Nach einem monatelangen Streit zwischen Eigentümer, Senat und Bezirk gibt es für das RAW-Gelände in Berlin-Friedrichshain eine erste Entspannung: Durch eine Einigung sollen die dort ansässigen Clubs, Kneipen, Ateliers sowie Sport- und Kulturangebote vorerst weiterbestehen. Gleichzeitig mahnen Verantwortliche, darunter der Chef der Berliner Clubcomission, zu weiterer Vorsicht: Eine dauerhafte, nachhaltige Lösung liege noch nicht vor.
Kurze Frist, offene Fragen
Die Vereinbarung sieht laut Mitteilung der Senatsverwaltung vor, dass ein Generalmieter für 30 Jahre ein Mietverhältnis mit der Eigentümerin eingeht, um die Veranstaltungsorte zu sichern. Für die operative Phase ist jedoch zunächst nur ein überschaubarer Zeitraum verabredet: Die Clubs sind zumindest für die nächsten zwei Jahre gesichert, mit der Möglichkeit, die Verhandlungen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Marcel Weber, Chef der Clubcomission, betont die Begrenztheit dieser Lösung und verweist auf verbleibende Risiken.
«Erstmal ist es eine gute Nachricht, dass es dort weitergeht und dass es zumindest für die nächsten zwei Jahre plus vielleicht noch ein weiteres Jahr Verhandlungen gibt zur konkreten Umsetzung.»
Weber macht deutlich: Die jetzige Einigung schaffe Zeit, aber keine endgültige Rechts- oder Planungssicherheit. Als drängendstes Problem nennt er den Schallschutz: Auf Teilen des Geländes dürfen laut Vereinbarung neue Wohnungen gebaut werden. Dies birgt das Risiko, dass spätere Bewohnerinnen und Bewohner Lärmklagen gegen die Clubs einreichen — und in vielen Fällen auch Recht bekommen könnten.
Konfliktfelder und mögliche Folgen
Das RAW-Areal, einst Reichsbahnausbesserungswerk, ist seit Jahren ein Zentrum subkultureller Szene und urbaner Nutzungen. In teils baufällig anmutenden Hallen finden Dutzende Clubs, Ateliers und soziale Projekte Raum. Der Streit um das Gelände war im Juni eskaliert, als der private Eigentümer die Verhandlungen mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und dem Senat überraschend für gescheitert erklärte. Zentraler Konfliktpunkt blieb, wie viele Wohnungen wann und wo gebaut werden sollen.
Weber fordert daher einen zweigleisigen Ansatz: Einerseits müsse in den kommenden maximal drei Jahren ein tragbarer Plan für den langfristigen Erhalt der Veranstaltungsorte erarbeitet werden, der mit der Wohnbebauung vereinbar sei. Andererseits brauche es ein Plan B — also alternative Standorte, an denen die Clubs im Ernstfall weiterbetrieben werden könnten.
- Erstes Ziel: Kurzfristige Sicherung des Betriebs der Clubs durch Generalmietvertrag.
- Zweites Ziel: Entwicklung eines langfristigen Konzepts für Schallschutz und Koexistenz mit Wohnnutzung.
- Drittes Ziel: Bereithaltung von Ausweichflächen für den Fall der Fälle.
Zeitplan und Zahlen in der Einigung
| Element | Details |
|---|---|
| Mietdauer Generalmieter | 30 Jahre |
| Sicherer Betrieb initial | mindestens 2 Jahre (mit Option auf 1 weiteres Jahr) |
| Maximale Frist für tragbaren Plan | 3 Jahre |
Die Einigung ersetzt nicht die notwendigen planungsrechtlichen Entscheidungen. Sie verschafft allerdings Zeit, um Lösungen für den Konflikt zwischen Kultur- und Wohnnutzung zu finden. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Beteiligten einen praktikablen Schallschutz und klare Regelungen zur Mitnutzung erarbeiten können — oder ob es zu neuen Auseinandersetzungen kommt, sobald Baurechte für Wohnbauten konkretisiert werden.
Für die Szene bleibt die Lage ambivalent: Die Einigung ist eine Atempause, aber kein Schutzwall. Die Debatte um Erhalt von Kulturorten in innerstädtischen Lagen berührt grundsätzliche Fragen zur Stadtentwicklung: Wie viel Raum soll urbaner Kultur zugestanden werden, wenn die Nachfrage nach Wohnraum steigt? Und wie lassen sich unterschiedliche Nutzungen so ordnen, dass sie dauerhaft nebeneinander bestehen können?
Die nächsten Schritte liegen nun bei den Verhandelnden in Senat, Bezirk und bei der Eigentümerin — sowie bei Initiativen, die alternative Standorte prüfen. Klar ist: Die Zukunft des RAW-Geländes bleibt ein Testfall für die Balance zwischen privaten Immobilieninteressen, städtischer Planung und dem Schutz lebendiger Kulturorte.