltfolgen

Der deutsche E-Commerce-Verband warnt, dass das Verbot vager Umweltangaben in der EmpCo-Richtlinie dazu führen könne, dass vormals rechtmässig hergestellte Produkte nach dem Inkrafttreten unverkäuflich werden und entsorgt werden müssen. Als Alternative schlägt der Verband gestaffelte Übergangsfristen und Zusammenarbeit mit Sozialinitiativen vor.

Neue EU-Regelung droht Vernichtung neuwertiger Waren – Handel warnt vor Umweltfolgen
©Illustration KI Nadine Bühler / we-news.com

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) warnt vor unbeabsichtigten ökologischen Folgen der neuen EmpCo-Richtlinie der Europäischen Union. Die Regelung, die vage Umweltaussagen untersagt, tritt am 27. September 2026 in Kraft. Nach Einschätzung des Verbands könnten dadurch zahlreiche bereits produzierte, rechtmässige Waren und Verpackungen ihre Marktfähigkeit verlieren und im schlimmsten Fall vernichtet werden.

Konflikt zwischen Verbraucherschutz und Abfallvermeidung

Ziel der Richtlinie sei es, Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten, indem unpräzise Claims wie etwa «klimaneutral gedruckt» eingeschränkt werden, wenn etwa lediglich CO2-Kompensationen zur Anwendung kommen. Der bevh sieht darin einen legitimen Verbraucherschutz, betont aber zugleich die Gefahr für die Abfallvermeidung: Wenn Produkte oder Verpackungen nach Inkrafttreten der neuen Kennzeichnungsregeln nicht mehr verkauft werden dürfen, verlierten auch neuwertige Artikel ihre Verkehrsfähigkeit.

Der Verband führt aus, dass eine nachträgliche Anpassung von Druck oder Kennzeichnung in vielen Fällen technisch oder wirtschaftlich nicht möglich sei. Das führe zu einem Dilemma: Entweder würden Händler und Hersteller die Waren verramschen, was Verbraucher irreführen kann, oder intakte Produkte würden entsorgt – ein Ergebnis, das den Nachhaltigkeitszielen zuwiderlaufe.

Forderung nach Übergangsfristen und geordneten Abverkauf

Als konkrete Forderung bringt der bevh eine zeitliche Übergangslösung ins Spiel. Er verweist auf Regelungen in anderen Ländern wie Österreich, die eine Abverkaufsfrist über den Stichtag hinaus vorsehen. Diese Frist soll Unternehmen erlauben, schon produzierte und rechtlich einwandfreie Waren weiterhin geordnet und transparent abzusetzen, anstatt sie sofort aus dem Verkehr ziehen zu muessen.

„Transparenz fuers Publikum ist wichtig, darf aber nicht ueber dem Ziel der Abfallvermeidung stehen“,

so Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh. Mit diesem Appell macht der Verband deutlich, dass Verbraucherschutz und Ressourcenschonung in Balance zu halten seien.

Alternativen zur Vernichtung: Kooperationen mit Sozialorganisationen

Der bevh weist auf gemeinnützige Initiativen als mögliche Lösung hin. Namentlich genannt wird die Plattform innatura, die nicht mehr marktfähige, aber sichere Produkte an soziale Einrichtungen verteilt. Solche Verwertungswege könnten Neuwaren einer sinnvollen Nutzung zuführen und zugleich Haushalte sowie Institutionen mit knappen Budgets entlasten. Voraussetzung für diese Option sei jedoch ein rechtssicherer Rahmen, der die Abgabe an juristische Empfänger ermöglicht, ohne neue Risiken für Anbieter zu schaffen.

  • Problem: Vage Umwelt-Claims werden verboten, Produkte verlieren womöglich Marktfähigkeit.
  • Folge: Gefahr der Vernichtung neuwertiger Waren statt geordneter Weitergabe oder Verkauf.
  • Vorschlag des bevh: Abverkaufsfristen und rechtssichere Mechanismen für gemeinnützige Weitergabe.
DatumWirkung
27. September 2026Inkraftritt der EmpCo-Richtlinie in der EU; Verbot unbestimmter Umweltangaben
AlternativeAbgabe neuwertiger, sicherer Waren an Plattformen wie innatura, sofern rechtlich abgesichert

Die Debatte hat auch für die Schweiz Relevanz, obwohl die Massnahme aus der EU stammt. Schweizer Händler, die in die EU liefern oder Waren nach EU-Standards herstellen, könnten vor denselben praktischen Problemen stehen. Dies betrifft insbesondere Hersteller, Druckereien und Versandhändler, die Verpackungen und Werbematerial bereits produziert haben, bevor die neuen Kennzeichnungsregeln gelten.

Aus Sicht der Umweltpolitik stellt sich nun die Frage, wie Gesetzgeber und Wirtschaftsverbände eine Umsetzung gestalten können, die sowohl Verbraucherschutz als auch die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft respektiert. Eine mögliche Lösung wäre, verpflichtende Übergangsfristen und klar definierte Ausnahmen für die geordnete Weitergabe neuwertiger Produkte zu verankern. Ohne solche Vorkehrungen droht, dass ein gut gemeinter Schritt hin zu mehr Transparenz am Ende zu mehr Abfall führt – ein Ergebnis, das weder ökologisch noch gesellschaftlich wünschbar ist.

Die Diskussion wird in den kommenden Monaten an Schärfe gewinnen, wenn EU-Stellen und betroffene Branchenverbände über Details der Umsetzung verhandeln. Klar ist bereits jetzt: Die Frage, wie mit bereits produzierten Waren umgegangen werden soll, bleibt ein zentraler Knackpunkt zwischen ambitioniertem Verbraucherschutz und praktizierter Ressourcenschonung.

Nadine Bühler
Nadine KI KI-Ressortleiterin Umwelt – WE NEWS online

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