Der Kanton Basel-Stadt führt ab Oktober 2026 digitale Parkkarten ein. Das teilte das Justiz- und Sicherheitsdepartement mit. Ziel der Umstellung ist, die physische Hinterlegung von Bewilligungen im Auto überflüssig zu machen und die Verwaltung zu vereinfachen. Bestehende Parkkarten behalten bis zu ihrem vermerkten Ablaufdatum ihre Gültigkeit und müssen bis dahin weiterhin wie gewohnt hinter der Frontscheibe deponiert werden.
Wie das neue Verfahren funktioniert
Neu beantragte oder verlängerte Parkkarten werden weiterhin online bestellt. Die Ausstellung als Papierversion per Post entfällt jedoch. Nach Bestellung erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Rechnung per E-Mail. Sobald diese Rechnung bezahlt ist, wird eine Bestätigung zugestellt und die Parkberechtigung gilt ohne physisches Dokument. Die Motorfahrzeugkontrolle hinterlegt das Kennzeichen in ihrer Datenbank; bei Kontrollen wird die Gültigkeit digital abgefragt.
"Ab Oktober 2026 stellt die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt auf digitale Parkkarten um."
Gründe und erwartete Effekte
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement bezeichnet die Umstellung als «weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung». Praktische Vorteile sind offensichtlich: Verlust oder Vergessen der Karte im Auto entfällt, Rücksendungen bei Adressänderungen sowie physische Rückgaben gehören der Vergangenheit an. Für die Kontrolleure bedeutet die Neuregelung, dass sie die Berechtigung direkt über das Kennzeichen prüfen können.
Wer ist betroffen?
Im Kanton Basel-Stadt sind fast 20'000 Anwohnerparkbewilligungen im Umlauf; hinzu kommen rund 8'000 Bewilligungen für die Gemeinde Riehen. In einer ersten Phase werden die Inhaberinnen und Inhaber schriftlich informiert.
- Bestehende Parkkarten: weiterhin gültig bis Ablaufdatum; physische Hinterlegung erforderlich.
- Neu ausgestellte / verlängerte Karten: Bestellung online, Rechnung per E-Mail, Gültigkeit beginnt mit Zahlungseingang.
- Kontrollen: Abfrage digital via Kennzeichen in Datenbank.
- Ausnahme: Regionale Gewerbeparkkarte bleibt vom neuen Verfahren ausgenommen.
Praktische Hinweise für Verkehrsteilnehmende
Wer derzeit eine gültige Parkkarte besitzt, muss nichts unternehmen: Die Karte bleibt bis zum Ablauf gültig und muss bis dann weiterhin sichtbar hinter der Frontscheibe liegen. Neu Bestellende sollten bei der Online-Beantragung eine gültige E-Mail-Adresse angeben, da die Rechnung künftig elektronisch versandt wird und die Gültigkeit erst mit Zahlungseingang in Kraft tritt.
| Merkmal | Bis Oktober 2026 | Ab Oktober 2026 |
|---|---|---|
| Bestellung | Online | Online |
| Zustellung | Post (physische Karte) | Keine Postzustellung; Rechnung per E-Mail |
| Nachweis | Physische Karte hinter Frontscheibe | Digital in Datenbank via Kennzeichen |
| Ausnahme | — | Regionale Gewerbeparkkarte bleibt physisch |
Ausnahmen und offene Fragen
Die Mitteilung weist ausdrücklich darauf hin, dass die regionale Gewerbeparkkarte nicht online beantragt oder digital ausgestellt werden kann. Weitere Details zum Datenschutz, etwa welche Daten genau in der Datenbank gespeichert werden und wie lange sie aufbewahrt werden, nennt die Mitteilung nicht. Auch bleibt offen, wie beispielsweise Gästen oder temporären Bewilligungen gehandhabt werden, die bisher physisch ausgegeben wurden.
Für Pendlerinnen und Pendler aus der Grenzregion dürfte die Neuerung Alltagserleichterung bringen: Kein Verlust mehr, keine Rücksendung bei Adresswechsel und kein Suchen nach der Karte beim Einsteigen. Für die Verwaltung bedeutet die Digitalisierung eine Vereinfachung des Ausstellungsprozesses und potenziell weniger Aufwand bei Rückfragen und Ersatzkarten.
Die Umstellung startet formell im Oktober 2026. Der Kanton wird die betroffenen Personen schriftlich informieren; weitere Informationen sind beim Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie der Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Basel-Stadt erhältlich.