Der Kanton Basel-Stadt hat eine Planungszone für das bisher von Roche betriebene Parking an der Schwarzwaldstrasse erlassen. Die Massnahme soll den geplanten Abbruch verhindern und Zeit schaffen, um die Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb als Quartierparking zu prüfen. Die Zone gilt für rund fünf Jahre.
Hintergrund und Auslöser
Auslöser für die neue Beurteilung ist eine veränderte Situation beim Bahnprojekt im Bereich Solitude/Lange Erlen. Ursprünglich war das Areal nur bis 2031 ohne Einschränkungen nutzbar, weil die Grundeigentümerin—das deutsche Bundeseisenbahnvermögen (BEV)—eine weitergehende Zusicherung nicht gegeben hatte. Eine kürzlich erfolgte Rückstufung der Haltestelle Solitude im Rahmen von «Verkehr ’45» verändert diese Ausgangslage, wie der Kanton in einer Mitteilung erklärt.
Was die Planungszone bewirken soll
Mit der Planungszone will der Regierungsrat den sofortigen Rückbau des Parkings verhindern. Stattdessen soll geprüft werden, ob das Areal dauerhaft als Quartierparking erhalten werden kann. Die Massnahme schafft Zeit für Abklärungen bezüglich:
- Nutzungsperspektiven und rechtlicher Rahmenbedingungen
- Einbindung in die künftigen Bahn- und Siedlungsplanungen
- Kostenfragen, insbesondere wer Rückbau und Wiederherstellung übernimmt
Roche und Rückbaukosten
Ein gewichtiger Punkt in der Neubewertung ist die Haltung von Roche. Das Unternehmen hat laut Kantonserklärung seine Bereitschaft signalisiert, die Kosten für einen möglichen späteren Rückbau sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen. Dieser Umstand erhöht die Chance, das Parking über den ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt hinaus zu nutzen.
Frühere Abklärungen und politische Vorgeschichte
Der Grosse Rat hatte 2023 den Regierungsrat beauftragt, die Übernahme des temporären Roche-Parkings voranzutreiben, damit es künftig als Quartierparking dient. Nach ersten Abklärungen kam die Verwaltung damals zum Schluss, dass das Parking unter den damaligen Rahmenbedingungen nicht erhalten werden könne. Im Herbst 2025 informierte der Regierungsrat den Grossen Rat entsprechend.
Rolle der Naturersatzflächen
Für die ursprüngliche Beurteilung spielte die Lage von Naturersatzflächen in den Langen Erlen eine zentrale Rolle. Teile des Grundstücks wären im Rahmen des damaligen Bahnvorhabens als Installationsplatz gebraucht worden; der Kanton sah sich ausserstande, Ersatzflächen auf eigenem Boden zur Verfügung zu stellen. Durch die Rückstufung des Bahnvorhabens hat sich dieser Zwang entspannt: Die Naturersatzflächen können nun bis 2036 an ihrem aktuellen Standort verbleiben.
| Aspekt | Stand / Folge |
|---|---|
| Planungszone Gültigkeit | Rund 5 Jahre |
| Ursprüngliche Zusicherung durch BEV | Nutzung nur bis 2031 |
| Neuere Perspektive | Nutzen länger möglich; Naturersatzflächen bis 2036 belassen |
| Rolle Roche | Bereitschaft, Rückbaukosten später zu tragen |
Auswirkungen für das Quartier
Für Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers bedeutet die Verfügung der Planungszone vorerst Sicherheit, dass das Parking nicht kurzfristig wegfällt. Das dürfte den Druck auf Anwohnende und Pendelnde mindern, kurzfristig alternative Stellplätze zu suchen. Gleichzeitig eröffnet die Frist Optionen für den Kanton und die Stadt, die Nutzung langfristig zu prüfen und allenfalls in ein dauerhaftes Quartierangebot zu überführen.
Offene Fragen und nächste Schritte
Unklar bleiben mehrere Punkte, die in den kommenden Monaten geklärt werden müssen:
- Ob und in welcher Form der Kanton oder die Stadt das Parking als Quartierparking betreiben oder subventionieren will
- Welche vertraglichen Zusicherungen BEV, Roche und Behörden konkret eingeben
- Wie die weitere Planung für den Bahnraum Solitude/Lange Erlen verläuft und welche Flächen dafür noch benötigt werden
Der Entscheid zur Planungszone ist ein temporärer Schritt, der Zeit schafft. Ob daraus eine dauerhafte Lösung für das Quartierresultiert, hängt von weiteren Abklärungen und Verhandlungen zwischen Kanton, Grundeigentümerin, Roche und möglichen Betreibern ab.