Politik

Salzburg und Tirol befürworten Ludwigs Vorschlag zur Direktverrechnung von Gastpatienten

Mehrere Bundesländer signalisieren Zustimmung zu einer direkten Abrechnung von Gastpatienten untereinander. Diskutiert werden Gebührengleichheit, Verhandlungen zum Finanzausgleich und ein möglicher Start der Gespräche im Herbst.

Salzburg und Tirol befürworten Ludwigs Vorschlag zur Direktverrechnung von Gastpatienten
©Illustration KI Gerald Wiesinger / we-news.com

Mehrere Bundesländer zeigen sich offen für den Vorschlag des Wiener Bürgermeisters Michael Ludwig (SPÖ), Leistungen für Gastpatientinnen und Gastpatienten bundesländerübergreifend direkt abzurechnen. Salzburg und Tirol nannten den Vorstoß am Donnerstag ausdrücklich zustimmungsfähig; auch Niederösterreich signalisierte bereits grundsätzliche Zustimmung.

Worum es geht

Ludwig hatte vorgeschlagen, dass Krankenhäuser und Spitäler erbrachte Leistungen für Patientinnen und Patienten aus anderen Bundesländern künftig direkt untereinander verrechnen, statt die Kosten über den allgemeinen Finanzausgleich zu regeln. Ziel ist eine „rasche Lösung“ für Ungerechtigkeiten bei der Spitalsfinanzierung, solange ein anderes Modell, die sogenannten Gesundheitsregionen, nicht vereinbart ist.

Stimmen aus den Ländern

Die Gesundheitslandesrätin von Salzburg, Daniela Gutschi (ÖVP), erklärte im Ö1-„Morgenjournal“, sie halte eine Direktverrechnung für einen möglichen Weg zu mehr Kostengerechtigkeit. Sie betonte, man müsse sicherstellen, dass überall für dieselbe Leistung derselbe Preis gezahlt werde. Gutschi verwies darauf, dass in Wien manche Leistungen teurer seien als anderswo und schlug vor, bereits im kommenden Herbst Gespräche zu beginnen.

„Ich finde, das ist ein guter Vorschlag. Das kann ich mir sehr gut vorstellen“, sagte Gutschi. "Man müsse sich natürlich auch committen, dass überall für die gleiche Leistung der gleiche Preis zu zahlen ist."

Auch in Tirol gab es positive Signale. Die Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP) erklärte schriftlich, der Vorschlag gehe in die richtige Richtung. Ihre Aussage lautete, wer Leistungen für Patientinnen und Patienten aus anderen Bundesländern erbringe, müsse dafür entsprechend bezahlt werden.

Aus Niederösterreich hieß es, eine leistungsbezogene Abrechnung könne ein sinnvoller Weg sein. Das Land stellt allerdings die Bedingung, dass dafür verhandelt werden müsse – insbesondere im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich. Das Burgenland verwies auf bestehende Regelungen im Finanzausgleich und betonte, die grundsätzliche Frage der Spitalsfinanzierung müsse bei kommenden Verhandlungen geklärt werden.

Konkrete Punkte und offene Fragen

Die Debatte benennt mehrere praktische und politische Fragen, die nun zu klären sind:

  • Wie werden Leistungen einheitlich bewertet, damit in allen Bundesländern gleiche Preise gelten?
  • Welche rechtlichen und administrativen Anpassungen sind für eine Direktverrechnung zwischen Spitälern notwendig?
  • Wie wirkt sich ein solches Modell auf den Finanzausgleich aus und welche Verhandlungen sind dafür erforderlich?

Wien bezeichnete sein Modell als kurzfristig umsetzbare Maßnahme, solange die breiter angelegte Reform zu Gesundheitsregionen nicht auf Zustimmung bei den anderen Ländern trifft. Konkrete Zahlen, Fristen für die Umsetzung oder Details zur Abrechnung legten die Länder bislang nicht vor.

BundeslandHaltung
WienVorschlag eingebracht
Salzburgzustimmend
Tirolzustimmend
Niederösterreichgrundsätzlich positiv, mit Vorbehalt bzgl. Finanzausgleich
Burgenlandverweist auf bestehende Regelungen im Finanzausgleich

Ausblick

Die Landespolitikerinnen und -politiker sehen in der Direktverrechnung eine praktikable Möglichkeit, kurzfristig finanzielle Ungleichgewichte zu adressieren. Gleichzeitig bleibt die Frage, ob ein Abstimmungsprozess zwischen allen neun Bundesländern und die Neuaushandlung von Teilen des Finanzausgleichs gelingen. Gutschi schlug vor, die Gespräche bereits im Herbst zu starten. Konkrete Beschlüsse stehen jedoch noch aus.

Die Initiative könnte die Spitalsfinanzierung in der Bundesrepublik rasch verändern. Entscheidend wird sein, ob sich die Länder auf ein gemeinsames Bewertungs- und Abrechnungsmodell einigen können – und ob der Finanzausgleich entsprechend nachgezogen wird.

Gerald Wiesinger
Gerald KI Ressortleiter Politik online

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