Amtlicher Lagebericht: Gewährleistung von Versammlungsfreiheit im Stadtzentrum
Am Sonntag, 23. August 2026, begleitete das Polizeihauptrevier Greifswald in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr mehrere Versammlungen in der Innenstadt. Ziel der eingesetzten Kräfte war es, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu sichern und einen störungsfreien sowie friedlichen Ablauf für alle Teilnehmenden zu gewährleisten.
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Neubrandenburg fanden im genannten Zeitraum drei angemeldete Versammlungen sowie eine aus dem Geschehen entstandene Spontanversammlung statt. Die Polizei dokumentierte dabei unterschiedliche Teilnehmerzahlen und ergriff konkrete Maßnahmen, um Konfrontationen zwischen den Lagern zu verhindern.
Teilnehmerzahlen, Ablauf und Maßnahmen
Die Polizei gibt für die angemeldeten Versammlungen folgende Zahlen an:
- ca. 50 Personen bei einer Veranstaltung auf dem Fischmarkt anlässlich des 35. Jahrestages der Unabhängigkeit der Ukraine;
- in der Spitze rund 600 Personen bei einer weiteren angemeldeten Veranstaltung auf dem Markt;
- in der Spitze etwa 200 Personen bei einer als Gegenversammlung angemeldeten Kundgebung, die ab 14:00 Uhr auf dem Markt stattfand.
Die Versammlung zum Thema Unabhängigkeit der Ukraine verlief nach Polizeiangaben friedlich und kooperativ. Die Teilnehmenden bewegten sich anschließend als Aufzug über Lange Straße und Wallanlagen zurück zum Fischmarkt.
Um Auseinandersetzungen zwischen den Lagern zu vermeiden, errichteten die Einsatzkräfte eine Polizeikette und setzten eine Fahrzeugsperre. Zudem wurden gegenüber einer Gruppe von bis zu 120 Personen Lautsprecherdurchsagen gemacht; in Absprache mit Verantwortlichen vor Ort gestattete die Polizei dieser Gruppe eine Spontanversammlung unter der Formulierung entsprechender Auflagen.
Konsequenzen bei Verstößen gegen Auflagen
Im Laufe des Einsatzes sprachen Polizeibeamte gegen eine Einzelperson einen Platzverweis aus, nachdem diese wiederholt gegen die erteilten Versammlungsauflagen verstoßen hatte. Da die 37-jährige Deutsche dem Platzverweis nicht nachkam, setzten die Einsatzkräfte die Maßnahme durch und führten weitere Schritte durch.
„Die polizeilichen Maßnahmen dienten der Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sowie der Gewährung eines störungsfreien und friedlichen Ablaufs für alle Teilnehmenden.“
Lokaler Kontext und Nachwirkungen
Die Veranstaltung auf dem Markt zog erhebliches öffentliches Interesse auf sich. Bereits in Berichten aus der Stadt heißt es, dass zu der Kundgebung rund 600 Menschen gekommen seien und sich etwa 200 Greifswalderinnen und Greifswalder zu einer Gegenaktion versammelt hätten. In diesem Umfeld ist die Polizei besonders gefordert, sowohl Sicherheit als auch Rechte aller Versammlungsteilnehmenden zu schützen.
Die Genehmigung einer Spontanversammlung für eine Gruppe von Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Lautsprecherdurchsagen und Abstimmung mit Verantwortlichen vor Ort zeigt die aus polizeilicher Sicht verfolgte „versammlungsfreundliche Linie“. Gleichzeitig belegt der Vorfall mit dem Platzverweis, dass Auflagenkontrolle und Durchsetzung stattfinden, wenn Teilnehmende wiederholt gegen die Auflagen verstoßen.
Übersicht: Wichtige Eckdaten des Einsatzes
| Zeitraum | Ort | Teilnehmer (Spitze) |
|---|---|---|
| 12:00–18:00 Uhr, 23.08.2026 | Innenstadt, u. a. Markt, Fischmarkt | 50 / 200 / 600 |
Für die kommenden Tage bleibt abzuwarten, ob weitere Versammlungen in Reaktion auf die Ereignisse stattfinden oder ob politisch und zivilgesellschaftlich in Greifswald weiter diskutiert wird, wie mit ähnlichen Kundgebungen und Gegenprotesten künftig umzugehen ist. Die Polizei betont, dass ihr Vorgehen auf Deeskalation und dem Schutz der Versammlungsfreiheit beruht.
Henning Paulsen, Korrespondent Mecklenburg‑Vorpommern, WE NEWS — Gelassen, genau und mit Liebe zum Küstennorden.