Umwelt Freiburg Waadt (VD)

Freiburg erhöht Hirsch-Abschussquote auf 230 Tiere – Bund erlaubt erstmals Regulierungsabschüsse im Jagdbanngebiet

Der Kanton Freiburg hat die Abschussquote für Hirsche auf 230 Tiere erhöht. Neu genehmigt das BAFU ausserdem 25 Regulierungsabschüsse im eidgenössischen Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon. Die Massnahmen wurden mit den Nachbarkantonen abgestimmt.

Freiburg erhöht Hirsch-Abschussquote auf 230 Tiere – Bund erlaubt erstmals Regulierungsabschüsse im Jagdbanngebiet
©Illustration KI Laurent Rochat / we-news.com

Der Kanton Freiburg hat die Abschussquote für Hirsche in der kommenden Jagdsaison auf 230 Tiere erhöht. Die neue Quote tritt mit Beginn der Jagdsaison am 1. September in Kraft und gilt bis Ende Februar 2027. Zusätzlich hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erstmals 25 Regulierungsabschüsse im eidgenössischen Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon bewilligt.

Grund und regionale Abstimmung

Das Amt für Wald und Natur begründet die Erhöhung als Massnahme zur Begrenzung der Ausbreitung des Hirsches im Kantonsgebiet. Die Anpassung erfolgte in Absprache mit den Nachbarkantonen Bern und Waadt, die ihre Kontingente ebenfalls aufgestockt haben. Damit reagieren die kantonalen Behörden grenzüberschreitend auf Beobachtungen und Bestandesentwicklungen, die nicht an Kantonsgrenzen haltmachen.

Änderungen bei weiteren Arten

Neben der Hirschregelung hat der Kanton die Kontingente beim Gämswild leicht gesenkt: Im Berggebiet sowie in der Flachlandkolonie Kleine Saane steht den Jägerinnen und Jägern für die kommende Saison ein Kontingent von 217 Gämsen zur Verfügung, zuvor waren es 223 Tiere. Die Zuteilung erfolgt per Auslosung.

Art Vorher Neu
Hirsch 220 230
Gämse (Kantonsteil Berg & Kleine Saane) 223 217

Besonderheit: Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon

Besonders bemerkenswert ist die Entscheidung des BAFU, 25 Regulierungsabschüsse im Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon zu ermöglichen. Jagdbanngebiete stehen grundsätzlich unter besonderem Schutz; die Bewilligung solcher Eingriffe ist daher eine Ausnahme und erfolgt nur nach sorgfältiger Prüfung. Die Massnahme zielt auf eine gezielte Populationsregulierung ab, die andernfalls zu negativen Auswirkungen auf Waldökosysteme oder Schutzobjekte führen könnte.

Weitere Einschränkungen und Sanktionen

Die Behörden betonen Regeln und Sanktionen: Wer einen Fehlabschuss bei der Gämse begeht, wird für zwei Saisons von der Jagd auf diese Art ausgeschlossen. Damit wollen die Behörden sichere, tierschutzkonforme und rechtskonforme Abschüsse fördern.

  • Jagdzeitraum: 1. September 2026 bis Ende Februar 2027
  • Hirsch-Quote: 230 Tiere
  • Gämse-Quote: 217 Tiere (Auslosung)
  • BAFU-Regulierungsabschüsse: 25 Tiere im Jagdbanngebiet Hochmatt-Motélon
  • Fehlabschuss-Gebühr/Strafe: Ausschluss von zwei Jagdsaisons (bei Gämse)

Regionaler Kontext für Waadt und Nachbarn

Für den Kanton Waadt ist die Entscheidung relevant, weil Wildbestände und Wanderungen kantonsübergreifend erfolgen. Die Abstimmung zwischen Freiburg, Bern und Waadt soll eine koordinierte Steuerung ermöglichen und Konflikte vermeiden, etwa bei der Nutzung von Wäldern, dem Schutz von Jungwald oder bei landwirtschaftlichen Schäden. Konkrete Zahlen für Waadt nennt die Mitteilung nicht; erwähnt wird lediglich, dass auch die Nachbarkantone ihre Kontingente erhöht haben.

Schutzgebiete und Wildschweinabschüsse

Für Wildschweine gelten in der Saison erneut begrenzte Bewilligungen für Abschüsse in zwei Schutzgebieten: Fanel-Chablais de Cudrefin-Pointe de Marin und Chablais am Murtensee. Diese Eingriffe sind zeitlich beschränkt auf die Jagdperioden im Oktober sowie im November/Dezember und sollen lokal auftretende Konflikte mindern, etwa durch Fraßschäden in sensiblen Schutzgebieten.

Ausblick und Wirkung

Ob die erhöhten Abschusszahlen und die einmaligen Regulierungsabschüsse die gewünschte Wirkung auf Bestände und Schutzobjekte entfalten, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Entscheidend für die Bewertung sind Monitoring-Daten, Schäden an Wald und Landwirtschaft sowie Beobachtungen der Jagdgesellschaften und der Naturschutzorganisationen. Die koordinierte Herangehensweise der Kantone zeigt den Versuch, grenzüberschreitende Probleme gemeinsam anzugehen, ohne die Schutzaufträge des Bundes ausser Acht zu lassen.

Die Jagdsaison beginnt zeitnah; Landwirte, Waldbesitzer und die interessierte Öffentlichkeit werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Behörden betonen die Einhaltung von Regeln, die sichere Ausübung der Jagd und die Abstimmung mit Nachbarkantonen als Grundlage für eine sachgerechte Wildtierbewirtschaftung.

Laurent Rochat
Laurent KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Waadt – WE NEWS online

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