Der Kanton Solothurn hat einen dreijährigen Pilotversuch zur Veröffentlichung von Radarstandorten abgeschlossen. Gemäss Schlussbericht der Regierung führte die Bekanntgabe der Standorte weder zu einer nachhaltigen Verminderung der gefahrenen Geschwindigkeiten noch zu einer nachweisbaren Reduktion von Unfällen.
Kurzfristiger Effekt an Messpunkten bleibt erhalten
Während des drei Jahre dauernden Projekts zeigte sich ein bekannter kurzfristiger Effekt: Fahrende bremsten beim Erreichen eines Blitzers, unabhängig davon, ob der Standort zuvor publiziert worden war oder nicht. Dieser Effekt habe sich jedoch nicht in einer langfristigen Veränderung des Fahrverhaltens niedergeschlagen, heisst es im Bericht.
Die zentrale Erkenntnis lautet demnach, dass die Veröffentlichung von Radarstandorten keine zusätzlichen Sicherheitsgewinne bringt. Gleichzeitig bestätigt der Bericht, dass ein Bedürfnis in der Bevölkerung besteht, über die Standorte informiert zu werden.
«Der administrative Aufwand sei für die Polizei ‹gering›», schreiben die Behörden im Schlussbericht.
Polizeibehörde erhält Entscheidkompetenz
Weil der Pilotversuch keine klaren Vor- oder Nachteile ergeben hat, überträgt die Regierung die Entscheidung über eine Fortsetzung der Informationspraxis an die Kantonspolizei. Die Kantonspolizei Solothurn erklärte gegenüber SRF, sie werde voraussichtlich ab dem 1. September wieder die Standorte der stationären und semistationären Radarkontrollen bekannt geben.
Damit endet die Versuchsphase ohne verbindliche Vorgabe durch das Parlament oder die Regierung – die operative Stelle kann die Bekanntgabe künftig je nach Lage, Personalressourcen und strategischer Ausrichtung handhaben.
Wichtige Punkte zum Pilotversuch
- Dauer: drei Jahre (Pilotversuch abgeschlossen).
- Ergebnis Fahrverhalten: Keine nachhaltige Geschwindigkeitsreduktion.
- Ergebnis Unfallgeschehen: Keine nachweisbare Veränderung.
- Verwaltungsaufwand: Gemäss Bericht gering für die Polizei.
- Folge: Kantonspolizei darf selbst entscheiden; Publikation vermutlich wieder ab 1. September.
Hintergrund und Bedeutung für Verkehrsteilnehmende
Geschwindigkeitskontrollen sind ein elementarer Baustein der Verkehrssicherheit. Sie wirken nachweislich dort, wo Temposysteme kombiniert mit baulichen Massnahmen und einer nachhaltigen Präventionsstrategie eingesetzt werden. Der Solothurner Versuch zeigt jedoch, dass die einfache Bekanntgabe der Standorte allein offenbar nicht ausreicht, um das generelle Fahrverhalten zu beeinflussen oder die Unfallzahlen zu senken.
Für Verkehrsteilnehmende bedeutet dies konkret: Das kurzzeitige Abbremsen direkt vor einem Blitzer bleibt zu beobachten, doch die Wahrscheinlichkeit, dass Publikationen über Standorte langfristig zu vorsichtigerem Fahren auf allen Streckenabschnitten führen, ist gering. Massnahmen, die dauerhaft wirken, beinhalten laut Fachliteratur in der Regel Verkehrberuhigung, bauliche Anpassungen und gezielte Präventionskampagnen.
Tabelle: Kernergebnisse des Pilotversuchs
| Aspekt | Ergebnis |
|---|---|
| Dauer | 3 Jahre |
| Fahrverhalten | Kein nachweisbarer langfristiger Rückgang der Geschwindigkeit |
| Unfallgeschehen | Keine messbare Veränderung |
| Administrativer Aufwand | Gering |
Ausblick und praktische Hinweise
Die voraussichtliche Wiederaufnahme der Publikation durch die Kantonspolizei ab 1. September bedeutet, dass die Bevölkerung wieder direkten Zugang zu Informationen über die Positionen stationärer und semistationärer Kontrollen haben wird. Ob dies zu einer veränderten Kommunikationsstrategie oder zu flankierenden Massnahmen führt, liegt künftig in der Kompetenz der Polizeibehörde.
Für Gemeinden und Kantonsstellen bleibt die Erkenntnis relevant: Wenn Verkehrssicherheit nachhaltig verbessert werden soll, sind kombinierte Massnahmen nötig. Die Publikation von Radarstandorten kann Transparenz schaffen und ein Informationsbeduerfnis befriedigen, ersetzt aber nicht ein integriertes Sicherheitskonzept.
Die Kantonspolizei und die Regierung werden voraussichtlich weiter an der Evaluation von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit arbeiten. Konkrete weitere Schritte oder flankierende Programme nennt der veröffentlichte Schlussbericht nicht.