In Berlin sieht sich die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Der Kommunikationswissenschafter Stefan Weber, bekannt als „Plagiatsjäger“, spricht nach eigenen Angaben von 83 Plagiatsfragmenten in Badenbergs Doktorarbeit, die sie 2005 an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln eingereicht hat. Das Gutachten wurde wenige Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl veröffentlicht.
Reaktion der Senatorin und Untersuchung
Badenberg liess die Vorwürfe laut Medienberichten prüfen. Sie erklärte gegenüber der Berliner Zeitung und dem Tagesspiegel, ihre Arbeit sei „nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt“ worden und habe die Universität Köln gebeten, die Dissertation „unabhängig und umfassend zu prüfen“. Inhaltlich äusserte sie sich zu den einzelnen Fundstellen nicht.
„Ich habe die Universität zu Köln gebeten, meine Dissertation unabhängig und umfassend zu prüfen. Die wissenschaftliche Bewertung einzelner Fundstellen ist Gegenstand dieses Verfahrens.“
Werdegang und politische Bedeutung
Badenberg, geboren 1975 im Iran, kam 1987 nach Deutschland, studierte Jura und promovierte 2005. Sie arbeitete ab 2006 im Bundesamt für Verfassungsschutz, baute dort unter anderem die Cyberabwehr mit auf, leitete den Bereich Rechtsextremismus und Terrorabwehr und war an der Beobachtung der AfD als rechtsextremistischem Verdachtsfall beteiligt. 2022 wurde sie Vizepräsidentin der Behörde – die erste Frau in dieser Funktion. Seit 2023 ist sie Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin. In der Folge trat sie in die CDU ein und ist seit Februar Mitglied im CDU-Bundesvorstand.
Aktuell kandidiert die 51‑Jährige bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September als Spitzenkandidatin der CDU im Bezirk Charlottenburg‑Wilmersdorf. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung hat deshalb direkte politische Relevanz.
Parteipolitische Reaktionen
Die Berliner CDU stellt sich hinter die Senatorin. Finanzsenator Stefan Evers, selbst Spitzenkandidat der CDU bei der Wahl, würdigte Badenberg in einer Stellungnahme als „eine herausragende Justizsenatorin, die für Berlin viel bewegt“ und hob Integrität, Ernsthaftigkeit und Professionalität hervor.
- 83 gemeldete Plagiatsfragmente laut Stefan Weber
- Dissertation eingereicht: 2005 an der Universität Köln
- Amt: Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz seit 2023
- Kandidatur: Spitzenkandidatin der CDU Charlottenburg‑Wilmersdorf, Wahl am 20. September
Kontext und mögliche Folgen
Plagiatsvorwürfe gegen Politikerinnen und Politiker berühren zwei Ebenen: die wissenschaftliche Integrität und das Vertrauen in Amtsträger. Sollte die Universität Köln nach Prüfung der Dissertation Verstösse gegen wissenschaftliche Standards feststellen, könnten dies sowohl akademische Konsequenzen (etwa Aberkennung der Doktorwürde) als auch politische Folgen haben. Eine Aberkennung würde Badenbergs bisherige akademische Qualifikation in Frage stellen. Politisch wäre vor allem relevant, wie Partei und Wählerinnen und Wähler damit umgehen – besonders angesichts der nahen Abgeordnetenhauswahl.
Bislang hat Badenberg eine umfassende wissenschaftliche Bewertung der beanstandeten Stellen durch die Universität verlangt. Das Verfahren dort wird klären, ob es sich um formale Mängel, nicht gekennzeichnete Übernahmen oder um unproblematische Übereinstimmungen handelt. Die Entscheidung der Hochschule ist damit zentral für das weitere Vorgehen.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Anzahl gemeldeter Fundstellen | 83 |
| Einreichung der Dissertation | 2005 |
| Alter der Senatorin | 51 Jahre |
Die Ermittlungen der Universität werden zeigen, ob die Vorwürfe substantiiert sind. Bis dahin gilt das Recht auf eine unabhängige Prüfung. Für die CDU in Berlin steht jedoch eine kommunikative Herausforderung an: Sie muss erklären, wie sie mit dem Vorwurf umgeht, ohne vorwegzunehmen, was die Hochschule entscheidet. Beobachter werden auch auf das Abschneiden Badenbergs bei der Wahl achten. Ein negatives Ergebnis der Prüfung könnte ihre Position innerhalb der Partei und im Senat schwächen.
Die Debatte zeigt zudem, dass der Umgang mit wissenschaftlichen Titeln in der Politik weiterhin ein sensibles Thema ist. Er betrifft nicht nur die betroffene Person, sondern auch das Vertrauen in politische Institutionen und in den wissenschaftlichen Diskurs. Die Entscheidung der Universität Köln dürfte deshalb weit über Berlin hinaus beachtet werden.