Der Gemeinderat von Neuhausen am Rheinfall hat an seiner jüngsten Sitzung zwei zentrale Vorlagen zur künftigen Nutzung der Burgunwiese verabschiedet und dem Einwohnerrat zur Behandlung überwiesen. Es handelt sich um die Kreditvorlage «Burgunpark 2026 plus» sowie um die Vorlage zur Abgabe einer Grundstücksfläche im Baurecht für ein geplantes Pflegezentrum.
Worum es konkret geht
Die Kreditvorlage sieht einen Verpflichtungskredit in Höhe von 3,15 Millionen Franken vor. Dieser Betrag soll die Umsetzung des überarbeiteten Parkprojekts ermöglichen, das auf dem zuvor im Rahmen eines breit angelegten Mitwirkungsprozesses entwickelten Konzept basiert und nun an die neuen Rahmenbedingungen mit dem geplanten Pflegezentrum angepasst wurde.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Abgabe einer Fläche von rund 4 914 Quadratmetern im Baurecht beschlossen. Diese Fläche soll der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt Alterszentrum und Spitex der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall für die Realisierung des Pflegezentrums zur Verfügung gestellt werden. Für den öffentlichen Park ist eine Mindestfläche von 9 500 Quadratmetern vorgesehen, womit die Vorgabe der im Juni 2026 geänderten Gemeindeverfassung erfüllt werden soll.
Gestaltung und Schwerpunkte des Parks
Das Projekt «Burgunpark 2026 plus» setzt auf einen generationenübergreifenden Grün- und Begegnungsraum. Geplant sind unter anderem Spielbereiche, Boulefelder, Outdoor-Fitnessangebote, Picknick- und Aufenthaltszonen sowie verschiedene Wasserelemente. Ein besonderer Fokus liegt laut Gemeinderat auf Biodiversität, einem angenehmen Mikroklima und einer nachhaltigen Gestaltung der Anlage.
- Mindestens 9 500 m² öffentliche Parkfläche
- Rund 4 914 m² Baurechtsfläche für das Pflegezentrum
- Geplante Elemente: Spielbereiche, Boule, Outdoor-Fitness, Picknickzonen, Wasserelemente
- Schwerpunkte: Biodiversität, Mikroklima, nachhaltige Gestaltung
Stimmberechtigte haben am 14. Juni 2026 einer Verfassungsänderung zugestimmt, die einen öffentlichen Park und ein Pflegezentrum auf der Burgunwiese vorsieht.
Finanzierung und Verfahren
Der beantragte Kredit von 3,15 Mio. Fr. bildet die finanzielle Grundlage für die Umsetzung der Parkelemente im überarbeiteten Projekt. Die Vorlage wird nun dem Einwohnerrat zur Behandlung vorgelegt; dort entscheidet das Gemeindeparlament über die Erteilung des Kredits und die formelle Zustimmung zur Baurechtsabgabe. Der Gemeinderat legt mit der Vorlage die politischen Schritte fest, die für die gemeinsame Realisierung von öffentlichem Park und Pflegezentrum nötig sind.
| Grösse / Betrag | Angabe |
|---|---|
| Mindestens Parkfläche | 9 500 m² |
| Baurechtsfläche Pflegezentrum | 4 914 m² |
| Beantragter Kredit | 3,15 Mio. Fr. |
Lokale Auswirkungen und offene Fragen
Mit der Kombination von Park und Pflegezentrum verfolgt die Gemeinde ein zweigleisiges Ziel: Sie schafft Grünraum für Erholung und Begegnung und will gleichzeitig die lokale Versorgung für ältere Menschen stärken. Für Anwohnende ergeben sich durch das Projekt sowohl Vorteile (neue Erholungsflächen, Begegnungsorte) als auch offene Fragen: Lage, architektonische Gestaltung und Erreichbarkeit des Pflegezentrums, mögliche Auswirkungen auf Verkehr und Nutzerströme sowie die konkrete Ausgestaltung der naturschutzrelevanten Elemente.
Der Gemeinderat hat die formellen Schritte eingeleitet; die parlamentarische Behandlung wird zeigen, ob und in welcher Form das Projekt realisiert wird. Entscheidend bleiben die Debatte im Einwohnerrat sowie allfällige Ergänzungsanträge und Detailplanungen, die in der Folge ausgearbeitet werden.
Die Vorlage knüpft an die Zustimmung der Stimmberechtigten vom 14. Juni 2026 an, die die Änderungen in der Gemeindeverfassung abgesegnet hatten und damit die Grundlage für Park und Pflegezentrum geschaffen haben.