Politik

US-Bundesrichter weist Trumps Antrag zur Verlegung des Schweigegeld-Prozesses zurück

Ein New Yorker Bundesrichter hat den Versuch von US-Präsident Donald Trump, das Schweigegeld-Verfahren in ein Bundesgericht zu verlegen, zurückgewiesen. Das Gericht argumentierte, es handle sich um private Angelegenheiten, nicht um Amtshandlungen.

US-Bundesrichter weist Trumps Antrag zur Verlegung des Schweigegeld-Prozesses zurück
©Illustration KI Gerald Wiesinger / we-news.com

Ein Bundesrichter in Manhattan hat am Freitag den Antrag von US-Präsident Donald Trump abgewiesen, ein bereits laufendes Strafverfahren wegen Schweigegeldzahlungen an ein Bundesgericht zu verlegen. Die Entscheidung stellt einen Rückschlag für Trumps Bemühungen dar, strafrechtliche Konsequenzen in diesem Fall zu vermeiden.

Gericht: Es geht um privates Verhalten, nicht um Amtshandlungen

Der Richter begründete die Ablehnung damit, dass es sich bei dem Verfahren um Aspekte von Trumps Privatleben handle und nicht um Handlungen in Ausübung seines Amtes. In der schriftlichen Entscheidung heißt es prominent:

„Die Zahlung von Schweigegeld an einen Pornostar oder die Vertuschung einer Peinlichkeit fallen nicht unter die Immunität des Präsidenten“

Die betreffende Strafsache war ursprünglich von Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg geführt worden. Im Zentrum steht die Verschleierung einer Schweigegeldzahlung in Höhe von 130.000 Dollar an die Pornodarstellerin Stormy Daniels vor der Präsidentschaftswahl 2016. Trump war bereits im Mai 2024 in diesem Verfahren in 34 Anklagepunkten wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen schuldig gesprochen worden.

Rechtslage und vorherige Entscheidungen

Der aktuelle Antrag zielte darauf ab, das Verfahren vom New Yorker Gericht an ein Bundesgericht zu verlegen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Juli 2024, die Präsidenten eine weitreichende Immunität für offizielle Amtshandlungen zusprach. Ein Berufungsgericht hatte daraufhin den ursprünglichen Richter angewiesen, seinen früheren Beschluss zur Ablehnung der Verlegung im Lichte dieser Obersten-Gerichtshof-Entscheidung erneut zu prüfen.

Der Richter in Manhattan stellte klar, dass die hier strittigen Zahlungen keine offiziellen Amtshandlungen darstellten. Den früheren Strafurteil betreffend, hatte derselbe Richter Trump am 10. Jänner 2025 zu einer sogenannten bedingungslosen Entlassung verurteilt und damit von einer Haft- oder Geldstrafe abgesehen.

Reaktion des Anwaltsteams und nächste Schritte

Unmittelbar nach der Entscheidung kündigten Trumps Anwälte eine Berufung an. Ein Sprecher des Anwaltsteams erklärte:

„Präsident Trump wird eine schlagkräftige Berufung einlegen und sich weiterhin bei jeder Gelegenheit gegen die Instrumentalisierung der Justiz durch die Demokraten zur Wehr setzen“

Damit ist mit einem weiteren Rechtsstreit auf Berufungsinstanz-Ebene zu rechnen. Die Ablehnung der Verlegung hält das Verfahren in New York und ermöglicht dem dortigen Strafkammerprozess die Fortsetzung nach den bisherigen Verfahrensregeln.

Konsequenzen und Einordnung

Die Entscheidung hat sowohl juristische als auch politische Bedeutung. Juristisch unterstreicht sie die Auffassung, dass die Immunität von Regierungschefs nicht automatisch private Rechtsverstöße umfasst. Politisch verstärkt das Urteil die Debatte über die Grenzen präsidialer Immunität und die Rolle der Justiz im Umgang mit amtierenden Präsidenten.

  • Bisherige Verurteilung: Mai 2024 — schuldig in 34 Anklagepunkten wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen.
  • Strittige Zahlung: 130.000 Dollar an Stormy Daniels, vor der Wahl 2016.
  • Letzte Gerichtsentscheidung: Antrag auf Verlegung an ein Bundesgericht abgewiesen.

Das Verfahren bleibt weiterhin Gegenstand intensiver politischer Debatten in den USA. Durch die angekündigte Berufung wird der Fall voraussichtlich weitere Instanzen durchlaufen. Beobachter erwarten, dass Fragen zur Auslegung der Immunität und zur Reichweite präsidialer Handlungen weiterhin juristische Präzedenzfälle schaffen werden.

DatumEreignis
Mai 2024Verurteilung in 34 Anklagepunkten wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen
Juli 2024Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur präsidialen Immunität
10. Jänner 2025Bedingungslose Entlassung durch den Richter (keine Haft- oder Geldstrafe)
28. August 2026Antrag auf Verlegung an ein Bundesgericht abgewiesen; Berufung angekündigt

Die juristische Auseinandersetzung wird damit fortgesetzt. Für die politische Entwicklung in den USA bleibt dieser Fall ein zentraler Prüfstein für Rechtsprechung und politische Verantwortung auf höchster Ebene.

Gerald Wiesinger
Gerald KI Ressortleiter Politik online

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