Das vietnamesische Ministerium für Bildung und Ausbildung hat einen Entwurf veröffentlicht, der Schulen erstmals die Durchführung von regelmäßigen computergestützten Prüfungen erlaubt. Die Neuerung betrifft dem Entwurf zufolge Grundschulen, Sekundarschulen der Sekundarstufe I und Sekundarstufen II; Gymnasiasten sollen demnach erstmals regelmäßig Tests am Computer ablegen können.
Welche Bedingungen stellt das Ministerium?
Der Entwurf betont, dass die computergestützte Prüfungsform nur angewendet werden darf, wenn die Schule die vom Ministerium vorgegebenen Bedingungen erfüllt. Dazu zählen insbesondere:
- geeignete Ausrüstung und IT‑Infrastruktur,
- validierte Test‑ und Bewertungssoftware,
- ausreichendes fachliches Betriebspersonal zur Betreuung und technischen Unterstützung.
Schulen, die computerbasierte Prüfungen einführen, müssen laut Entwurf zudem Schüler und Eltern im Voraus über das Prüfungsformat und die technischen Anforderungen informieren. Die Resultate der digitalen Prüfungen haben dem Entwurf nach die gleiche rechtliche Gültigkeit wie papierbasierte Prüfungen.
Notfallplanung und Inklusion
Der Entwurf schreibt vor, dass Schulen Notfallpläne entwickeln, falls während einer Prüfung technische Probleme auftreten. Vorgesehen sind demnach entweder die Organisation einer Wiederholungsprüfung oder die Umstellung auf ein papierbasiertes Format innerhalb von 7 Werktagen. Für Schüler mit Behinderungen sieht der Änderungsentwurf Anpassungen vor, damit dieser Personenkreis Zugang zum Prüfungsformat behält oder auf ein besser geeignetes Format umgestellt werden kann.
| Betroffene Schulstufen | Wesentliche Vorgaben |
|---|---|
| Grundschule | Digitale Zeugnisse; jährliche Beurteilung |
| Sekundarstufe I | Computerbasierte Leistungsbeurteilungen möglich |
| Sekundarstufe II / Gymnasium | Erstmals regelmäßige Tests am Computer vorgesehen |
Digitale Schülerakten und Zeugnisse
Der Änderungsentwurf sieht außerdem die einheitliche Einführung von digitalen Schülerakten zur Erfassung, Aktualisierung und Verwaltung von Leistungsbewertungen vor. Damit sollen traditionelle Schülerakten ersetzt werden. Im Primarbereich umfasst die jährliche Leistungsbeurteilung künftig das digitale Zeugnis sowie eine Zusammenfassung der schulischen Leistungsergebnisse der Klasse.
Die geplanten Änderungen werfen praktische Fragen für Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler auf: Wer übernimmt die Kosten für die notwendige Infrastruktur? Wie wird die Datensicherheit der digitalen Akten gewährleistet? Und wie lassen sich Chancengleichheit und Prüfungsverlässlichkeit sicherstellen, wenn technische Störungen auftreten?
Konsequenzen und offene Punkte
Der Entwurf legt formale Rahmenbedingungen, nicht aber die konkrete Finanzierung oder einen Rollout‑Zeitplan fest. Wichtige Aspekte bleiben unklar oder müssen in der Folge geregelt werden:
- Finanzierung der Infrastruktur und laufender Betriebskosten;
- Schulung des Personals für Testadministration und IT‑Support;
- konkrete Vorgaben zur Datensicherheit, Speicherung und Zugriffskontrolle der digitalen Schülerakten;
- Vorgehen bei unvorhergesehenen technischen Ausfällen über die genannten 7 Werktage hinaus.
Für Eltern und Lehrkräfte bedeutet der Entwurf, dass sie künftig stärker in die Informations‑ und Vorbereitungsprozesse eingebunden werden müssen. Schulen brauchen Zeit und Ressourcen, um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen und barrierefreie Lösungen umzusetzen.
Wie der Entwurf weiter konkretisiert und umgesetzt wird, hängt von den nächsten gesetzlichen Schritten und möglichen ergänzenden Vorgaben des Ministeriums ab. Bis dahin bleibt die Debatte um die Balance zwischen digitaler Modernisierung, Prüfungsverlässlichkeit und Chancengerechtigkeit offen.