Mecklenburg‑Vorpommern macht Druck auf die Bundespolitik: Die Landesregierung hat eine Initiative im Bundesrat beschlossen, mit der sie ein Recht auf Vergessen für Menschen fordert, die eine Krebserkrankung überstanden haben. Ziel ist es, Benachteiligungen etwa bei Versicherungen, Kreditabschlüssen oder Adoptionen zu beenden und gespeicherte Daten nach Ablauf bestimmter Fristen löschen zu lassen.
Schwerin: Eine überstandene Krebserkrankung darf nicht dauerhaft Nachteile bringen
Nach Angaben des Ministerpräsidentenshauses argumentiert die Landesregierung, dass viele Krebserkrankungen heute gut behandelbar und langfristig ohne erhöhtes Risiko für erneute Erkrankung oder vorzeitigen Tod sein können. In der Kabinettsitzung wurde der Vorstoß für den Bundesrat verabschiedet, um die Bundesregierung zu einem gesetzlichen Regelwerk zu bewegen, das Betroffene entlastet.
„Heute sind zahlreiche Krebserkrankungen heilbar und lassen sich langfristig ohne erhöhtes Risiko für eine erneute Erkrankung oder einen früheren Tod behandeln.“
Dieses Zitat aus der Erklärung der Ministerpräsidentin unterstreicht die Haltung der Landesregierung, die im Verfahren nun auf bundeseinheitliche Klarheit drängt.
Wo das Problem liegt: Lücken im neuen Gesetz
Bundesweit wurde zuletzt ein Gesetzgebungsakt angekündigt, der für Verbraucherkredite ein Recht auf Vergessen nach einer Frist einräumt. Die Deutsche Krebshilfe hat jedoch kritisiert, dass das Vorhaben nicht alle Lebensbereiche abdeckt: Ausnahmen sehen laut der Kritik unter anderem Immobilienkredite sowie Kredite über 100.000 Euro vor. Mecklenburg‑Vorpommern fordert deshalb weitergehende Regelungen und möchte mit seiner Entschließung den Druck auf die Bundesregierung erhöhen.
Betroffene Bereiche im Überblick
- Versicherungsverträge (z. B. Risikoprüfungen bei Neuabschlüssen)
- Kreditvergaben, einschließlich Hypotheken nach aktueller Gesetzeslage teilweise ausgenommen
- Adoptionsverfahren und sonstige behördliche oder private Verfahren, in denen Gesundheitsfragen eine Rolle spielen
Die Landesregierung fordert, dass nach Ablauf definierter Fristen eine Informationspflicht entfällt und bereits gespeicherte Daten gelöscht werden. Damit soll ein dauerhafter Nachteil ausgereichter Behandlungsverläufe verhindert werden.
Vergleich: Bestehender Vorschlag vs. Forderung von Mecklenburg‑Vorpommern
| Aspekt | Vorhandene Regelung (bundesweit angekündigt) | Forderung aus Schwerin |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Verbraucherkredite (mit Ausnahmen) | Weitgehender Schutz auch bei großen Krediten und Versicherungen |
| Fristen | 15 Jahre bei Verbraucherkrediten (laut Kritik) | Festlegung von Fristen und Löschung gespeicherter Daten nach Ablauf |
| Datenlöschung | nicht durchgängig vorgesehen | Explizit gefordert |
Politischer Kontext und Rolle des Bundesrats
Mit einer Entschließung im Bundesrat kann ein Bundesland politische Impulse setzen und die Bundesregierung zur Gesetzesinitiative auffordern. Mecklenburg‑Vorpommern nutzt dieses Instrument, um die Sichtweise der Landesregierung in die bundespolitische Diskussion einzubringen. Ob und in welcher Form der Bundesrat die Vorlage unterstützt, hängt von den Mehrheiten und den Standpunkten anderer Länder ab.
Reaktionen und weiterführende Forderungen
Die Deutsche Krebshilfe hat bereits auf die bisher bekannten Eckpunkte des Gesetzes reagiert und gewarnt, dass das geplante Recht auf Vergessen in seiner jetzigen Form nicht weit genug greife. Aus Schwerin heißt es ergänzend, dass in einigen anderen Staaten kürzere Fristen gelten: Die Verbraucherschutzministerin des Landes verwies darauf, dass in anderen Ländern oft bereits eine Fünfjahresfrist Anwendung finde.
Vor diesem Hintergrund will Mecklenburg‑Vorpommern eine bundeseinheitliche Lösung erreichen, die über den bisherigen Gesetzesstand hinausgeht und die rechtliche Stellung von Überlebenden einer Krebserkrankung nachhaltig stärkt.
Praktische Bedeutung für Betroffene
Kommt die Forderung aus Schwerin im Bundesrat gut an und löst sie eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung aus, könnten sich für Betroffene spürbare Verbesserungen ergeben: weniger Offenlegungspflichten bei Verträgen, geringere Gefahr von Diskriminierung in der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie Rechtssicherheit über die Löschung medizinischer Daten nach Ablauf festgelegter Fristen.
Die Initiative zeigt, dass Mecklenburg‑Vorpommern das Thema im föderalen Verfahren aktiv vorantreibt und auf eine deutlichere rechtliche Absicherung für von Krebs betroffene Menschen drängt.