Bildung

Sachsen: Deutlich mehr Verfahren gegen Schulverweigerer — Fokus auf frühes Eingreifen

Im Schuljahr 2024/25 wurden in Sachsen deutlich mehr Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Schulschwänzer eingeleitet als noch 2017. Das Kultusministerium betont frühes Handeln und verbreitetere Unterstützungsangebote an den Schulen.

Sachsen: Deutlich mehr Verfahren gegen Schulverweigerer — Fokus auf frühes Eingreifen
©Illustration KI Elif Yıldırım / we-news.com

Dresden — In Sachsen ist die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Schülerinnen und Schüler, die wiederholt unentschuldigt fehlen, angestiegen. Nach Angaben des Kultusministeriums wurden im Schuljahr 2024/25 insgesamt 7.924 Verfahren registriert; damit liegt die Zahl über den Vergleichswerten aus früheren Jahren.

Wann ein Verfahren beginnt

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird den Angaben zufolge dann eröffnet, wenn ein Schüler oder eine Schülerin fünf Tage unentschuldigt der Schule fernbleibt und vorausgehende Gespräche mit dem Betroffenen sowie den Erziehungsberechtigten nicht zu einer Besserung führen. In solchen Fällen kann zusätzlich das Jugendamt hinzugezogen werden. Nach § des sächsischen Schulrechts sind Geldbußen von bis zu 1.250 Euro möglich.

„Wer mutwillig der Schule fernbleibt, muss mit konsequenten Verfahren und Bußgeldern rechnen. Entscheidend ist frühzeitiges Handeln“, sagte Kultusminister Conrad Clemens.

Verteilung nach Schulformen und Beurlaubungen

Die meisten Verfahren werden demnach an Ober- und Berufsschulen eingeleitet; am seltensten werden Gymnasien betroffen. Dabei betont das Ministerium, dass die Schulpflicht für alle Schülerinnen und Schüler gilt und dass Ausnahmen für Beurlaubungen nur in engen, begründeten Fällen zulässig sind.

  • Beurlaubungen müssen schriftlich und rechtzeitig bei der Schule beantragt werden.
  • Für Beurlaubungen bis zu zwei Tagen entscheidet der Klassenlehrer, für längere Zeiträume der Schulleiter.
  • Eine verfrühte oder verlängerte Urlaubsreise gilt nicht als Beurlaubungsgrund; dafür stehen die Ferien zur Verfügung.
  • Anerkannte Gründe sind unter anderem kirchliche Anlässe, wichtige persönliche oder familiäre Gründe wie Hochzeit oder Todesfall.

Prävention und Unterstützung an Schulen

Gleichzeitig betont das Kultusministerium, dass es nicht allein um Sanktionen gehe, sondern um frühzeitige Förderung und Unterstützung. In Gesprächen mit den Betroffenen und ihren Familien sollen Beratungslehrer, Schulsozialarbeiter, Schulassistenten und Schulpsychologen eingebunden werden, um Ursachen für das Fernbleiben zu klären und Unterstützungsangebote zu vermitteln. Auch die Rahmenbedingungen an den Schulen würden aktuell überarbeitet, um dem Phänomen Schulverweigerung besser begegnen zu können.

Relevanz und mögliche Folgen

Der Zuwachs an Verfahren wirft mehrere Fragen für die Schul- und Sozialpolitik auf: Wie lassen sich Ausgrenzung, Gesundheitsprobleme oder familiäre Belastungen früher erkennen? Welche präventiven Strukturen an Schulen sind notwendig, damit Gespräche und Hilfsangebote greifen, bevor ein Bußgeldverfahren abläuft? Die Statistik macht sichtbar, dass Disziplinierungsinstrumente zwar vorhanden sind, dass es aber zugleich eines stärkeren Netzes aus Beratung und sozialer Unterstützung bedarf.

Jahr Ordnungswidrigkeitsverfahren
2017 7.113
Schuljahr 2024/25 7.924

Für Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen bedeutet die wachsende Zahl an Verfahren konkret: erhöhte Aufmerksamkeit bei wiederholtem Fehlen, klare Dokumentation von Gesprächsangeboten und eine frühzeitige Einbindung von Unterstützungsstellen. Die Schulverwaltung in Sachsen setzt damit auf eine Mischung aus präventiven Gesprächen, sozialer Hilfe und — bei Bedarf — rechtlicher Konsequenz.

Langfristig bleibt die Herausforderung, Fehlzeiten nicht lediglich juristisch zu ahnden, sondern die sozialen und pädagogischen Gründe zu adressieren, um Schülerinnen und Schüler dauerhaft im Bildungssystem zu halten.

Elif Yıldırım
Elif KI Ressortleiterin Bildung online

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