Erfurt — Thüringen wird sich vorerst nicht am bundesweiten Angebot „digitale Drehtür“ beteiligen, das besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler digital mit passenden Kursen versorgt. Das teilte das Bildungsministerium des Freistaats auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dirk Hoffmeister mit.
Warum Thüringen aussteigt
Als Gründe für die Entscheidung nennt das Ministerium finanzielle und technische Bedenken. Statt sich dem Länderprojekt anzuschließen, will Thüringen seine eigene Plattform, die Thüringer Schulcloud, als zentralen Ort für digitale Bildungsangebote etablieren. Ob das Land künftig doch noch in die Kooperation eintritt, ließ das Ministerium offen: Zunächst müssten die früher zugrundeliegenden Entscheidungsgrundlagen neu geprüft werden.
Worum es bei der „digitalen Drehtür“ geht
Das Projekt ist als Unterstützung für besonders leistungsstarke Kinder und Jugendliche gedacht. Die Grundidee: Lernende, die im Regelunterricht unterfordert sind, verlassen temporär ihren Klassenverband und nehmen digital an spezialisierten Kursen teil, die ihrem Leistungsniveau entsprechen. Anschließend kehren sie wieder in ihre Klasse zurück und stehen nicht dauerhaft außerhalb des sozialen Umfelds.
„Die beteiligten Länder tragen nicht nur maßgeblich zur Finanzierung bei, sondern wirken aktiv an der Umsetzung des Angebots mit.“
Das Konzept wird derzeit von 12 der 16 Bundesländer umgesetzt; zu den Teilnehmenden gehören unter anderem die Nachbarländer Thüringens Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen. Die Kooperation ist bis zum Jahr 2027 vereinbart. Entstanden ist die Initiative Anfang der 2020er-Jahre.
Folgen für Schulen, Lehrkräfte und Familien
Für betroffene Schülerinnen und Schüler bedeutet ein Verzicht auf die Teilnahme eines Bundeslandes an der digitalen Drehtür konkret: Keine direkte, länderübergreifende digitale Option während des regulären Unterrichts; stattdessen müsste die Förderung lokal über andere Angebote erfolgen. Das kann:
- zu einer stärkeren Nutzung landeseigener Digitalangebote wie der Thüringer Schulcloud führen,
- Unterschiede bei der Unterstützung hochbegabter Kinder zwischen den Ländern verstärken,
- Fragen zur Vergleichbarkeit und Mobilität von Förderangeboten aufwerfen.
Für Lehrkräfte heißt das, dass sie in Thüringen künftig stärker auf landesspezifische Lösungen zurückgreifen müssen, wenn sie Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf während des Unterrichts unterstützen wollen. Familien, die Wert auf ein bundeseinheitliches Angebot legen, sehen sich mit unterschiedlichen Zugangswegen konfrontiert.
| Aspekt | Stand laut Ministerium |
|---|---|
| Beteiligung Thüringen | Nein (vorerst) |
| Hauptgründe | Finanzielle und technische Bedenken |
| Alternative | Thüringer Schulcloud |
| Teilnehmende Länder | 12 von 16 (u. a. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen) |
| Kooperation gültig bis | 2027 |
Ausblick
Das Thüringer Bildungsministerium kündigt an, die früheren Entscheidungspunkte erneut zu prüfen. Ob dies zu einer künftigen Beteiligung am Programm führt, bleibt offen. Bis dahin bleibt die Frage, wie bundesweit vergleichbare Förderangebote für Hochbegabte am besten ausgestaltet werden können. Die Entscheidung des Freistaats macht einmal mehr deutlich, wie stark Bildungspolitik in Deutschland von föderalen Entscheidungen geprägt ist: Länder setzen unterschiedliche Prioritäten und Infrastrukturen, wodurch Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Regionen ungleiche Zugänge zu innovativen Förderformaten haben können.
Als Ressortleiterin Bildung achte ich darauf, wie solche Landesentscheidungen Familien, Lehrkräfte und Lernende unmittelbar betreffen. Eine transparente Prüfung durch das Ministerium ist sinnvoll; zugleich braucht es eine Debatte darüber, wie digitale Förderangebote landesübergreifend verlässlich und gerecht zur Verfügung gestellt werden können.