Der Thüringer Landtag kommt am 7. Oktober zu einer Sondersitzung zusammen, in der über die Auflösung des Parlaments und die Einleitung von Neuwahlen entschieden werden soll. Dies geht aus einer offiziellen Einladung des Landtags hervor. Antragsteller ist die Fraktion der AfD, die mit dem Schritt auf das Zerbrechen der einstigen BSW-Fraktion reagiert.
Mehrheit nötig, Erfolg unwahrscheinlich
Für die Auflösung des Landtags ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Im Parlament sitzen insgesamt 88 Abgeordnete, die AfD stellt davon 32. Beobachter und Vertreter anderer Fraktionen halten es für unwahrscheinlich, dass die nötige Mehrheit erreicht wird. Aus mehreren Fraktionen kamen bereits Signale, keine Neuwahl anzustreben.
Hintergrund: Zerfall der BSW-Fraktion
Auslöser des AfD-Antrags war das Auseinanderbrechen der bisherigen BSW-Fraktion. Kürzlich hatten drei Abgeordnete die damalige Fraktion verlassen; inzwischen ist die BSW-Fraktion vollständig aufgelöst. Nach den vorliegenden Angaben formieren sich die ehemaligen Mitglieder wie folgt neu: Zehn der einst 15 Abgeordneten bilden eine neue Fraktion, zwei sind weiterhin BSW-Mitglieder, aber fraktionslos, und drei Abgeordnete sind fraktionslos und haben eine neue Partei gegründet.
- Gesamtzahl der Abgeordneten: 88
- AfD-Fraktion: 32 Mandate
- BSW-Fraktion (ursprünglich): 15 Mandate
- Aktueller Stand der ehemaligen BSW-Mitglieder: 10 neue Fraktion, 2 fraktionslos (weiter BSW-Mitglieder), 3 fraktionslos mit neuer Partei
| Position | Anzahl |
|---|---|
| Abgeordnete gesamt | 88 |
| AfD-Fraktion | 32 |
| Ursprüngliche BSW-Fraktion | 15 |
Motivation der AfD und bisherige Versuche
Die AfD und ihr Fraktionsvorsitzender Björn Höcke verfolgen seit mehreren Monaten das Ziel, die Regierung von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) zu stürzen. Zu diesem Zweck brachte die AfD bereits zwei Misstrauensvoten ein, bei denen jeweils Höcke selbst als Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten antrat und scheiterte.
Die Kampagne der AfD stützt sich vor allem auf Vorwürfe gegen Voigt wegen angeblich unsauberer Arbeiten an seiner Doktorarbeit. Die Technische Universität Chemnitz entzog Voigt daraufhin den Doktortitel; gegen diese Entscheidung klagt der Ministerpräsident beim Verwaltungsgericht Chemnitz. Diese Kontroverse ist wiederholt Anlass für politische Angriffe und Misstrauensanträge gewesen.
Ausblick und Einschätzung
Selbst wenn die AfD die Auflösung beantragt hat, bleibt die Umsetzung rechtlich und politisch anspruchsvoll. Eine Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die AfD auf Unterstützung aus anderen Fraktionen angewiesen wäre. Vertreter mehrerer übriger Fraktionen erklärten bereits, keine Neuwahl anzustreben. Damit ist es wahrscheinlich, dass der Antrag scheitert. Sollte er wider Erwarten Erfolg haben, käme es zu Neuwahlen, die die politische Lage im Freistaat neu ordnen könnten.
Für Bürgerinnen und Bürger sind die Entwicklungen vor allem deshalb relevant, weil eine Auflösung des Landtags zu einer Phase politischer Unsicherheit führen würde. Wahlvorbereitungen, mögliche Umfragen und Koalitionsszenarien würden dann an Bedeutung gewinnen. Landespolitiker und Fraktionen stehen nun vor der Frage, ob sie dem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten.
Die Entscheidung am 7. Oktober wird damit zu einem Prüfstein für die Mehrheitsverhältnisse im Parlament und für die Bereitschaft der übrigen Fraktionen, sich auf ein solches politisches Szenario einzulassen oder nicht.