Am 12. August 2026 treten wesentliche Bestimmungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Die Freiheitliche Wirtschaft warnt, dass die Vorgaben für viele heimische Betriebe zu deutlich mehr Bürokratie, zusätzlicher Dokumentation und höheren Kosten führen könnten. Besonders betroffen seien kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Gegensatz zu Großkonzernen seltener über eigene Rechtsabteilungen oder zusätzliche Fachkräfte zur Umsetzung der Vorschriften verfügten.
Was die Wirtschaft befürchtet
Nach Einschätzung des freiheitlichen Wirtschaftsverbands bringen die PPWR-Anforderungen neue Pflichten bei Konformitätserklärungen, Dokumentation und Meldepflichten. Betroffen können laut Verband insbesondere jene Unternehmen sein, die Waren importieren, verpacken oder über verschiedene Vertriebswege verkaufen. Abhängig von der Rolle innerhalb der Lieferkette könnten sich daraus zusätzliche Vorgaben ergeben.
- Kleinere Betriebe: Mehr Aufwand und potenziell höhere Kosten, da professionelle Compliance-Strukturen fehlen.
- Importeure und Verpacker: Zusätzliche Dokumentationspflichten und mögliche Anpassungen der Kennzeichnung.
- Onlinehändler: Bei grenzüberschreitendem Handel Gefahr, gegenüber großen Plattformen benachteiligt zu werden.
„Unternehmer sollen unternehmen und nicht zu ‚Verpackungsbürokraten‘ gemacht werden.“
Diese Formulierung fasst die Kritik zusammen, die LAbg. Robert Mörth, Wirtschaftssprecher der FPÖ Steiermark und stellvertretender Landesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft Steiermark, gegenüber der Verordnung geäußert hat. Für den Verband sei ein stärkere Ausrichtung an Verhältnismäßigkeit, Praxistauglichkeit und wirtschaftlichem Hausverstand nötig, heißt es in der Darstellung der Kritik.
Gefahr der Wettbewerbsverzerrung
Die Freiheitliche Wirtschaft warnt außerdem vor Nachteilen für heimische KMU im internationalen Onlinehandel. Große Plattformen und multinationale Konzerne könnten die zusätzlichen Kosten zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben leichter tragen als kleine Händler aus Österreich. In der Folge drohten Wettbewerbsverzerrungen zugunsten jener Anbieter, die Compliance-Kosten skalierbar auffangen können.
| Betroffene Gruppe | Mögliche Folge |
|---|---|
| Kleine und mittlere Unternehmen | Mehr Verwaltungsaufwand, höhere Kosten |
| Im- und Exporteure | Zusätzliche Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten |
| Onlinehändler (grenzüberschreitend) | Wettbewerbsnachteile gegenüber großen Plattformen |
Der Verbandsvertreter fordert deshalb einfache, EU-weit einheitliche Regeln und klare, praxistaugliche Übergangsbestimmungen, damit insbesondere heimische KMU nicht überproportional belastet werden. Konkrete Vorschläge oder alternative Formulierungen zur Ausgestaltung der Verordnung werden in der vorliegenden Stellungnahme nicht genannt.
Kontext und Konsequenzen
Die PPWR ist Teil der EU-Strategie zur Förderung von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Verpackungen umweltverträglicher zu gestalten und Recyclingquoten zu erhöhen. Die jetzt beginnende Umsetzung zeigt jedoch das Spannungsfeld zwischen ökologischen Zielsetzungen und administrativen Belastungen für Unternehmen.
Für die Praxis bedeutet das Inkrafttreten der zentralen Bestimmungen: Unternehmen müssen ihre Compliance-Prozesse überprüfen, Lieferketten-Dokumentationen anpassen und gegebenenfalls Personal oder externen Rechtsrat hinzuziehen. Besonders für Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung kann dies zu spürbaren Kosten führen. Ob und in welchem Umfang staatliche Stellen in Österreich unterstützende Maßnahmen anbieten werden, bleibt abzuwarten.
Die Debatte dürfte auch politisch an Bedeutung gewinnen. Forderungen nach pragmatischen, verhältnismäßigen Regeln und Übergangsfristen könnten auf nationaler Ebene Gehör finden, wenn betroffene Branchen ihre Anliegen bündeln. Gleichzeitig bleibt die Frage, wie die EU eine Balance zwischen ambitionierten Umweltzielen und der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherstellen will.
Die Freiheitliche Wirtschaft plädiert jedenfalls dafür, dass der wirtschaftliche Alltag der Unternehmer bei der Umsetzung nicht aus dem Blick gerät. Wie die österreichische Bundesregierung und zuständige Behörden konkret reagieren werden, ist derzeit nicht Teil der vorliegenden Stellungnahme.