Das Ministerium für Bildung und Ausbildung in Vietnam hat mit Schreiben Nr. 5208/BGDĐT-GDPT vom 7. August 2026 verbindliche Vorgaben für das Schuljahr 2026/27 erlassen. Zentraler Punkt: Bei der Aufnahme in die erste Klasse dürfen Schulen keine Eignungstests oder -prüfungen durchführen und es darf kein Druck auf Kinder ausgeübt werden, Inhalte des ersten Schuljahres bereits im Voraus zu lernen.
Altersgerechter Übergang statt Selektionsverfahren
Das Ministerium legt in dem offiziellen Schreiben fest, dass die Bildungsbehörden gemeinsam mit den lokalen Volkskomitees dafür Sorge tragen müssen, den Übergang vom Vorschulalter zur Grundschule zu unterstützen. Bildungseinrichtungen sollen die Einschulung und die Betreuung von Erstklässlern so organisieren, dass sie den psychischen und altersgemäßen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden.
Explizit verboten ist demnach, Aufnahmeprüfungen oder Leistungsvergleiche als Grundlage für die Aufnahme in die erste Klasse zu verwenden. Ebenso untersagt ist, Familien oder Kinder unter Druck zu setzen, bereits vor Schulbeginn Lehrstoff der ersten Klasse zu erlernen.
Aufgaben von Schulen und Behörden
Die Anweisung nennt mehrere Zuständigkeiten und Erwartungen an die beteiligten Akteurinnen und Akteure:
- Die Bildungs- und Ausbildungsministerien koordinieren mit den Volkskomitees der Gemeinden, Stadtteile und Sonderzonen die Umsetzung der Vorgaben.
- Schulen sollen mit Eltern zusammenarbeiten, um den Übergang in die erste Klasse zu erleichtern.
- Die Aufnahmeverfahren sind so zu gestalten, dass sie alters- und psychologisch angemessen sind.
| Aspekt | Vorgabe |
|---|---|
| Aufnahme in 1. Klasse | Keine Eignungstests, keine Leistungsbewertungen als Zulassungskriterium |
| Vorab-Lernen | Kein Druck auf Kinder, Lehrplaninhalte vorab zu lernen |
| Koordination | Zusammenarbeit von Ministerien, Volkskomitees und Schulen |
Kontext und mögliche Folgen
Die Maßnahme zielt darauf ab, den Schuleinstieg weniger selektiv und stressbeladen zu gestalten. In vielen Bildungssystemen führen Aufnahmeprüfungen und vorbereitende Tests zu einem frühen Leistungsvorsprung für Kinder aus bildungsnahen Haushalten und zu zusätzlichem Druck für Familien. Die vietnamesische Regelung setzt dem klar Grenzen: Sie will formelle Hürden abbauen und die Rolle der Elternarbeit beim Übergang stärken.
Für Schulen bedeutet die Vorgabe organisatorische Umstellungen: Aufnahmegespräche, Beobachtungen oder standardisierte Leistungsfeststellungen, die zuvor Teil des Zulassungsverfahrens waren, dürfen nicht mehr als Auswahlkriterium dienen. Stattdessen stehen kooperative Maßnahmen mit Eltern und altersgerechte Betreuungsangebote im Vordergrund.
Eltern werden in dem Schreiben ausdrücklich angesprochen und aufgefordert, diese neuen Regeln bei der Vorbereitung ihrer Kinder zu berücksichtigen. Die Behörden sollen sicherstellen, dass die Einschulung nicht durch unnötige Prüfungen belastet wird.
Was bleibt offen
Das Schreiben legt die grundsätzliche Richtung fest, lässt aber Spielraum für konkrete lokale Umsetzungen. Wie genau die Schulen die Alters- und Entwicklungsangemessenheit im Aufnahmeprozess dokumentieren sollen, welche Unterstützung Lehrkräfte dafür erhalten und wie die Einhaltung kontrolliert wird, bleibt in dem veröffentlichten Auszug nicht detailliert beschrieben. Ebenso unklar ist, ob und wie Ausnahmen für besondere Förderbedarfe formal geregelt sind.
Für österreichische Leserinnen und Leser bietet der Fall Anlass, die eigene Praxis beim Schuleintritt zu reflektieren: Fragen von Chancengleichheit, frühkindlicher Förderung und dem richtigen Maß an Leistungsforderung berühren Bildungssysteme international.
Die Vorgaben des vietnamesischen Ministeriums gelten konkret für das kommende Schuljahr 2026/27; die Behörden sind aufgefordert, die Umsetzung in Abstimmung mit den lokalen Volkskomitees zu begleiten.